Haltende Busse passieren

Moin zusammen!

Kann mir bitte jemand die derzeit geltenden Regeln verlinken oder nennen, die gelten, wenn man an einem haltenden Bus vorbeifährt?

Evtl. mit erläuternden Worten?

Mir ist das nicht ganz klar: Muss man z.B. auf der Bundesstrasse von Tempo 100 auf Schrittgeschwindigkeit runterbremsen, wenn in einer Haltebucht ein Bus hält? Oder gilt das nur für Schulbusse? Woran erkennt man die denn dann?

Danke für erhellende Worte
Grüße
kernig

Hiho,

soweit ich weiß, ist es so:

Wenn der Bus ganz normal in die Haltebucht einfährt, darf man überholen - erhöhte Aufmerksamkeit wegen Fußgängern sollte selbstverständlich sein.
Wenn der Bus den Warnblinker einschaltet, gilt in seiner Fahrtrichtung Überholverbot - auch während der Bus steht. Wenn der Bus steht, darf der Gegenverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.

Ich habe das 1995/1996 so in der Fahrschule gelernt und bislang von keiner Änderung gehört.

Grüßli,
Arcon

Hier hab ich den Text, wie sieht die Praxis aus
Hi nochmal!

Hier der §20 :

_(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden.
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten…

Also ich verstehe das so: Grundsätzlich: vorsichtig vorbeifahren.
Wenn der Bus steht, auf der rechten Fahrbahn nur in Schrittgeschwindigkeit passieren, gleiches gilt für den Gegenverkehr.
Bei der Annäherung an die Haltestelle mit Warnblinklicht darf der Bus nicht überholt werden.

Ist das soweit richtig?

Was mir nicht ganz klar ist: Es besteht also ein Unterschied darin, ob der Bus das Warnblinklicht einschaltet oder nicht?
Wann ist der Busfahrer angewiesen dies zu tun und wann nicht?

Danke und Grüße
kernig_

hallo ,

der busfahrer erhält in einer dienstanweisung angewiesen, wo er warnblinklicht einzuschalten hat. meist ist dies auch noch am bushaltestellenzeichen, bei mir mit einem roten reflektierenden streifen um die stange, gekennzeichnet. in anderen bundesländern kann das anders geregelt sein.
an haltenden bussen ist mit mäßiger geschwindigkeit vorbeizufahren. mäßig heist: bei einer gefahrensituation muss ohne blockierenden reifen ( gefahrbremsung) angehalten werden können.

hauptmann

ps wenn die reifen quitschen wars eine saumäßige geschwindigkeit:smile:

§20 der STVO:

„An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.“

Betroffen sind also keine Reisbusse auf Kaffeefahrt oder Busse, die wegen einer Pause wo anders als an einer Haltestelle halten.
Vorsichtig vorbeifahren ist schwammig, klar. Das wäre dann wohl im Einzelfall zu entscheiden.

„Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.“

Das betrifft wohl eher Straßenbahnen, die in der Straßenmitte halten. An einem rechts in der Bucht haltenden Bus kann man nämlich gar nicht rechts vorbeifahren (außer auf dem Gehweg!).

„Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.“

Busfahrer haben genau Anweisung, an welchen Haltestellen sie Warnblinklicht anmachen müssen. Bei uns haben diese Haltestellen eine kleine rot-weiße Markierung am Schild. Hier gilt also:
Den langsamer werdenden Bus darf man nicht überholen - so lange er noch fährt. Hält er dann an der Haltestelle, gilt:

„An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.“

Das bedeutet also, dass man am stehende Bus vorbeischleichen darf, aber nur, wenn man genügend Seitenabstand fahren kann. Wenn Gegenverkehr da ist, bedeutet dies auf engen Straßen auch: Stehen bleiben!

„Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.“

Wird am meisten missachtet.
Der Gegenverkehr hat dieselben Regeln am stehenden Bus einzuhalten (den heranfahrenden Bus braucht er nicht zu beachten).
Wichtig: Selbe Fahrbahn bedeutet, dass bei Straßen, die zum Beispiel einen Grünstreifen in der Mitte haben, der Gegenverkehr auf einer sog. „baulich abgetrennten Fahrbahn“ fährt, der muss dann den Bus auf der Gegenseite nicht beachten.

„Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.“

Tja, hier bin ich etwas unsicher. „Nicht behindert“ - das bedeutet dann doch, dass ein Fahrgast wegen des Autoverkehrs auch nicht warten braucht, sondern dass er praktisch Vorfahrt hat, oder?

Wenn der Bus den Warnblinker einschaltet, gilt in seiner
Fahrtrichtung Überholverbot - auch während der Bus steht.

Einen stehenden Bus kann man gar nicht überholen. Das wäre Vorbeifahren. Und das darf man! Aber mit Schrittgeschwindigkeit, großem Abstand, ohne Behinderung oder gar Gefährdung der Fahrgäste. Und nur gegebenenfalls bedeutet das auch mal „Stehen bleiben“.

In der Praxis ist dem Gegenverkehr ein Bus an einer Haltestelle mit Warnlbinklicht schlichtweg egal.

Sofern man wagt, selber seine Geschwindigkeit auf sagen wir mal (noch zu schnelle!) 15km/h zu drosseln, sind einem Unverständnis, dichtes Auffahren, Lichthupe und wilde Gesten sicher.

Der Verkehr, in dessen Richtung der Bus steht, handelt da meist etwas besser. In der Regel wird die Geschwindigkeit schon merklich gedrosselt (wobei: SCHRITTtempo??? So schnell schreitet keiner, wie die meisten fahren). Einigen ist es aber egal und fahren normal durch, einige bleiben aber auch mit stoischer Ruhe stehen, obwohl sie vorbeifahren dürften.

Was denkt der Gesetzgeber eigentlich?
So eine unverschämt komplizierte Regel kann sich der Autofahrer unmöglich merken.
Nach den Erfahrungen mit nie betätigten (und wenn doch, dann falsch) Leuchtweitenregulierungen, dauerleuchtenden Nebelscheinwerfern (Gruß an alle BMW Fahrer! :wink: ) und bei leichtem Niesel angemachten Nebelschlussleuchten hätte der Gesetzgeber doch langsam mal wissen müssen, wie es mit der Regelsicherheit der Autofahrer bestellt ist.

Wir (ich bin ja selber Autofahrer, und zwar mit 50.000km pro Jahr heftig!) müssen uns mal darüber klar sein, dass es kein verbrieftes Grundrecht ist, Autos zu fahren, sondern eine Art Ausnahmebewillung zum Führen auch tödlicher Maschinen mit großen Gefahren für die Umgebung.
Ich hätte kein Problem damit, alle 2 Jahre an einer Kurzschulung teilzunehmen, die für jeden Kraftfahrer Pflicht ist.
Zuerst ein kurzer Sehtest für jeden (nicht nur für Alte!), dann eine 2stündige Fortbildung
1.: Was ist neu?
2.: Was ist alt, aber wird oft falsch gemacht?

Ein halber Vormittag oder Nachmittag, alle zwei Jahre, vielleicht 30€ Kosten, DAS wäre es mir allemal wert!

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Einen stehenden Bus kann man gar nicht überholen. Das wäre
Vorbeifahren.

falsch der kom wird überholt. vorbeigefahren wird an hindernissen oder geparkten fahrzeugen. der kom ist in betrieb!

hauptmann

Vorbeifahren
Ist mir total neu, ein stehendes Fahrzeug zu überholen,
würde auch niemand außer dir so verstehen.
Oder gibt es da eine Rechtsquelle zu dieser Auffassung?
An (Fahrzeugen) einer Kolonne fahre ich jedenfalls (manchmal) vorbei und überhole sie nicht, obwohl sie sogar fahren, im Gegensatz zum stehenden Bus.

ja ich weis, es ist eben nicht immer so einfach .
§6 stvo vorbeifahren

steht der bus auf der fahrbahn und hinterihm hat sich eine fahrzeugschlange gebildet dann überholt man den verkehrsbedingt wartenden pkw und an den bus wird dann vorbeigefahren. olg düsseldorf vrs 59,288

§5 überholen

Überholen ist das sichvorbeibewegen eines von hinten herankommenden fahrzeugs an einem anderen, das auf der selben straße in der selben richtung fährt oder verkehrsbedingt wartet.

