Hallo, wenn zwei Dienstleister sich

… zusammentun möchten und beide ein Kleingewerbe anmelden als Partner die selbe Firma betreiben, was muss Mann anmelden und beachten?

Hallo Frau Sandra Beyer,

zuerst möchte ich auf die Kleinunternehmerregelung eingehen, bevor ich die Frage konkret beantworte. Übrigens mache ich hier weder Rechts- noch Steuerberatung, weil ich mich nicht auf einen konkreten Fall beziehe. Ich stelle nur meine Sicht der Dinge dar.

Erst einmal vorausgeschickt: Es ist schön, dass Sie die Freiheit wählen und gründen wollen! Das vorauszuschicken ist in diesem Zusammenhang deshalb notwendig, weil viele Gründer heute zwanghaft als Kleinunternehmer gründen wollen. Oft nur deshalb, weil diese meinen, man bräuchte keine Steuern zu zahlen.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Chance für Unternehmer, die im gleichen Markt tätig sind, wie „normale“ Unternehmen, und nicht (Achtung:Fachchinesisch!) „zum Vorsteuerabzug berechtigt sind“. Das soll heißen: Jemand bietet eine Leistung z.B. ohne den Mehrwertsteueraufschlag von 19% an. Und die meisten anderen müssen den Aufschlag machen, weil sie nicht Kleinunternehmer sind.

Beispielsweise angenommen eine Wurst zum gleich essen auf der Pappe und am Stehtisch kostet beim „normalen“ Unternehmer 1,19 € (inklusive 19% Mehrwertsteuer) und beim Kleinunternehmer ein paar Schritte weiter 1,- €. Dabei muss man aber wissen, dass die Regelung nur bis zu einer festen Umsatzgrenze bis 17.500 € inkl. Mehrwertsteuer im Jahr gilt und man sich nicht umentscheiden kann, wenn man darauf verzichtet hat.

Zurück zur Wurst. Diese kostet im Einkauf sagen wir 50 ct. Der „normale“ Unternehmer bezahlt also 50 ct. pro Wurst und kriegt 1,- €, weil er die Mehrwertsteuer abgeben muss und die Vorsteuer abziehen kann. Der Kleinunternehmer kriegt 1,- € und muss 50 ct plus 9,5 ct Mehrwertsteuer bezahlen. Der Kleinunternehmer hat also 40,5 ct verdient. Der „normale“ Unternehmer 50 ct.

Huch! Wieso das denn? Das kommt vom „Fluch“ der Prozentrechnung.

OK! Dann gucken wir doch einmal, was der Kleinunternehmer verdient, wenn er auch 1,19 € verlangt. Ah! Dann sind es pro Wurst 59,5 ct. Aber es sind auch weniger Kunden, schließlich ist ja der „normale“ Unternehmer schon länger am Markt und außerdem lässt der sich das nicht gefallen, wenn neben ihm ein Billigheimer aufmacht. Sondern er wirbt.

Damit kommen wir zum nächsten Problem. Der Kleinunternehmer kann nämlich nur 12.357,88 Würstchen im Jahr verkaufen, sonst ist er nicht mehr Kleinunternehmer, weil der Umsatz zu hoch ist. Aber das ist doch schon was! werden jetzt einige ausrufen. Ja aber das sind in unserem Beispiel nur 7.352,94 € Ertrag im Jahr. Also im Monat 612,75 €. Davon kann man nicht einmal die Miete des Würstchenstandes bezahlen, schätze ich.

Zusammenfassend lässt sich sagen. Der Sinn der Kleinunternehmerregelung ist nur in wenigen Spezialfällen gegeben. Zum Beispiel dann, wenn wenig Umsätze in einem Rumpfjahr (z.B. Gründung im November und erste Umsätze ab Mitte Dezember) erwirtschaftet werden. Ansonsten macht die Kleinunternehmerregelung aus meiner Sicht kaum Sinn.

Entscheiden muss das im Einzelfall aber grundsätzlich der Steuerberater. Und dieser muss dafür wissen, welche Investitionen noch geplant sind. Hierbei bitte auch das Gründercoaching nicht vergessen. Das sind nämlich z.B. schon einmal 760,- € Vorsteuer, die man nicht zurück bekommt, wenn man zur Zeit der Zahlung oder ggf. Rechnung Kleinunternehmer ist. Einkommens-Steuern muss man aber für alle Einkünfte ab einer gewissen Schwelle zahlen. Das sind z.Zt. ca. 16.000,- € Gewinn pro Jahr, also im Monat 1.330,- €.

