Also ich habe mal bei der Allianz nachgeschaut. Da sind Luftfahrzeuge mitversichert, soweit für diese keine Haftpflicht gesetzlich gefordert ist. Diese ist aber in §43 LuftVG für die Halter aller Luftfahrzeuge obligatorisch.
Die Ergo macht es genauso.
Weitere Versicherer schaue ich mir jetzt nicht an.
Da ich diese Bedingungen vor 10min heruntergeladen habe und Allianz / Ergo zu den recht großen Versichereren gehören, dürfte deine allgemeine Aussage
hiermit widerlegt sein.
Der DHV (Deutscher Hängegleiter Verband) benennt auf seiner Homepage auch deutlich, dass es eine Pflichtversicherung ist. Ebenso sagt der DHV, dass Hängegleiter Luftsportgeräte sind.
Also ich habe jetzt bei zwei Versicherern die Aussage gefunden, dass Luftffahrzeuge nicht mitversichert sind, wenn es eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt.
Das LuftVG fordert dies im §43 ausdrücklich für Luftfahrzeuge, als Luftfahrzeuge gelten auch Luftstportgeräte, der Verband der Hängegleiter sieht das genau so, es gibt unzählige Spezialversicherungen EXTRA für Gleitschirme…
Sag mal: Irgendwo weiter oben hast du behauptet, den Beweis antreten zu können, dass DU Recht hast. Darauf warten wir noch.
Ich sage ausdrücklich: Ich halte es für absolut denkbar, dass es Versicherer gibt, bei denen Gleitschirme im Standard-Privathaftpflichtvertrag inkludiert sind. Aber du hast da ziemlich lautstark allgemein behauptet. Und das stimmt einfach nicht.