Hallo,
mein Freund ist mit dem Fahrrad an einer Kreuzung (von der Straße aus) nach rechts auf den Fahrradweg gefahren. Damit ist er laut Anzeige über rot gefahren (soll 143€ kosten), eigentlich ist er ja aber nicht auf die Kreuzung, sondern gerade mal eventuell (man weiß es nicht genau) über die Haltelinie gefahren.
Ich hab jetzt was von einem „geschützten Bereich“ gelesen, in den er meiner Meinung nach dann ja nicht gefahren ist… Allerdings ist dort bei der Ampel auch ein Fußgängerüberweg. Gefährdet/behindert wurde niemand.
Und überhaupt wäre dieser Fall nicht unverhältnismäßig hoch bestraft?
Liebe Grüße und schonmal danke
Ein Rotlichtverstoß ist tatsächlich auch erst dann einer wenn in den Schutzbereich der Ampelanlage eingefahren wird. Dieser beginnt dort wo die Fußgänger die Fahrbahn überqueren oder, wenn es diesen Bereich nicht gibt, dort wo der Querverkehr kreuzt. Sollte es also so gewesen sein das zwar bei Rot gefahren wurde, der Fahrweg aber so gewählt war das nicht in den Schutzbereich eingefahren wurde dann liegt auch kein Rotlichtverstoß vor.
Die Höhe des Bußgeldes gibt mir auch Rätsel auf. Denn bei 120€ plus 23,50€ Gebühren müsste sogar ein Unfall passiert sein. Der normale Bußgeldsatz für einen Rotlichtverstoß durch Radfahrer beträgt 45€ + 23,50€ Gebühren, mit Gefährdung wären es 100€ plus Gebühren und jeweils immer 1 Punkt in Flensburg.
Wurde der Freund vor Ort angehalten oder wie wird der Vorwurf begründet?
Gibt es schon einen Bußgeldbescheid oder woher kommt die Angabe der Bußgeldhöhe?
Gruß Crack
Mojn bianca0404,
um es kurz zu machen: Die 143 Euro sind im Bereich der Verhältnisse.
Ohne die genaue Verhältnisse zu kennen, es geht immer um die konkrete Situation, ist das Verhalten deines Freundes nicht so harmlos, wie du es schilderst.
Ich bin kein Verkehrsjurist, lass dich ggf. von einem beraten. Nur ohne Rechtschutzversicherung etc. (sofern die greift…) wird dein Freund imho nicht preiswerter
abschneiden.
Sollten die 143 € die einzige Konsquenz sein, so hat er Glück. Denkbar sind weitere Sanktionen (u. a. Punkte Eintrag in der Flensburger Verkehrssünder Kartei). Aber das ist spekulativ ohne weitere Kenntnisse…
Zahlen wird er so oder so…
Axel
Moin
eigentlich ist er ja aber nicht auf die Kreuzung, sondern
gerade mal eventuell (man weiß es nicht genau) über die
Haltelinie gefahren.
Ich hab jetzt was von einem „geschützten Bereich“ gelesen, in
den er meiner Meinung nach dann ja nicht gefahren ist…
Allerdings ist dort bei der Ampel auch ein Fußgängerüberweg.
Geschützter Bereich ist der Bereich, in dem andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, wenn die Ampel rot ist. Zu den anderen gehören nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer und Fußgänger.
Letztere wohl in diesem Falle …
Wohl kein grüner Blechpfeil?
Gefährdet/behindert wurde niemand.
Irrelevant.
Ampelrecht für Radler ist aber eine komplexe Materie, die ohne exakte Kenntnis der lokalen Lage kaum zu beantworten ist. Ein Blick in bsow. diese Seite kann nicht schaden:
http://www.radverkehrspolitik.de/welche-ampel-gilt-f…
Hallo,
ich kann hier nur empfehlen, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen. Er kann Akteneinsicht nehmen und damit die Strategie für die Vorgehensweise festlegen.
MfG Reinhard Friedrich
Hallo
Tja das kann wohl nur ein Richter beantworten.
Die Strafe ist jetzt aber auch nicht so hoch, könnte auch der Führerschein
für einen Monat entzogen werden.
Der Tatbestand ergibt sich aus dem überfahren der Haltelinie.
Wäre er direkt hinter der Haltelinie stehengeblieben
wäre der Fall anders gewesen.
Als Teilnehmer im Straßenverkehr ist es egal ob es ein PKW oder ein Fahrrad ist.
Bei einer Rechtschutzversicherung würde es sich lohnen eine Anwalt aufzusuchen.
Selbst ein umfahren der Roten Ampel ( Bürgersteig Fußgängerüberweg Bürgersteig ) wäre
auf diesem Weg ein Rotlichtbverstoß.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Für eine genaue Aussage, müsste ich einen Lageplan der Kreuzung mit eingezeichneter
Fahrtrute haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kann da detailliert keine belastbare Antwort geben.
Ich bin hier leider überfragt, der richtige Ansprechpartner wäre ein Fahrschullehrer?