Halterhaftpflicht für Gleitschirmflieger

Ergänzung:

einen Gleitschirm, würde ich nach dem Luftverkehrsgesetz unter Punkt 10 Luftsportgeräte einstufen.

Bedeutet aber nicht, dass es sich um ein Luftfahrzeug handelt und somit ist der Gleitschirm in den Versicherungsbedingungen mitversichert.

Welchen Sinn macht es wenn du hier Gesetzestexte hinschreibst,
aber den Text nicht verstehst.

Ach so ist das. Es ist ein Luftsportgerät. Aber das im Luftverkehrsgesetz geschrieben steht, dass ein Luftsportgerät ein Luftfahrzeug ist, bedeutet nicht, dass es ein Luftfahrzeug ist.

Klasse Nummer! :joy:

Tschüssi :stuck_out_tongue_closed_eyes:

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Sag mal - ich kenne mich ja nun überhaupt nicht im Versicherungsrecht aus,
ABER:

Im zitierten Paragrafen steht ja nun mal unstrittig:
Luftfahrzeuge sind:
(…)
10. Luftsportgeräte

Demnach sind Luftsportgeräte Luftfahrzeuge im Sinnes des Luftverkehrsgesetzes und deine Aussage - hmm - ist doch irgendwie anders.

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Nein - denn maßgebend sind hier die Versicherungstechnischen Regeln, was man dann auch in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachlesen kann.

Und seit 1994 können die Vertragsbedingungen bei den einzelnen Versicherungsunternehmen unterschiedlich sein.

Wenn du deinem Versicherungsunternehmen nicht vertraust, kannst du dir dies von diesem auch schriftlich bestätigen lassen.

Na endlich, da isse doch die Antwort, die übrigens schon seit zwei Tagen dasteht. Es kommt darauf an. Merger, du warst schon mal besser.
Die versicherungstechnischen Regelungen möchte ich übrigens gern mal sehen.

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Also ich habe mal bei der Allianz nachgeschaut. Da sind Luftfahrzeuge mitversichert, soweit für diese keine Haftpflicht gesetzlich gefordert ist. Diese ist aber in §43 LuftVG für die Halter aller Luftfahrzeuge obligatorisch.
Die Ergo macht es genauso.

Weitere Versicherer schaue ich mir jetzt nicht an.
Da ich diese Bedingungen vor 10min heruntergeladen habe und Allianz / Ergo zu den recht großen Versichereren gehören, dürfte deine allgemeine Aussage

hiermit widerlegt sein.

Der DHV (Deutscher Hängegleiter Verband) benennt auf seiner Homepage auch deutlich, dass es eine Pflichtversicherung ist. Ebenso sagt der DHV, dass Hängegleiter Luftsportgeräte sind.

Also ich habe jetzt bei zwei Versicherern die Aussage gefunden, dass Luftffahrzeuge nicht mitversichert sind, wenn es eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt.
Das LuftVG fordert dies im §43 ausdrücklich für Luftfahrzeuge, als Luftfahrzeuge gelten auch Luftstportgeräte, der Verband der Hängegleiter sieht das genau so, es gibt unzählige Spezialversicherungen EXTRA für Gleitschirme…

Sag mal: Irgendwo weiter oben hast du behauptet, den Beweis antreten zu können, dass DU Recht hast. Darauf warten wir noch.

Ich sage ausdrücklich: Ich halte es für absolut denkbar, dass es Versicherer gibt, bei denen Gleitschirme im Standard-Privathaftpflichtvertrag inkludiert sind. Aber du hast da ziemlich lautstark allgemein behauptet. Und das stimmt einfach nicht.

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