Halteverbot auf einem Privatparkplatz

Moin,

da sei ein Parkplatz einer Großeinkaufstätte (vulgo Supermarkt) an dessen Eingang ein Schild stehe ‚Hier gilt die StVO‘
Auf diesem Parkplatz seinen einige Bereiche (völlig berechtig m.E. nach) mit einem Halteverbotschild geschmückt
Trotzdem stehen in diesem Bereich (Kurve im Bereich der Zu/Abfahrt des Parkplatzes) zahlreiche Autos, teilweise so, daß man nur mit Mühe daran vorbei fahren kann, um das Gelände zu verlassen.
Die darauf angesprochene Marktleitung sah sich außerstande für die dort stehenden Fahrzeuge Konsequenzen zu erwirken.
(Verwarnungen, oder gar abschleppen, selbst ein Ausrufen der Fahrzeuge wurde abgelehnt).

Kann/darf/muss eine Marktleitung bei einem missachtetem Halteverbotschild aktiv werden, oder sind die nur pure Zierde?!

Gandalf

Hallo,

als Eigentümer oder Mieter des Parkplatzes trifft den Supermarkt natürlich die Verkehrssicherungspflicht.
Wenn er nun über Schilder die StVO für das Privatgelände für gültig erklärt,muss er sich auch um die Einhaltung kümmern.

Wobei hier für einen „Privaten“ Eigentümer natürlich viele Probleme warten…

Im Gegensatz zur staatlichen Macht kann ein Privater nur über eine Klage „Knöllchen“ verteilen…
Auch beim Abschleppen,bei dem der Private bei verkehrsgefährdenden Parken durchaus berechtigt ist,bleibt das Problem,das er erst einmal in Vorleistung gehen muß und den Abschleppwagen bezahlen.

„umgehen“ kann man diese ganze Problematik,wenn man,wie es einige der großen
Discounter gemacht haben,sein Hausrecht an die jeweilige Kommune überträgt.

Hallo,

als Eigentümer oder Mieter des Parkplatzes trifft den
Supermarkt natürlich die Verkehrssicherungspflicht.
Wenn er nun über Schilder die StVO für das Privatgelände für
gültig erklärt,muss er sich auch um die Einhaltung kümmern.

Da frage ich mich, woraus sich die Pflicht ergibt, die Regelungen der StVO nun auch tatsächlich unzusetzen? Wäre „der Supermarkt“ z.B. verpflichtet, einen Zebrastreifen mit dem entsprechenden blauen Schild auszustatten?

Wobei hier für einen „Privaten“ Eigentümer natürlich viele
Probleme warten…
Im Gegensatz zur staatlichen Macht kann ein Privater nur über
eine Klage „Knöllchen“ verteilen…

Und? Wenn er doch -wie Du sagst- verpflichtet ist, die StVO durchzusetzen, müsste das doch einfach getan werden. Oder könnte man nicht eine Anwaltskanzlei mit der Erteilung von Abmahnungen beauftragen?

Auch beim Abschleppen, bei dem der Private bei
verkehrsgefährdenden Parken durchaus berechtigt ist,bleibt das
Problem,das er erst einmal in Vorleistung gehen muß und den
Abschleppwagen bezahlen.

Gab es da nicht die Abschleppdienste, die die Karre einfach verstecken?

Greetz
T.

vielleicht hilft dieser Link weiter:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php

Gruß Merger

Hallo,

alles nur eine Frage des Wollens. Wenn der Parkplatz öffentliche Verkehrsfläche ist (was er normalerweise ist, wenn er nicht gerade durch Schranken gegen unberechtigte Nutzung gesichert ist), kann die Supermarktleitung durchaus staatliche Hilfe anfordern. Ob die kommt, ist allerdings angesichts des bei OWIs geltenden Opportunitätsprinzips allerdings fraglich. Zudem kann sich solche Hilfe auch nicht auf Verstöße gegen in eigener Gottherrlichkeit aufgestellte Schilder und Markierungen beziehen, sondern nur auf davon unabhängige Behinderungen und Gefährdungen.

