Moin,
da sei ein Parkplatz einer Großeinkaufstätte (vulgo Supermarkt) an dessen Eingang ein Schild stehe ‚Hier gilt die StVO‘
Auf diesem Parkplatz seinen einige Bereiche (völlig berechtig m.E. nach) mit einem Halteverbotschild geschmückt
Trotzdem stehen in diesem Bereich (Kurve im Bereich der Zu/Abfahrt des Parkplatzes) zahlreiche Autos, teilweise so, daß man nur mit Mühe daran vorbei fahren kann, um das Gelände zu verlassen.
Die darauf angesprochene Marktleitung sah sich außerstande für die dort stehenden Fahrzeuge Konsequenzen zu erwirken.
(Verwarnungen, oder gar abschleppen, selbst ein Ausrufen der Fahrzeuge wurde abgelehnt).
Kann/darf/muss eine Marktleitung bei einem missachtetem Halteverbotschild aktiv werden, oder sind die nur pure Zierde?!
Gandalf