Halteranfrage

Hallo Wissende,

angenommen, ich hätte von einem Bekleidungsgeschäft, das einen Kundenparkplatz besitzt, eine Zahlungsaufforderung bekommen, weil ich dort angeblich ohne Parkschein geparkt habe.
Fakt ist, dass es nicht mein Auto war: die KFZ-Nr stimmte eben nur fast, das beschuldigte Auto hat dieselbe KFZ-Nr, aber 3 stellig, meine KFZ-Nr ist diesselbe, aber 4 stellig.
Natürlich habe ich den Sachverhalt brieflich richtiggestellt, aber was mich ärgert:
Wie kommt dieses Geschäft per Halteranfrage an meine Privatadresse? Gilt da nicht der Datenschutz oder haben die gleich die NSA gefragt ggg ?
Bei welcher Behörde kann ich mich da beschweren?

Gruss, Gabi

Hast du denn die Aufforderung von dem Laden bekommen? Wohl eher nicht. Der Laden leitet deine (oder auch nicht) Daten (Kennzeichen) an das Ordnungsamt weiter. Dieses ermittelt anhand des KFZ Kennzeichens deine Anschrift. Das ist legitim. Aber keine Sorge, diese Daten sind vertraulich. Nur bezahl das Ticket bloß nicht vor abschließender Klärung des Sachverhalts.
Auch kann kein Geschäft einfach so eine Halterabfrage machen. Erstmal nicht beschweren, sondern abwarten wie die Reaktion auf deinen Brief ausfällt.
Ruhe bewahren, das wird schon.

Hallo Valdez,
natürlich habe ich nicht gezahlt.
Und die Rechnung habe ich von dem Geschäft bekommen. (by the way: dieses Schreiben war ziemlich unprofessionell, „schiefes“ Schriftbild, unleserliche Unterschrift, Birefpaper, das auch kopiert sein könnte,)
Tante guckle hat mir erzählt, dass eine Halterabfrage nur bei Straftaten (Fahrerflucht etc.) legitim sein soll.
Da sieht man wieder, wie leichtfertig Daten preisgegeben werden, und das ärgert mich.
Ich möchte auf jeden Fall der zuständigen Behörde klarmachen, dass sie äusserst leichtfertig mit persönlichen Daten umgehen,
Und ich weiss immer noch nicht, welche Behörde ich anmotzen soll - das Landratsamt mit der zuständigen KFZ-Stelle?

Bisher war ich zu aufgebracht, aber ich denke, ich sollte mal mit dem Obermotz mit der Firma sprechen, um den sachverhalt aufzuklären.

Gruss, Gabi

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Das ist absolut richtig.

Da frage ich mich doch wo die Daten denn herkommen?

Also wenn du motzen willst, dann nochmal: Ansprechpartner ist dann das Ordnungsamt (Ordnungswidrigkeit). Aber bleib doch erstmal ruhig. Schont das Herz. Warte auf Antwort auf dein Schreiben.

Hi Valdez,

Auto anmelden - KFZNr registriert - eine Dumpfbacke, die Daten raushaut?

Ratlos, Gabi

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Aber als du schriebst es kommt def. vom Laden und ist auch in recht schlechter Schrift/Papierform, würde ich den Wisch einfach in die Tonne werfe und gut ist.

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Hi Valdez,

Schwärzester Zynismus an
Unser Auto kommt aus Bayern… Und hat nicht die KFZ-Nr IS-IS 666

Gabi

Hi Valdez.

ändert aber immer noch nix am Datenleck - das ist es was mich aufregt.

gabi

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Und das ist auch gut so. Ich hab auch ein KFZ aus diesem komischen Bundesland. Aber klar, eine Lücke (Lucke) wirst du immer haben. :wink:

Hallo gaby,

Klasse das es solche Menschen wie dich gibt, Hut ab.

Du hast den richtigen Arsch in der Hose. (Sorry)

Mach weiter so, und halte uns bitte auf dem laufenden.

