hallo Wissende,
angenommen in einer 2 spurigen Autobahnbaustelle sind 80 Kmh erlaubt. Ein Schild verweist auf Überholverbot für PKW mit Anhänger, Omnibusse und LKW. In der rechten Spur fliesst der Verkehr mit 60Kmh, in der linken Spur unwesentlich schneller, z. B. mit 70 Kmh. Darf man mit einem Pkw/Anhängergespann links an der rechts fahrenden Kolonne vorbeifahren oder nicht. Ab welcher Geschwindigkeitsdifferenz handelt es sich überhaupt um überholen bzw. bis zu welcher Geschwindigkeit handelt es sich um vorbeifahren. Interessant sind hier belastbare, d.h. nachzulesende Paragrafen, ggfs. Urteile.
gespannt auf die Kommentare Gruß P.M.
was wird an dem Wort Überholverbot für LKW - Busse - PKW mit Anhänger nicht verstanden?
Man hat auf der linken Spur als Führer eines solchen Fahrzeugs nix verloren. Da reicht schon wenn man nur unwesentlich schneller ist und Fahrzeuge auf der rechten Spur überholt.
Hallo,
wer die linke Spur benutzt, MUSS überholen. Sonst würde er gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen.
Somit stellt ein Überholverbot in dieser Baustelle ganz automatisch auch ein Verbot dar, die linke Spur zu benutzen.
Die einzige Ausnahme wäre, wenn die rechte Spur gesperrt wäre.
Jedes „Vorbeifahren“ an andere Fahrzeugen, die nicht Parken oder Halten, ist ein Überholen.
Auch das Vorbeifahren an Fahrzeugen, die verkehrsbedingt stehen bleiben oder langsamer werden, ist Überholen.
Konkret:
Sobald diese größer als Null ist.
Man darf „vorbeifahren“. Wenn zum Beispiel rechts Fahrzeuge stehen, die nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit sind, so ist es erlaubt. Stehen diese Fahrzeuge aber wegen eines Staus, dann ist es nicht mehr zulässig, weil es Überholen wäre.
Hallo es geht hauptsächlich darum weil Gespanne , Lkw und Busse wesentlich breiter sind als ein PKW . Im Allgemeinen sind die linken Fahrspuren in Baustellen wesentlich schmäler als die rechten .
viele Grüße noro
richtig, selbst viele PKW dürften damit diese Spur nicht nutzen. Man messe von Spiegel zu Spiegel die Außenkante
Wobei die Überraschung dann groß ist - Spiegel werden bezüglich der Breite in der Zulassungsbescheinigung nicht berücksichtigt, von irgendwelchen Hindernissen auf der Straße schon. Das Auto ist also meist breiter als in den Papieren angegeben!
Nicht wirklich. Das dementsprechende Verkehrszeichen steht ja zur Verfügung.
Wenn auf eine Breitenbeschränkung verzichtet wird, dann wird das wohl seinen Grund haben.
Da die Breitenbeschränkung allerdings konsequent von SUVs, Transportern und Leicht-LKW missachtet wird und eine Verfolgung von Verstößen faktisch nicht stattfindet, ist es eigentlich sowieso egal.
Hallo,
dabei ist es doch so einfach:
Üblich sind 2,20 oder 2,10 Meter Beschränkung. Ich weiß, dass ich mit meinem PKW (2,07m) die 2,10m unterschreite und dass mein Transporter mit 2,25m breiter als jede Baustellenbeschränkung ist.
Das misst man EINMAL nach, gut ist.
In einer wirklich engen Baustelle galt 40km/h für LKW, 60 für den Rest. Zudem Beschränkung auf höchstens 2,10m.
Ich zuckel also rechts zwischen dort mit 50km/h „heizenden“ LKW herum, als plötzlich ein Schlag meinen linken Außenspiegel trifft.
Ein anderer Transporter. Nächste Ausfahrt heraus, habe ich den dusseligen Fahrer so dermaßen zusammengeschissen, wie es ohne den Straftatbestand der Beleidigung möglich war. Immerhin hatte es mein Spiegel überlebt, seiner war zertrümmert.
hi,
nochmal…
es geht nichtnicht um die Breite, mein Anhänger ist schmäler das Zugfahrzeug !!
Die Frage ist und bleibt bisher unbeantwortet. 80 darf gefahren werden, ich fahre mit 70 an der Kolonne auf der rechten Fahrspur vorbei die mit 60 unterwegs ist.
Darf ich auf der linken Spur, unwesentlich schneller als auf der rechten gefahren wird unterwegs sein oder nicht
wenn ein Überholverbotsschild für PKW mit Anhänger aufgestellt ist.
Also weiter im Takt, irgendwer hat sich mit dieser Frage doch bestimmt auch schon einmal beschäftigt.
Wo kann ich konkret nachlesen wie das geregelt ist
Gruß P.M.
Langt dir die Antwort nicht?
oder willst du eine Antwort die dir gefällt, bitte Schön.
ja du darfst mit Anhänger überhohlen, für dich gibt es sogar ne Sonderregelung, dass du immer vorfahrt hast und die Geschwindigkeit frei wählen darfst.
Falsch.
Meine Antwort noch nicht gelesen?
Sobald du an anderen, fahrenden Fahrzeugen vorbeifährst, überholst du.
Sobald du an anderen stehenden Fahrzeugen vorbeifährts, überholst du auch, wenn diese Fahrzeug nur verkehrsbedingt stehen.
