Hallo,
steht irgendwo dass man nicht auf einem Behindertenparkplatz halten (also offene Türen, Person am PKW und Standzeit unter einer Minute) darf?
Vielen Dank für euere Antwort(en),
Robert
Hallo,
steht irgendwo dass man nicht auf einem Behindertenparkplatz halten (also offene Türen, Person am PKW und Standzeit unter einer Minute) darf?
Vielen Dank für euere Antwort(en),
Robert
steht irgendwo dass man nicht auf einem Behindertenparkplatz
halten (also offene Türen, Person am PKW und Standzeit unter
einer Minute) darf?
Nein, das steht nirgendwo. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 8c STVO darf man auf einem Behindertenparkplatz nicht parken. Somit ist das Halten nicht verboten.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/
siehe auch:
http://www.ra-kotz.de/behindertenparkplatz.htm
Gruß
Nelly
Uups…
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 8c STVO darf
man auf einem Behindertenparkplatz nicht parken.
Ähm… wenn man einen entsprechenden Ausweis hat, darf man natürlich…war ja eigentlich klar, aber irgendwie konnte ich den Satz so nicht stehen lassen…
Gruß
Nelly
Danke für den Hinweis.
mfg
Robert
Halten ist unter 3 Minuten!
Eine Politesse muß ein fahrzeug auch mindestens so lang beobachten bis sie falsch parken einfordern darf.
Dies gilt auch für gebührenpflichtige Parkplätze auf denen man nur hält.
Gruß Grüne