Moin,
möchte mein Auto verkaufen.
Der Interessent kommt 80 km weit weg.
Theoretisch könnte ich abmelden, er für seinen Landkreis anmelden und mit den neuen Nr.Schildern weg fahren.
Alles bei uns in der Zulassung. Am selben Nachmittag.
Geht das praktisch auch und, wenn ja, was wird benötigt?
Danke
Hallo,
wenn das, was ich hier lese:
https://www.evb-nummer.com/kfz-zulassungsort/
richtig ist, dann geht das leider nicht. Denn dort steht u. a.:
Die Anmeldung, Ummeldung und Wiederzulassung von Dauerkennzeichen oder Saisonkennzeichen darf demnach nur am gemeldeten Hauptwohnsitz erfolgen . Also an dem Ort, wo sich der Halter überwiegend aufhält und somit seinen Lebensmittelpunkt hat. An dem entsprechenden Wohnort muss der Halter mitsamt der Anschrift gemeldet sein, damit die Kfz-Anmeldung möglich ist. Die Zulassung dieser Kennzeichen an anderen Orten ist nicht durchführbar.
Allerdings auch:
Sofern Sie ein gekauftes Fahrzeug in einer anderen Stadt abholen müssen, können Sie es auch vor der Abholung an Ihrem Wohnsitz zulassen. Allerdings müsste hierfür der Verkäufer einverstanden sein und Ihnen die Zulassungspapiere vorab zuschicken.
Vielleicht kann jemand, der sich damit auskennt, etwas dazu sagen, mit welchen Risiken so etwas ggf. verbunden ist. Ob du die in Kauf nehmen möchtest oder nicht, ist dann natürlich deine Entscheidung.
Gruß
Christa
Moin, danke.
Das hatte ich auch gefunden.
Aber das: https://service.niedersachsen.de/detail?areaId=8663418&pstId=8665720
auch. Und hier klingt es, als ginge das!
Was stimmt denn nun?
Hmm, woraus schließt du das? Ich lese da gleich im ersten Satz:
Wenn ein Fahrzeug auf eine neue Halterin/einen neuen Halter in einem anderen Zulassungsbezirk umgeschrieben werden soll, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle im neuen Zulassungsbezirk gestellt werden.
Das, was da steht:
Es muss im neuen Bezirk zugelassen werden.
Du musst nun entscheiden:
Übergibst du das angemeldete Fahrzeug mit allen Papieren dem Käufer und hoffst, dass er es zeitnah ummeldet?
Oder lässt du den Käufer zweimal kommen: Einmal zur Abwicklung des Kaufs des abgemeldeten Fahrzeugs, das zweite Mal zur Abholung nachdem er es bei seiner Zulassungsstelle angemeldet hat.
Mein Vater hat einmal einem scheinbar seriösen Händler sein Auto zur Verschrottung übergeben. Zwei Monate später kam ein Knöllchen an. Wildfremde Person am Steuer, irgendwo 400 km weit weg von uns geblitzt. Seit damals ist für mich klar: Autos verkaufe ich nur im abgemeldeten Zustand.
Ich beantrage bei dem neuen Zulassungsbezirk, das ich es beim alten Zulassungsbezirk zulassen darf.
Aber das ist dann wohl nicht so
Nein, das hast du leider missverstanden.
Es gibt noch die dritte Möglichkeit, die ich in meiner ersten Antwort zitiert hatte:
aber wie gesagt, ich habe keine Ahnung, ob/welche Risiken damit verbunden sind.
Im Prinzip ist das wie der von mir genannte Verkauf des abgemeldeten Autos, aber man lässt den Käufer nicht zweimal kommen, sondern schickt diesem Brief, Schein und HU-Bericht.
Probleme, Risiken?
Wann erfolgt die Zahlung? Soll der Käufer das Geld überweisen, ohne dass die Fahrzeugübergabe im direkten Anschluss erfolgt?
Was passiert, wenn die Papiere niemals ankommen (oder behauptet wird, sie seien nicht angekommen)?
Ne, ich kann das nicht empfehlen.
Ich rate dazu, dass der Käufer ein erstes Mal vorbeikommt und sich das Fahrzeug genau anschaut. Dann wird man handelseinig, macht den Kaufvertrag fertig und übergibt das Fahrzeug inkl. aller Dokumente nach Erhalt des Kaufpreises.
Wenn sich der Käufer unbedingt die zweite Fahrt ersparen will, dann kann er sich vorab ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Dazu reicht nämlich, dass der Verkäufer dem Käufer eine Kopie von Brief oder Schein und den HU-Nachweis zur Verfügung stellt.
(Und wenn der Käufer einen befreundeten Händler bittet, ihm verbotenerweise ein Händlerkennzeichen zur Verfügung zu stellen, kann das dem Verkäufer egal sein - schließlich bleibt der Verkäufer sauber und übergibt ein nicht angemeldetes Fahrzeug, für welches der Käufer nach der Übergabe die Verantwortung trägt.)