Es ist allerdings durchaus möglich Vertragsstrafen bei missbräuchlicher Benutzung einzufordern, und viele Supermarkketten sind dazu übergegangen, darin sogar ein Geschäftsmodell zu sehen, indem sie halbe/halbe mit Firmen machen, denen sie die Bewirtschaftung ihrer Parkflächen übertragen, und die dann entsprechend tätig werden. Da diese allerdings dafür bekannt sind, gerne mal aus Gründen finanzieller Optimierung über das Ziel hinaus zu schießen, ist das ein zweischneidiges Schwert.

Aber wie ich gerade eben zufällig an anderer Stelle zum Thema Behindertenparkplätze geschrieben habe, wäre es ja mal eine Idee, entsprechende Ausschilderungen mit Hinweisen auf fällig werdende Vertragsstrafen bei Missachtung zu garnieren.

Gruß vom Wiz

Wenn er nun über Schilder die StVO für das Privatgelände für
gültig erklärt,muss er sich auch um die Einhaltung kümmern.

warum und in welcher weise?

zu deiner info: im öffentlichen verkehrsraum (und dazu gehört der öffentlich zugängliche parkplatz vor dem, supermarkt) gilt IMMER die stvo. ob da ein schild steht oder banane.
lies:
http://www.zurecht.de/gilt-die-stvo-auf-allen-parkpl…
http://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/tid-20835/ju…

du liegst falsch!

Hallo,

Parkplätze von Supermärkten (und anderen Discountern) sind keineswegs
zwangsweise immer öffentlicher Verkehrsraum.

Außer Schranken gibt es auch noch Poller oder Ketten zum Absperren des Geländes.
Und damit wird das Gelände zum Privatgelände…

Die beste Lösung,nämlich Parkscheinautomaten mit den dazugehörigen Schrankenanlagen snd gerade im Lebensmitteldiscounterbereich wegen der Kosten nicht installiert.

Wenn er nun über Schilder die StVO für das Privatgelände für
gültig erklärt,muss er sich auch um die Einhaltung kümmern.

warum und in welcher weise?

zu deiner info: im öffentlichen verkehrsraum (und dazu gehört
der öffentlich zugängliche parkplatz vor dem, supermarkt) gilt
IMMER die stvo. ob da ein schild steht oder banane.
lies:

Was natürlich Unsinn ist, denn auch durch deine fehlerhaften Informationen wird ein privater Parkplatz nicht zum öffentlichen Verkehrsraum.

Und wenn man schon Links als Antwort beifügt, sollte man sie sorgfältig durchlesen und nur dann verwenden, wenn man sie auch versteht.

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Parkplätze von Supermärkten (und anderen Discountern) sind
keineswegs
zwangsweise immer öffentlicher Verkehrsraum.

hör auf, unsinn zu verbreiten.
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=definition+%C3%B…

Was natürlich Unsinn ist, denn auch durch deine fehlerhaften
Informationen wird ein privater Parkplatz nicht zum
öffentlichen Verkehrsraum.

habe ich das irgendwo behauptet?
vielleicht informierst du dich einfach zuerst mal, was einen öffentlichen verkehrsraum ausmacht.

Und wenn man schon Links als Antwort beifügt, sollte man sie
sorgfältig durchlesen und nur dann verwenden, wenn man sie
auch versteht.

tja, dann zitier doch einfach mal die stelle, an der steht, was so ein schild bewirkt.

und wenn du schon dabei bist, könntest du auch gleich mit beweisen, dass ‚eltern haften für ihre kinder‘ irgendwelche ansprüche begründet. das hätte nämlich die gleiche logik.

Hallo,

vielleicht solltest du deine Ausflüge mit der Henne auch mal durchlesen…lool

plonk!

vielleicht solltest du deine Ausflüge mit der Henne auch mal
durchlesen…lool

wo genau sollte ich denn einen ausflug mit dir henne unternommen haben? btw., den unterschied zwischen henne und hahn kennst du?

meine güte, machst du dich wieder lächerlich…

aber ich bin hier wieder mal raus. jeder außer dir kann meine hier genannten zitate und links nachlesen, wenn er will. und du kennst meine einstellung zu deinen postings ja schon:
http://www.raumzitate.de/images/product_images/origi…