Hallo, wir haben einen Wohnwagen gekauft der

… zur Zeit noch auf einem Dauer Campingplatz steht welcher bis März nächsten Jahres vom Vorbesitzer bezahlt ist. Nun würden wir den Platz bis dahin gern noch nutzen was auch mit der Vorbesitzerin abgesprochen ist und auch schriftlich im Kaufvertrag festgehalten ist. Nun die Frage; Dürfen wir das so überhaupt? Müssen wir trotzdem Tageskarten kaufen?

wenn es ein Dauercampingplatz ist, dann habt ihr mit dem Kauf auch automatisch eine Art „Wohnrecht“ ohne zusätzliche Kosten miterworben.

Die Stellplatzgebühren, die bis nächstes Jahr bezahlt sind, befreien euch somit von den üblichen Kosten für Personen und PKW.

Einfach nur so …
Hallo Phila-Moesha,

die einfachsten Dinge sind oft direkt vor der eigenen Nase …

Weshalb frägst du nicht ZUERST beim Campingplatz nach???

Oder glaubst du, falls der Besitzer „nein“ sagen, dass es ein gewichtiges Argument ist: „aber in meinem Forum haben es alle anders gesagt…“

Nix für ungut :wink:

LG MrMOON

Guten Tag,
Hallo! Wenn Du es möchtest ich habe das Gesetz vor mir liegen ,das man es darf (Wohnrecht)Gunder Gabriel lebt auch schon Jahre auf seinem Schiff. Kannst Dich ja mal an meine e-mail wenden.Ich sende dann das Dokumennt dann Dir zu.
M.f.G.