Halten auf einem Durch Richtungspfeile gekennzeichneten Fahrbahnanteil

Hallo alle zusammen,

ich bin selbstständig und führe ein Taxi/Mietwagen Unternehmen.

Am 22.05.2015 lies ich einen Fahrgast an einer Bushaltestelle auf einer 2 Spurigen breiten Strasse aussteigen, eine scheinbar genervte Politesse sprach mich gleich schon per Du an und teilte mir mit das ich auf der Bushaltestelle nicht halten darf ( auch nicht zum be und entladen von Fahrgästen ) daraufhin drehte ich eine Runde um den Block, da dieser Fahrgast kurz wo rein und gleich auch wieder zurück ins taxi wollte. Als ich zurück kam stand die dame vom ordnungsamt interessanterweise am selben Fleck als würde Sie schon auf mich lauernt warten. Da Sie mir im vorherigen Gespräch mitteilte das ich nicht an Bushaltestellen halten darf zum be und entladen, hielt ich nun in 2. Reihe. Mein Fahrgast wartete schon auf mich und stieg auch gleich ins taxi zu mir ein. Plötzlich schoss die politesse mit einer agressiven Körpersprache ein Foto von meinem Taxi. Einige Zeit später bekam ich eine Verwarnung von 15€ mit der Begründung "Sie hielten auf einem durch richtungspfeile -zeichen 297- gekennzeichneten fahrbahnteil und behinderten den fliessenden Verkehr. Am Telefon wollte ich der Sachbearbeiteren mitteilen das die politesse wohl einen schlechten tag erwischt hat und wie oben beschrieben gehandelt hat, doch hier lief ich dann geradeaus gegen die wand. Die Sachbearbeiterin war um einiges agressiver in der Wortwahl als die Politesse selber. Bevor jch überhaupt zur sache kommen konnte um mein Anliegen zu erklären, hiess es gleich „jaja machen sie das auf dem postweg“ Nun gut. ich habe es dann im anschluss auf dem schriftlichem wege versucht und dort den Fall sachlich zu erklären. Als Antwort kamm dann
„Ich bestätige den Eingang Ihrer Eingabe, sehe mich jedoch nicht in der Lage, die angebotene Verwarnung zurückzunehemn. Diesbezüglich erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass das halten auf einem durch Richtungspfeile gekennzeichneten Fahrbahnteil verboten ist. Weiterhin weise ich darauf hin, das zum zeitpunkt der verwarnung, durch die überwachungskraft eine behinderung anderer Verkehrsteilnehmer festgestellt wurde.“ Was aber nicht stimmt! Da ich aufmerksam darauf geachtet habe niemanden zu behindern, da ich ja sh das die Politesse auf mich wartete. Ich weiss das es für taxen ausnahem regelungen im stvo gibt in punkto in 2. Reihe halten um fahrgäste be und entladen zu können. Desweiteren bin ich mir auch ziemlich sicher das man an bushalten fahrgäste be und entladen darf wobei die politesse anderer Meinung war. Es wäre nicht das erste mal das ich eine steuer zusatzleistung an die Stadtkasse von 15€ erbringen muss, der zahlbetrag ist es nicht was mich hier stört. Ich fühle mich unfair behandelt fast schon „verarscht“ da man mir zunächst sagt ich darf keine fahrgäste an bushalten be und entladen ibwohl ich weiss das man es darf und dann im anschluss mir urgent einen paragraphen mit richtungspfeilen andrehen will!

Ich spiele mit dem gedanken diese sache meinem Anwalt zu übergeben. Mein Fahrgast der ständig mit uns faehrt würde mir die ganze sache auch bezeugen. Wie schon erwähnt mir geht es nicht um den zahlbetrag, mir geht es hier einzig und allein unfair behandelt worden zu sein. Hat jmd eine meinung oder eine idee hierzu?

eine scheinbar genervte Politesse sprach mich gleich schon per Du an und teilte mir mit das ich auf der Bushaltestelle nicht halten darf ( auch nicht zum be und entladen von Fahrgästen )

Da hat die Dame Unrecht. 15m vor und nach Zeichen 224 ist das Parken verboten. Wenn man aber nur Aus- oder Einsteigen lässt ist das ein Halten - kein Parken, also erlaubt.

Einige Zeit später bekam ich eine Verwarnung von 15€ mit der Begründung "Sie hielten auf einem durch richtungspfeile -zeichen 297- gekennzeichneten fahrbahnteil und behinderten den fliessenden Verkehr.

Das Halten auf Richtungspfeilen ist tatsächlich verboten, siehe dazu StVO Anlage 2 Abschnitt 9 [laufende Nr. 70]. Allerdings kostet das im beschriebenen Fall nur 10€, gab es eine Behinderung Anderer dann 15€.

Ja schon, das hilft hier aber nicht weiter weil ein anderer Vorwurf gemacht wird.

Dann muss man die Zahlung verweigern, darauf hin folgt ein Bußgeldbescheid [plus 28,50€] und gegen den muss Einspruch eingelegt werden. Sollte es sich die Politesse dann noch anders überlegen kann das Verfahren eingestellt werden, wenn nicht geht die Sache vor Gericht und der Richter muss davon überzeugt werden das es keine Behinderung gab.

Gruß Crack

Danke Crack

Ganz Deiner Meinung