Gruß
Mücke. :bus:

Vielleicht hat Dich jemand erkannt, der auch Deine Adresse kennt? Ist das auszuschließen?

Das halte ich aber für ein Gerücht.
Jedes falsch geparkte und erwischte Auto kann zu einer Halterabfrage führen.
Das gilt auch für private Kundenparkplätze.

Laß das doch von demjenigen erledigen, der genau für sowas zuständig ist: den Datenschutzbeauftragten, notfalls den auf Länderebene, falls der Landkreis keinen hat oder Du dem nicht traust.
Das halte ich für wirkungsvoller als Dein „du du, das darfst du aber nicht“.

Vor allem wird der Datenschutzbeauftragte herausfinden können, w e r abgefragt hat.

Gruß

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Hi,

wenn man Rechtsanwalt ist (oder einen guten Freund hat der Rechtsanwalt ist), dann kann man die Daten abfragen und so routinemäßig bullschithaft formulieren dass man die Daten … im Rahmen … einer … (ich weiß jetzt nicht, wie er das sagen würde …) benötigt.

so sagen jedenfalls die gewöhnlich gut informierten Greise

Gruß

vV

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das ist absolut falsch.

ein blick ins gesetz erspart geschwätz:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__39.html

wo siehst du da irgendwas von fahrerflucht als voraussetzung?

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Guten Morgen,

danke für den Hinweis auf den Datenschutzbeauftragten - das scheint der richtige Ansprechpartner zu sein,

Gabi

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Erkläre doch mal, wie man mit einem falschen Kennzeichen überhaupt auf Dich als Halter kommen konnte ?

Das ist doch gar nicht möglich. Dort gibt man das Kennzeichen in den Computer ein (das mitgeteilte Laden !) und dann kann doch nicht deine Anschrift herauskommen, wenn Du ein abweichendes Kennzeichen hast.

Kann es nicht sein, Du hast dort geparkt ? Und man hat das Kennzeichen richtig abgelesen und übermittelt, die richtige Anschrift bekommen und hat erst jetzt beim Anschreiben an Dich einen Schreibfehler beim Kennzeichen gemacht ?
Das würde nämlich alles erklären !

Und ja, jeder Berechtigte kann den Halter eines Fahrzeugs feststellen lassen, wenn das auf Privatgelände „stört“ und unberechtigt parkt.
Ordnungsamt/Zulassungsstelle

MfG
duck313

Hallo,

der wird da kaum was tun, da diese Abfrage rechtlich nach § 39 StVG zulässig ist.

Denn genau für solche Fälle wurden die Kennzeichen ja ursprünglich einmal eingeführt, damit man den Besitzer eines Fahrzeuges auch zur Verantwortung ziehen kann.

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Oha, wie jetzt?
DU hast MK-O 2374, das beschuldigte hat MK-O 237? So in etwa?

Dann haben die bei der Halterfeststellung nach §39 StVG geschlampt und eine Ziffer zuviel eingetippt.

Warum so großzügig? Ein einfacher Satz wäre von mir gekommen: „Ich habe zum aufgeführten Zeitpunkt nicht den benannten Parkplatz benutzt.“ Einerseits ist das Interesse, Kundeparkplätze von Schmarotzern frei zu halten, nachvollziehbar. Andererseits gibt es da auch Auswüchse, bei denen man das Eintreiben von Vertragsstrafen wohl als Geschäftsmodell bezeichnen kann. Schlampigkeit oder gar Geldgier, falls zutreffend, würde ich aber nicht mit netten Worten belohnen.

Der wird durch das o.g. Gesetz teilweise eingeschränkt.
Ich habe zum Beispiel bei einem abgetauchtenverzogenen Schuldner beim Einwohnermeldeamt seinen aktuellen Wohnort erfahren können.

Hallo an alle Wissenden,

danke für Eure zahlreichen Antworten. Habe was dazugelernt…

Frohe Ostergrüsse, Gabi