Hallo - Wie lang ist eigentlich die Verjährungsfrist für die Heizkostenabrechnung bei Gewerbeimmobilien ?

Die Heizkostenabrechnung ist für das Jahr 2013 angesetzt worden . Auf der Rechnung steht dann noch als Zusatz -
"Aufgrund der Tatsache , dass es sich um eine Nachverrechnung handelt , wurden keine Vorauszahlungen angerechnet , weil diese bereits mit der Nebenkostenabrechnung 2013 verrechnet wurden . "

Stell mal klar worum es geht.

Es ist im Jahr 2013 zwar über die NK abgerechnet worden, aber man hat die Heizung schlicht vergessen ?
Und nun hat man es gemerkt ? Und berechnet die Heizkosten aus 2013 nach ?

meiner Ansicht nach wäre das verjährt. 3 Jahre, beginnend ab Ende des Jahres 2013. Also spätestens Ende 2016 hätte man die Forderung geltend machen müssen.

MfG
duck313

Der Vermieter bezieht sich auf eine nachträgliche eingereichte Rechnung vom Energieversorger aus dem Jahre 2012 die er wohl vergessen hat im Jahre 2013 mir im Jahre 2013 in Rechnung zustellen einzureichen . Die versucht er jetzt meiner Meinung nach in 2018 an mich weiterzureichen .

Sry - ich habe gerade beim Durchlesen festgestellt , dass ich zweimal 2013 erwähnt habe . Also die Rechnung aus 2012 wurde nicht 2013 eingereicht

Du könntest bzw. musst hier den Einwand der Verjährung erheben, wenn Du den Vermieter ärgern willst bzw. Geld sparen willst.

Nichtreagieren wäre keine Antwort und beseitigt nicht den Zahlungsanspruch!

Bitte

Dazu auch noch:

Ich möchte mich bei allen bedanken die mir bei dieser Sache geholfen habe
MfG
Opa 52

bitte, was ist bei der Sache rausgekommen?

Ich bin noch mit dem Vermieter in Verhandlung / Klärung wie es weiter gehen soll