Zur konkreten Frage. Wenn zwei Menschen in einer Firma (also in einem Unternehmen) selbständig sind, ist dies trotzdem eine Firma und wird als solches steuerlich behandelt. Wenn dagegen Wurstfritz morgens einen Imbisswagen bewirtschaftet und Wurstmoni dies Nachmittags tut und beide eigene Unternehmen sind, könnten ggf. und bei genügend großer Abgrenzung der beiden voneinander zwei Kleinunternehmer in einem Imbisswagen existieren. Aber diese Konstellation richtig hinzukriegen kostet Geld beim Steuerberater und beim Anwalt. Eventuell kommen weitere Kosten hinzu. Und das ist bei einem Ertrag von 612,75 € im Monat nicht wirklich sinnvoll. Anders sieht es z.B. bei saisonalen Geschäften aus.

Fazit: Hauen Sie lieber „einen Schlag rein“ und erwirtschaften Sie innerhalb der ersten drei Jahre einen Ertrag von ca. 4.500 im Monat. Dann geht es Ihnen in Ihrer Selbständigkeit gut und Sie können sich Berater leisten, die Ihr Unternehmen weiter optimieren. Wie Sie dorthin kommen, sagt Ihnen Ihr Unternehmensberater.

Viel Erfolg bei der Gründung.

Und gegen die Angst vor der Gründung hilft eventuell das Buch Angsthasensyndrom Existenzgründung - Eine Anleitung …. Arbeiten Sie das Buch doch einfach durch und üben Sie schon vor der Gründung Unternehmerin zu sein.

Viele Grüße
Ralf Trosien.

… zusammentun möchten und beide ein Kleingewerbe anmelden
als Partner die selbe Firma betreiben, was muss Mann anmelden
und beachten?

Hallo Frau Beyer,

wenn Sie als Partner dieselbe Firma betreiben wollen und auch als Gemeinschaft gegenüber Auftraggebern auftreten wollen, gründen Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Den besten Überblick erhalten Sie hier beim Bundeswirtschaftsministerium:
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorb…

Falls Sie noch weiterführende Fragen haben, ist es am besten, Steuerberater, Anwalt oder Gründungsberater hinzu zu ziehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen schon mal weiter helfen und wünsche viel Glück
Ingo Hamisch
open ear Unternehmensberatung

Hallo Sandra,

die einfachste Variante ist die Gründung einer GbR (Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts) hier sind mind. 2 Personen nötig. Eine Anmeldung ist nicht nötig, jedoch ist meine Erfahrung je deutlicher alles am Anfang besprochen wird und zwischen Euch vertraglich festgehalten ist umso wahrscheinlicher eine gute Zusammenarbeit.
Hierbei werden z.B. die Anteile, die Auszahlungsmodalitäten, die jeweilige Arbeitsleistung und eben alles was Euch in der Zusammenarbeit wichtig ist.
Persönlich würde ich mir an eurer Stelle Hilfe holen z.B. bei einem Unternehmensberater oder natürlich auch bei der IHK. Ein Rechtsanwalt ist im Hinblich auf die Kosten nicht nötig.

Natürlich besteht die Möglichkeit der Gründung einer U-GmbH (Option für die Zukunft) oder einer GmbH. Dies ist aber aufwendiger und Kostspieliger (25.000.-€ Rücklage + ca. 2000.-€ Notar usw.)

Du kannst bei der Kfw über die IHK ein Vorgründungscoaching beantragen, dieser wird bis zu 70% subventioniert (Geschenk. Auch als Kleingewerbe solltest du dir nicht von Anfang an Fehler erlauben. Diese ziehen sich u.U. wie ein roter Fahden durch die selbstständigkeit. Schau doch mal in die Beraterbörse der Kfw nach. Du findest dort Herrn Dr.Lauerwald in München, der hilft z.B. bereits ab 160.-/Tag/8Std… Mich hat der Super eingestellt. Selbstverständlich helfen auch andere.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Horatio

… zusammentun möchten und beide ein Kleingewerbe anmelden
als Partner die selbe Firma betreiben, was muss Mann anmelden
und beachten?

Da kann ich leide rnicht weiter helfen. VG Jörg

… zusammentun möchten und beide ein Kleingewerbe anmelden
als Partner die selbe Firma betreiben, was muss Mann anmelden
und beachten?

