Nehmen wir mal die Aussage
(A UND (A=>B)) => B
Für sie gilt die Wahrheitstafel:
A=Wahr A=Falsch
B=Wahr Wahr Wahr
B=Falsch Wahr Wahr
Sie ist also für alle Belegungen der vorkommenden Aussagesymbole wahr. Aus solchen allgemeingültigen Aussagen kann man ein Beweisprinzip ableiten: Gilt A und lässt sich B aus A herleiten (A=>B), dann ist damit B bewiesen. „(A UND (A=>B)) => B“ ist also das Prinzip eines direkten Beweises.
Noch ein Beispiel:
((A ODER B) UND (A=>C) UND (B=>C)) => C
Ist für alle Wahr-Falsch-Belegungen von A, B und C wahr (allgemeingültig). Als Beweisprinzip: Wenn immer mindestens einer von zwei Fällen (A ODER B) gilt, und kann ich sowohl aus A als auch aus B unser C ableiten, d. h."(A=>C) UND (B=>C)", so ist C damit bewiesen. (Prinzip des Beweises durch Fallunterscheidung)
Nun zu unserer Aussage
(NICHT A => Falsch) => A
Auch sie ist für alle Belegungen der vorkommenden Aussagesymbole (hier nur die Fälle A=Wahr und A=Falsch) wahr (allgemeingültig). D. h. ohne vorher zu wissen, ob A=(Eine Turingmaschine T existiert nicht) zutrifft, kann ich allein durch die Feststellung „Aus der Annahme sie existiere (NICHT A) folgt ein Widerspruch (d. h. Falsch)“ schlussfolgern, dass A gilt. Das Beweisprinzip ist es, aus NICHT A einen Widerspruch abzuleiten, um A zu beweisen (Reductio ad absurdum).