§20 der STVO:
„An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.“
Betroffen sind also keine Reisbusse auf Kaffeefahrt oder Busse, die wegen einer Pause wo anders als an einer Haltestelle halten.
Vorsichtig vorbeifahren ist schwammig, klar. Das wäre dann wohl im Einzelfall zu entscheiden.
„Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.“
Das betrifft wohl eher Straßenbahnen, die in der Straßenmitte halten. An einem rechts in der Bucht haltenden Bus kann man nämlich gar nicht rechts vorbeifahren (außer auf dem Gehweg!).
„Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.“
Busfahrer haben genau Anweisung, an welchen Haltestellen sie Warnblinklicht anmachen müssen. Bei uns haben diese Haltestellen eine kleine rot-weiße Markierung am Schild. Hier gilt also:
Den langsamer werdenden Bus darf man nicht überholen - so lange er noch fährt. Hält er dann an der Haltestelle, gilt:
„An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.“
Das bedeutet also, dass man am stehende Bus vorbeischleichen darf, aber nur, wenn man genügend Seitenabstand fahren kann. Wenn Gegenverkehr da ist, bedeutet dies auf engen Straßen auch: Stehen bleiben!
„Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.“
Wird am meisten missachtet.
Der Gegenverkehr hat dieselben Regeln am stehenden Bus einzuhalten (den heranfahrenden Bus braucht er nicht zu beachten).
Wichtig: Selbe Fahrbahn bedeutet, dass bei Straßen, die zum Beispiel einen Grünstreifen in der Mitte haben, der Gegenverkehr auf einer sog. „baulich abgetrennten Fahrbahn“ fährt, der muss dann den Bus auf der Gegenseite nicht beachten.
„Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.“
Tja, hier bin ich etwas unsicher. „Nicht behindert“ - das bedeutet dann doch, dass ein Fahrgast wegen des Autoverkehrs auch nicht warten braucht, sondern dass er praktisch Vorfahrt hat, oder?