Also, die Fage ist recht unklar gestellt, aber ich will versuchen zu beantworten, was ich verstanden habe.

Grundsätzlich führt ein gemeinsames Unternehmen zweier oder mehrerer Unternehmer mindestens zu einer GbR. Bei einem Kleingewerbe ist eine GmbH nicht sinnvoll, weil zu aufwendig. Was heisst „Was muss Mann beachten?“. Ich verstehe „Was muss man beachten?“. Beachten muss man, dass man bei einer GbR mit den gesamten Privatvermögen haftet; es hängt also von der Art der Dienstleistung ab, ob eine GbR sinnvoll ist (z.B. Risiken, Invstionen, Verbindlichkeiten, etc). Das alles würde ich in einem Termin bei der lokalen IHK persönlich klären, denn ich habe den Eindruck, dass noch mehr unternehmerische Klarheit in die Gedanken kommen muss.
Beste Grüße
Hans Janotta

… zusammentun möchten und beide ein Kleingewerbe anmelden
als Partner die selbe Firma betreiben, was muss Mann anmelden
und beachten?

Hallo Frau Beyer,

zuerste sollte die Frage der Rechtsform geklärt werden. Hier gibt es neben den Personengesellschaften (GbR, OHG) auch noch die Möglichkeit eine GmbH o.ä. zu wählen.
Dann sollte ein entsprechender Vertrag von einem Profi (Notar, Anwalt, etc.) aufgesetzt werden, der die wesentlichen Punkte regelt.
Abschließend können Sie noch die nötigen Anmeldungen bei der Stadt, Amtsgericht oder IHK durchführen.

Diese ersten Angaben sind natürlich ohne Garantie der absoluten Vollständigkeit. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Nuener

… zusammentun möchten und beide ein Kleingewerbe anmelden
als Partner die selbe Firma betreiben, was muss Mann anmelden
und beachten?

Hallo Sandra,
tut mir leid, das weiß ich nicht.
Beste Grüße
Binsa

… zusammentun möchten und beide ein Kleingewerbe anmelden
als Partner die selbe Firma betreiben, was muss Mann anmelden
und beachten?

Hallo,

die Beschreibung ist etwas vage, aber ich versuche mal eine Antwort:

Wenn Zwei sich zusammentun, aber einzelne Unternehmer sind, sich also beide einzeln anmelden, werden sie vom Finanzamt sowieso als Einheit eingeordnet, soll heißen als GbR.
Meistens.
Die Angaben sind einfach zu wenige, sorry.

Was man anmelden muss?

Bei Freiberuflern eben eine Steuernummer beantragen, Art der freiberuflichen Dienstleistung angeben und angeben, ob man die sog. „Kleinunternehmerregelung“ in anspruch nehmen will, das tut man auf dem Formular „Steuerlicher Erfassungsbogen“.

Wenn man ein Gewerbe anmeldet, muss man eben einen Gewerbeschein beantragen, kostet ca. 50 Euro (je nach Gemeinde), das Gewerbeamt leitet die Anmeldung manchmal auch direkt ans Finanzamt weiter.

Welche Anmeldungen und Angaben noch in Frage kommen, kann ich nicht beantworten, weil ich keine weiteren Angaben habe.

Ich hoffe, meine Antwort hilft erst einmal weiter!

Mit freundlichen Grüßen,

M. Rapka

… zusammentun möchten und beide ein Kleingewerbe anmelden
als Partner die selbe Firma betreiben, was muss Mann anmelden
und beachten?

Hallo Sandra,
wenn Ihr einfach beschließt, zusammen geschäftlich aufzutreten, dann gründet Ihr damit automatisch eine GbR = eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit entsprechen damit dem BGB (diese Rechtsform wird auch BGB-Gesellschaft genannnt). Es gibt aber keine besonderen Vorschriften bzgl. Eintragung oder ähnlichem.

Etwas anderes wäre es, wenn Ihr (z.B. aus haftungsrechtlichen Gründen) Eure Zusammenarbeit in einer kleinen GmbH, KG oder ähnlichem gestalten wollt, aber das scheint ja nicht die Intention zu sein.

Viel Erfolg und viele Grüße
Astrid

… zusammentun möchten und beide ein Kleingewerbe anmelden
als Partner die selbe Firma betreiben, was muss Mann anmelden
und beachten?