Angesichts einer STOP-Kreuzung, bei der es mir unerklärlich ist, wie man dort herannahende Fahrzeuge übersehen kann, habe ich mich damals mal schlau gemacht:
Die Haltezeit ist nicht definiert. Man muss anhalten und Vorfahrt gewähren. Dem vollen Halt darf also unverzüglich die Beschleunigung folgen, wenn die Kreuzung frei ist.
Nachtrag:
In der Fahrschule sagte mir der Fahrlehrer auch, ich solle in der Prüfung bitte im Kopf bis drei zählen, um dem Prüfer deutlich mitzuteilen, dass man so ein Stoppschild ernst nimmt.
zu unterscheiden: anhalten, halten, parken. Vor dem Stoppschild ist anzuhalten und dem Querverkehr Vorfahrt zu gewähren.
Dieses Anhalten geht dann irgendwann in Halten über („Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist.“; VwV-StVO zu § 12 StVO). Wenn am Stoppschild das Halten nicht aufgrund anderer Gründe verboten ist (vgl. §12 Abs. 1 StVO), dann darf man da auch halten, aber nicht parken. Also steht man am Stoppschild spätestens nach drei Minuten regelwidrig („Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“; § 12 Abs. 2 StVO).
Genau darum geht das Anhalten eben nicht in Halten über. Man steht so lange, bis die Straße frei ist. Das könnten im Extremfall wohl auch 5 Minuten sein.
Das Halten ohne Anlass vor einem Stoppschild, also mitten auf der Kreuzung, wird wohl eher nicht erlaubt sein.
Bei mir: im zweiten Gang hin rollen, Stehenbleiben - in den ersten schalten und weiter gehts. Klappt nur wenn man rechtzeitig auskuppelt und den Motor nicht abwürgt.
Moin,
wenn du das Stoppschild nicht als Anordung verstehst, die dir das Halten sogar vorschreibt, und damit die Fahrtunterbrechung zu einer vorgeschriebenen im Gegensatz zu einer selbst gewollten macht, fragt sich, ob du denn einen Führerschein hast
Mit @wegfish konform kann das je nach vorfahrtberechtigtem Verkehr rein theoretisch weit über 5 Minuten in die unendliche Zeitdimension gehen, es entsteht kein Recht oder gar eine Pflicht bei Nichterscheinen einer Lücke im vorfahrtberechtigten Verkehr einem oder mehreren vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmer(n) nach einem gewissen Zeitablauf die Vorfahrt zu nehmen und einfach einzufahren.
Grüße
Ich habe weiter oben extra aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO zitiert, um derartige Bemerkungen zu verhindern. Es gibt genauso einen Unterschied zwischen halten und anhalten wie es einen Unterschied zwischen halten und parken gibt.
Das hier
ist ein Zitat aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO, das ich weiter oben auch als solches gekennzeichnet habe. Was sich daraus ergibt: wer vor einem Stoppschild anhält und steht, hält nicht bzw. hält dort erst, wenn er dort nicht mehr steht, weil es nach dem Schild erforderlich ist (also um Vorfahrt zu gewähren), sondern weil er sich die Landschaft anschaut, die Karre abgewürgt hat oder im Vollsuff eingeschlafen ist.
Und deswegen erwähnte ich die VwV-StVO noch einmal. Wer dort steht, weil er vorfahrtsberechtigten Querverkehr passieren läßt, hält nicht, sondern hält an. Ein ganz erheblicher Unterschied, der sich aber aus meinen bisherigen Antworten ergibt - und im übrigen genau die gestellte Frage beantwortet: wie lange muß man mindestens vor einem Stoppschild stehen und wie lange darf man höchstens?
Zu 1. Mindestens vollständiger Stillstand, idealerweise aber drei Sekunden.
Zu 2. So lange, bis der vorfahrtsberechtigte Querverkehr vorbei gefahren ist und darüber hinaus maximal drei Minuten, weil das Parken vor Kreuzungen untersagt ist (vgl. § 12 Abs. 2 bzw. Abs. 3 Nr. 1 StVO), das Halten hingegen nicht.
Aber wie gesagt: das ergibt sich alles schon aus meinen bisherigen Antworten.
Das Halten und Parken auf der Autobahn ist auch verboten. Wenn ich also im Stau stehe, muss ich nach 3 Minuten wieder weiter fahren, egal was vor mir los ist?
Auch wenn ich 20 Minuten am Stoppschild stehe, solange ich das tue weil Vorfahrtberechtigter Verkehr kommt, muss ich stehen bleiben. Oder soll ich nach 3 Minuten einfach los fahren, auch wenn noch Autos von der Seite kommen?
Verkehrsbedingtes Anhalten wird nie zu Halten oder Parken, egal wie lange es dauert, solange die Verkehrssituation das Anhalten erforderlich macht.
Und deshalb überholt man auch eine Reihe von Fahrzeugen vor einem Bahnübergang, wenn man links daran vorbeifährt, um einen auf der linken Seite liegenden Supermarktparkplatz zu erreichen. Was halt schon ein bischen doof ist, wenn man das im Überholverbot macht, obwohl da ein VW T6 in silber-blau mit Blaulichtbalkem auf dem Dach in der Reihe steht.
Die sind dann hinterher - ich glaube nicht, dass die spontan beim Penny einkaufen wollten.
Wenn Du im Stau stehst, hältst Du nicht, sondern Du hältst an. Ich zitiere erneut aus der VwV-StVO:
Wenn Du im Stau stehst, ist das eine durch die Verkehrslage bedingte Fahrtunterbrechung. Also kein Halten. Klar so weit?
Wenn Du am Stoppschild stehst, weil Verkehr kommt, dann ist das eine durch Anordnung (=Stoppschild ordnet „Vorfahrt gewähren“ an) bedingte Fahrtunterbrechung. Also kein Halten. Noch einmal zum Nachlesen:
Das ist aus der Verwaltungsvorschrift für die Straßenverkehrsordnung. Dies nur für den Fall, daß ich es noch nicht erwähnt hatte.
Vollkommen richtig. Deswegen wird Halten ja auch so definiert:
Muß ich es noch ein paarmal erklären, oder ist die Botschaft angekommen?
Das Problem ist, daß der Willen, einem anderen (oder mir) einen reinzuwürgen bei einigen stärker ausgeprägt ist, als der Wille oder die Fähigkeit, einen Text nicht nur von den Buchstaben, sondern auch vom Sinn her aufzunehmen. Nur, weil nun drei Leute meinen, mir widerzusprechen zu müssen, weil es so lustiger oder cooler ist, wird der Widerspruch ja nun nicht richtiger.
Ich zitiere daher noch einmal die Verwaltungsvorschrift zu § 12 StVO:
Also: man hält, wenn man gewollt die Fahrt unterbricht und die Unterbrechung nicht durch die Verkehrslage oder Anordnung veranlaßt ist. Also: warten vor Stoppschild ist so lange kein Halten, wie Verkehr kommt. Kommt kein Verkehr mehr, wird es zu Halten und wenn das Halten zu Parken wird (drei Minuten rum), dann ist es nicht erlaubt = Antwort auf die Frage.
Wie wäre es denn, wenn du mal versuchst, den zitierten Gesetzestext zu verstehen, indem du den KOMPLETTEN SATZ liest? So hat das irgendwie keinen Sinn.
Etwas anders:
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. (Erläuterungen zu Zeichen 206 (=Stoppschild) in der StVO. Gilt übrigens auch für das Andreaskreuz, Vorfahrt gewähren und Wechsellichtzeichen (vulgo: Ampeln)).