Wenn der Bus den Warnblinker einschaltet, gilt in seiner
Fahrtrichtung Überholverbot - auch während der Bus steht.

Ja und dann nein. An einem Bus mit Warnblinker darf vorbeigefahren werden. Allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit.

StVO § 20 (4)

Wenn
der Bus steht, darf der Gegenverkehr nur mit
Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.

Es sei denn die Gegenfahrbahn ist baulich getrennt (also nicht die selbe Fahrbahn, wie es in der StVO heißt).
Auch StVO § 20 (4)

Ich habe das 1995/1996 so in der Fahrschule gelernt und
bislang von keiner Änderung gehört.

Was ja nichts heißen muss :wink:

Meine Beobachtung ist, dass das inzwischen immer seltener jemand macht…

Liebe Grüße,
-Efchen

Moin!

Betroffen sind also keine Reisbusse auf Kaffeefahrt oder
Busse, die wegen einer Pause wo anders als an einer
Haltestelle halten.

…egal ob Warnblinker oder nicht - das hatte ich mich oft gefragt, ist aber offensichtlich eindeutig geklärt. Gut. Bezieht sich aber wohl auch auf Kleinbusse, wenn sie als Schulbusse gekennzeichnet sind.

Vorsichtig vorbeifahren ist schwammig, klar. Das wäre dann
wohl im Einzelfall zu entscheiden.

Wie halt immer - wenn jemand zu Schaden kommt, ist man im Zweifelsfall zu schnell gefahren.

"Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit
Schrittgeschwindigkeit …

Das betrifft wohl eher Straßenbahnen, die in der Straßenmitte
halten.

Wobei ich da gerade an Straßenbahnen denke, die ihren eigenen Gleiskörper zwischen zwei oder mehr Fahrspuren haben. Da wird das wohl nicht gelten, wenn man da auf 4-7 runterbremst, wirds sicher knallen :wink:

An einem rechts in der Bucht haltenden Bus kann man
nämlich gar nicht rechts vorbeifahren (außer auf dem Gehweg!).

Ich hatte das zuerst so verstanden, dass mit „rechts“ die rechts Fahrbahn gemeint ist, also nicht der Gegenverkehr.

Busfahrer haben genau Anweisung, an welchen Haltestellen sie
Warnblinklicht anmachen müssen. Bei uns haben diese
Haltestellen eine kleine rot-weiße Markierung am Schild.

Wobei ich mich immer gefragt habe, was man machen muss/darf, wenn ein Linienbus eine NICHT GEKENNZEICHNETE Haltestelle mit Warnblinker anfährt - er verhält sich ja eigentlich falsch. Ich vermute, dass das ver StVO wohl wurscht ist und man da trotzdem Schritt fahren muss.
Richtig?

„Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr
auf derselben Fahrbahn.“

Wird am meisten missachtet.

Weil man sich vom Hintermann wieder zwigen lassen darf, dass man doof ist und sich bei vielen automatisch ein schlechtes Gewissen(!) einstellt, wenn man sich da richtig verhält(!). Traurig, aber wahr!

„Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn
nötig, muß der Fahrzeugführer warten.“

Tja, hier bin ich etwas unsicher. „Nicht behindert“ - das
bedeutet dann doch, dass ein Fahrgast wegen des Autoverkehrs
auch nicht warten braucht, sondern dass er praktisch Vorfahrt
hat, oder?

Glaub ich eigentlich nicht. Ist es Behinderung, wenn jemand, der ohnehin nicht Vorrang hat, diesen Vorrang streitig macht? Ist es Behinderung, wenn man nicht bremst, um einen bei rot über die Ampel fahrenden vorbeizulassen? Es ist immer noch eine Straße und wenn ein Fußgänger sie queren will, muss er den Verkehr vorbei lassen.

So seh ich das. Aber ich lass mich gern von was anderem überzeugen.

Liebe Grüße,
-Efchen