Hallo,
ich bin selbst Umzugsunternehmer und kenne das Problem, das Schilder verstellt,
in den seltensten Faellen auch geklaut werden.
Wenn Sie an Ihrer Ladestelle die Schilder überhaupt nie gesehen haben - in der
Regel muessen diese drei bis vier Tage vor der Umzugsmassnahme aufgestellt
sein - ist wohl davon auszugehen, dass die Halteverbotszone nicht oder woanders
aufgestellt wurde.
Lassen Sie sich vom Umzugsunternehmen auf jeden Fall (!) die
Ausnahmegenehmigung der städtischen Behörde zeigen; ohne eine
Ausnahmegenehmigung dürfen ueberhaupt keine Schilder aufgestellt werden,
dazu gehoert uebrigens auch das „Aufstellprotokoll“ (= Verzeichnis der Autos zum
Zeitpunkt der Schilderaufstellung). Verweigert ihnen der Unternehmer die
Einsichtnahme in die Ausnahmegenehmigung und das Aufstellprotokoll, ist davon
auszugehen, dass der Unternehmer es versaeumt hat, eine HVZ einzurichten. Dann
wuerde ich massiv auf die Rueckerstattung der HVZ-Kosten pochen!!
Wenn der Unternehmer tatsaechlich eine HVZ aufgestellt hat, wird es schwierig, im
„Nachhinein“ das Geld hierfuer (auch wenn das Ganze nichts gebracht hat)
einzufordern. Denn ob der Unternehmer jeden Tag kontrollieren soll, ob die
Schilder noch stehen, ist nirgends geregelt. Andererseits haben Sie tatsaechlich
keine Leistung erhalten… ware eine Rechtsfrage fuer den Anwalt, was es aber
wohl wg der paar Euro fuer die HVZ-Massnahme nicht wert sein duerfte.
Gruss
Nicolas v. Wedel