Sollte also ein LKW Fahrer anhalten, aus dem Führerhaus klettern und seine Notdurft auf dem Seitenstreifen verrichten, so darfst du vorbeifahren, denn dann ist es kein Überholen mehr.
Du darfst auch an einem im Vollbrand stehenden Fahrzeug vorbeifahren, denn auch dieser Stopp des Fahrzeugs ist nicht verkehrsbedingt.
Hallo.
Das Ueberholen beginnt mit dem Ausscheren auf die linke Spur. Schon dies ist verboten (dafuer haben sie das Schild mit Kosten beschafft und aufgestellt) , die linke Spur darf nicht verwendet werden. Das Gespann muss rechts bleiben bei Ueberholverbot. Das Gespann darf rechts hinter dem Vorausfahrenden weiterfahren (und kommt bis zum Ende des Ueberholverbotes nicht daran vorbei).
Bei Hindernissen rechts wie rumliegenden Baustellenteilen, Pannenfahrzeug darf man links vorbeifahren. Jedoch nicht an Fahrzeugen, die rechts noch rollen, oder die stehen und warten damit es dann mal weitergeht, die verkehrsbedingt halten.
Gruss Helmut
Hallo,
Ueberholverbote fuer PKW mit Anhaenger sollen auf zig Kilometer auch ohne Baustelle bestehen. http://www.transitfrei.de/Womothemen/Uebersicht-Ueberholverbote-Gespanne-Autobahn.html
Hallo,
ich schiebe das mal auf das warme Wetter…
Das ist wie gescagt auch vollkommen egal und irrelevant! Darauf haben sich nur einige der Poster weiter oben eingeschossen, weil es zum Thema passte. Sonst nichts!
nein, Du hast Die aber bereits in der Überschrift schon selbst beantwortet ohne es anscheinend zu merken: „Ein Schild verweist auf Überholverbot für PKW mit Anhänger […]“ ab dem Zeitpunkt ist es halt ein Überholverbot. Überholen heißt eben mit einer merklichen Geschwindigkeitsdifferenz. Das kann 5km/h sein oder so ca. 10Km/h.
Nein! NOCHMAL: Wir haben hier ein Rechtfahrgebot und ein Linksfahr Überholverbot. Du kannst daran versuchen was zu drehen und wenden wie Du willst aber sobald Du mit einem Gespann eben auf der linken Spur fährst ist es egal, denn beides ist nicht Ok! Lernt man IMHO in jeder Fahrschule.
Es ist alles logisch aufgebaut: Fährst Du mit Anhänger rechts ist alles Ok. Fährst Du links und hast keine Geschwindigkeitsdifferenz blockierst Du den nachfolgenden Verkehr. Das ist dann das Prinzip der LKW Elephantenrennen wo der eine den anderen aber nicht vorbeilässt (warum auch immer) was auch nicht Ok ist. Wenn Du schneller fährst und eben überholst ist es der Überholvorgang, der eben per Schild untersagt ist. Wie Du es also drehst und wendest: rechts fahren, glücklicher sein.
Überholen ist ein Vorgang, der vorliegt, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält.
Eine merkliche Geschwindigkeitsdifferenz muss nicht sein.
Sie wäre aber erstrebenswert, um einer Anzeige wegen Missachtung von §5, Abs.2 Satz 2 StVO zu entgehen:
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
NEIN!
Du darfst mit dem Gespann nicht auf die linke Spur, egal wie schnell und wozu!
hi,
ich merke, ganz so einfach ist es dann doch nicht.
„Sobald du an anderen stehenden Fahrzeugen vorbeifährts, überholst du auch, wenn diese Fahrzeug nur verkehrsbedingt stehen“
Heisst also, mal von der „Hängerthematik“ und Baustelle abgesehen, sowie die rechte Spur verkehrsbedingt schneller ist als die linke Kolonne machen die sich strafbar? Sollte ich dann in Zukunft, ob mit oder ohne Anhänger, bremsen wenn links langsamer gefahren wird als rechts, ich würde ja ansonsten rechts überholen da Differenz größer null ja angeblich überholen ist?
Wo kann ich das nachlesen war auch ein Teil meiner Frage, bisher fehlt diese Info nach wie vor. Sicher kommt das aber noch oder handelt es sich bei den Kommentaren nur um eigene Meinungen/Ansichten
Gruß P.M
Auch hier hilft ein Blick in die StVO:
(§7, Abs.2 und Abs.2a)
Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1968-05-03/4-StR-242_67:
Das Oberlandesgericht geht zutreffend davon aus, daß der Angeklagte im Sinne des § 10 StVOüberholt hat. Das Überholen ist ein rein tatsächlicher Vorgang, der vorliegt, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält (BayObLG Verk. Bl. 1964, 313). Das Überholen erfordert also weder die Erhöhung der bislang von dem Überholenden eingehaltenen Fahrgeschwindigkeit (BayObLG VRS 26, 387, 388; OLG Celle VerkMitt. 1963, 77) noch einen Wechsel der Fahrspur (BGH VRS 5, 607; OLG Frankfurt VerkMitt. 1962, 13). Es ist also im vorliegenden Fall ohne Bedeutung, ob der Angeklagte bereite vor dem Überholvorgang auf der Normalspur fuhr oder ob er erst zum Zwecke des Überholens nach rechts hinüberwechselte. Das Überholen verlangt ferner weder eine Rückkehr auf die ursprünglich eingehaltene Fahrspur nach Vollendung des Überholvorganges noch schließlich eine besondere Absicht zu überholen (BayObLG VRS 26, 387, 388).