Hallo @anon56458638 ,
wenn Du Deine Links gelesen hättest, hättest Du sehen können, daß Deine Beispiele nicht zutreffen, da die von Dir genannten Gesetze nicht „verworfen“, sondern zT wörtlich, zT sinngemäß ins BGB überführt wurden.
@PaennekenIndustrie:
Das ganze Gesetze später komplett wieder aufgehoben wurden, ist in der Bundesgesetzgebung wohl ziemlich selten - spontan fällt mir dazu nichts ein.
Aber in Teilen gab es das sehr wohl, daß zB einzelne Paragraphen gestrichen wurden - es gibt doch einige Gesetze, bei denen wegen Streichungen einzelne Paragraphen keinen Text mehr haben und in den amtlichen Fundstellen als „weggefallen“ bezeichnet werden.
So wurde zB in den 90ern im BetrVG die Aufteilung zwischen Arbeitern und Angestellten aufgehoben, deswegen war die Definition des unterschiedlichen Status in § 6 BetrVG nicht mehr notwendig und wurde ersatzlos gestrichen:
§ 6 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
In anderen Gesetzen kam dies im Laufe der öfter vor. So sind zB in der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) im Laufe der zeit ca. 40 Paragraphen weggefallen:
SGB 6 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Das „beliebteste“ und zumindest früher auch bekannteste Beispiel für eine komplett aufgehobene gesetzliche Regelung war regelmäßig das sog. „Kranzgeld“
Kranzgeld – Wikipedia
des § 1300 BGB
§ 1300 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
&tschüß
Wolfgang