… Promille erwischt wird, zum ersten mal .Keine Ausfallerscheinungen, kein Unfall keine Schlangenlinien hatte.Vor Ort pusten muss und sich der wert 1,2 Promille ergibt Wie schnell wird der Bescheid zugestellt? Ab wann gilt das Fahrverbot? Gibt es eine Möglichkeit das Fahrverbot zu verkürzen? Wird die zeit in der man jetzt keinen Führerschein hat zu der Strafe gerechnet? Wie hoch kann die Strafe ausfallen vielen dank
Hallo,
gibt es eine Blutprobe?
Was hat die ergeben?
Ab 1,1 Prom. liegt keine OWi mehr sondern eine Straftat vor - unabhängig von Ausfallerscheinungen.
D.h. eine der Rechtsfolgen wird nicht ein Fahrverbot werden sondern der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mind. 9 Monaten.
Danach muss eine neue FE beantragt werden und alles Weitere liegt bei der Behörde. (ab 1,6 Prom. ist die MPU Pflicht)
Gruß
HaWeThie
Hi
dann ist man auf dem besten Weg zum Alkoholiker oder ist es bereits.
Wer mit 1,2 Prom. noch ohne Ausfallerscheinungen ein Fahrzeug lenken kann sollte sich Hilfe suchen.
Gruß
M.
… Promille erwischt wird, zum ersten mal.
Man fuhr im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit.
Das ist strafbar, auch wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorlagen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Keine
Ausfallerscheinungen, kein Unfall keine Schlangenlinien
hatte.
Man sollte die jetzt folgende Bedenkzeit nutzen, sich über seinen Alkoholkonsum Gedanken zu machen.
Gänzlich ohne Ausfallerscheinungen - wenn das stimmt und nicht nur in der eigenen Wahrnehmung so war - ist ein Zeichen für eine fortgeschrittene Alkoholgewöhnung. Wenn man vor Gericht äußern würde, dass man trotz der 1,2 Promille voll normal gefahren wäre und sich auch ganz normal und nicht betrunken gefühlt habe, dann dürfte dieser Versuch der Entschuldigung nach hinten losgehen, da dann das Gericht der Meinung sein könnte, einen Gewohnheitstrinker oder gar Alkoholiker vor sich stehen zu haben.
Vor Ort pusten muss und sich der wert 1,2 Promille
ergibt Wie schnell wird der Bescheid zugestellt?
Da habe ich keinerlei Erfahrung.
Ab wann
gilt das Fahrverbot?
Du irrst, es wird kein Fahrverbot geben, sondern die Fahrerlaubnis wird entzogen werden.
Es wird vom Gericht eine Sperrfrist gesetzt, vor deren Ablauf man die Fahrerlaubnis nicht wieder erlangen darf.
Gibt es eine Möglichkeit das Fahrverbot
zu verkürzen?
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Wird die zeit in der man jetzt keinen
Führerschein hat zu der Strafe gerechnet?
Das Gericht wird die Zeit, ab der der Führerschein sichergestellt ist, bei der Festlegung der Sperrfrist berücksichtigen.
Wenn da Gericht eine 12monatige Sperrfrist für angemessen hält und der Beschuldigte schon seit 3 Monaten den Führerschein nicht mehr hat, dann wird eine nun 9monatige Sperrfrist verhängt werden.
Wie hoch kann die
Strafe ausfallen
Keine Ahnung.
Servuß
jemand mit solch einem Problem könnte komplett dem Alkohol entsagen, auf eigene Kosten alle 1-2 Monate zum Arzt rennen und die Leberwerte messen lassen und diesen Wisch der Führerscheinstelle zukommen lassen. Somit würde man ein paar Pluspunkte sammeln, die möglicherweise positiv angerechnet werden…
grüße Helmut
Hi
warum sollte man Geld ausgeben?
Bei 1,2 Prom. steht normalerweise keine MPU an (wenn ersttäter).
Die Leberwerte interessieren die Führerscheinbehörde überhaupt nicht.
Man kann sich natürlich im vorfeld erkundigen, ob die Behörde evtl. doch eine MPU anordnen wird - dann sollte man allerdings anfangen diese Werte zu sammeln und bei der MPU vorlegen.
Gruß
HaWeThie
Servuß
na ja, für manche Menschen ist der Führerschein wichtiger als Geld, oder sie haben einfach genug davon, keine Ahnung. Mann könnte dann so argumentieren: Schaut her, ich habe einen einmaligen Fehler gemacht, aber hier, ich habe daraus gelernt, bin seit einem Jahr trocken! Wer weiß, vielleicht ist es ja das Tröpfchen das die Waage in die eine oder andere Richtung ausschlagen lässt?
Grüße helmut
Man wird für einige Zeit auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen.
Wenn man mit 1,2‰ angehalten wird dann ist man bereits ohne Ausfallerscheinungen im Straftatbereich. Deshalb verstehe ich die Frage nach einem Fahrverbot nicht, die Fahrerlaubnis müsste sofort vorläufig entzogen worden sein.
Außerdem reden wir hier nicht mehr von einem Fahrverbot, denn das ist nur für 1,2 oder 3 Monate möglich. Fahren unter Alkoholeinfluss stellt eine Straftat dar und ab 1,1 ‰ beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit, dann wird die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen.
Das Strafmaß für einen Ersttäter wird in dieser Höhe liegen:
-
Geldstrafe von 25-40 Tagessätzen
-
Fahrerlaubnisentzug für 9-12 Monate
Man erhält etwa 2-3 Monate nach der Tat einen Strafbefehl. Darin steht die Anzahl der Tagessätze an Geldstrafe und die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis. Ein Tagessatz entspricht 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens, die Sperrfrist beginnt mit dem Datum des Strafbefehls. Wenn man mit dem Urteil nicht einverstanden ist dann kann man Einspruch einlegen und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung,
Naja,
ich weiss nicht, ob die Verwaltungsbeamten so einfach in der Lage sind, aus Leberwerten ihre Schlüsse zu ziehen.
A) sind sie nicht dafür ausgebildet (Medizin kam bei mir zumindest in der Ausbildung nicht vor)
B) sind Leberwerte nur ein Teil, an der man Alkoholiker erkennen kann
C) ist die Auswertung von Leberwerten (auch bei Erfahrung durch jahrelange Tätigkeit) nicht Aufgabe der Behörde - die haben mit dem lfd. Geschäft genug zu tun.
Gruß
HaWeThie