Haltverbot ("a. Haltverbot") vor Schule - Schulbus ja?

Hallo,

kannst du bitte die Situation genauer beschreiben?

Gibt es dort einen Seitenstreifen?
Ist da eine Bushaltestelle?

Hat das Halteverbotszeichen ein Zusatzzeichen?

Bei uns gibt es eine Schule, davor ein Seitenstreifen als Bushalebucht.
Zusätzlich steht dort das Schild „Halteverbot“.
Ohne Zusatzzeichen - das heißt, dass man selbstverständlich auf dem Seitenstreifen halen darf (wenn der Busverkehr nicht behindert wird).
Und man darf halt nicht in zweiter Reihe anhalten. Auch Taxis nicht. Denn das verbietet das Halteverbotsschild.

Es ist eine v. West nach Os. Iaufende Straße, die ist „„nur“ eigentlich nicht Einbahnstraße“, und trotzdem kann man sagen im offiziellen Sprachgebrauch eine Beid-Richtungsstraße. Die Schule ist an der Südseite. Also eine Straße mit einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Und man kann aber - auch, wenn es mit dem Thema nichts zu tun hat - nicht wenden. Zwischen den 2 Fahrtrichtungen ist nämlich ein Bach.
Wenn ich von dieser Straße rede und im folgenden den Begriff „absolutes Halteverbot“ benutze, dann meine ich OHNE Zusatzzeichen.
Sie ist eine Nebenstraße (übrigens ist da rechts vor links).
An der Einmündg. an diese Straße ran GENAU da ist eine Bushaltestelle. Der ÖPnV in unserem Verkehrsverbund kennt das Wort Schulbus nicht. Schule ist an der Südseite, der Seite also, auf der man von W nach O fährt.
Ganz rechts Trottoir, eine Spur links daneben Radweg, noch eine Spur links daneben die Straße.
Einige Taxis - PKW-Taxis und Kleinbus-Taxis - mit Schulbusschild bringen bzw. holen Kunden (Schüler).
Ich bin der einzige Kleinbusfahrer, der nicht in einer Firma für Taxis arbeitet, sondern stattdessen in einer, die eine Omnibusfirma ist. Habe 1 Fahrgast, der ist körperbehindert bzw. wenn es offiziell nicht Behinderung genannt wird, ist es zumindest eine Abnormitäts-Störung, die wenigstens ein Bißchen etwas krankhaftes an sich hat. Das wirkt sich so aus, daß er nicht schnell gehen kann und eigentlich auch nicht unbedingt sehr große Entfernungen. Die Schule ist von der Haltestelle 120 m weit weg. Kann er nicht gehen.
In dieser Straße ist an beiden Seiten Parkmöglichkeit - logisch wird in dieser Einbahnfahrbahn an der Nordseite so geparkt, daß der Straßenrand (der Bach) an der Fahrertür ist. Ein paar spärliche Bereiche sind Anwohnerparkplätze. Völlig FREI benutzbare gibt es etwa 53-60 mal so viel als Anwohnerparkplätze. Den ganzen Tag man kriegt man NUR mit ganz viel Glück einen Parkplatz. Bei der Schule ist auf der rechten, d. h. südlichen Seite absolut. Haltverbot, wie gesagt ohne Zusatzschild. Die mich gleich bei der ersten Begegnung kollegial duzende Taxifahrerin sagt, es bleibt einfach nix anderes übrig, als in dem absoluten Halteverbot zu halten und man müsse es konsequenterweise NATÜRLICH schon kurz machen. Also Beeilung.

Kein Seitenstreifen.

Mir fällt es schwer, die Lage einzuschätzen.
Sehe ich das richtig, dass an der STelle, an der du den Fahrgast herauslassen willst, die Straße aus einer Fahrspur besteht (nur für eine RIchtung), daneben ein Radweg, daneben dann der Gehweg?
Also kein Seitenstreifen, keine Parkbucht, keine Haltestelle.

Zudem ist dort Halteverbot, uneingeschränkt.

Gehweg und Radweg sind per se verboten.
Bliebt noch die Fahrbahn. Die ist auch verboten.
Niemand darf dort halten, niemals. (Mal diese komischen roten Autos mit den blauen Lampen auf dem Dach, Postfahrzeuge und weitere Sonderfälle ausgenommen)

Es bleibt nur der Weg, sich eine Ausnahmegenehmigung zu beschaffen (§46 Abs1 Nr.3).
Vielleicht wird die Straßenverkehrsbehörde dann auf diesem Wege darauf aufmerksam, dass die Schule keine Zone für den Ausstieg behinderter Schüler hat.

Auch die Schulleitung wäre ein guter Ansprechpartner zur Klärung der Situation.

Dass dein Fahrgast keine 120m laufen kann, aber trotzdem am normalen Schulalltag teilnehmen kann, verwundert mich allerdings etwas.

Ja, siehst Du richtig.
Übrigens ist die Tür, wo ich ihn rauslaß, rechts.
Also von links nach rechts: 1 Fahrbahn nur in 1 Richtung, dann Radweg, dann Trottior. Und 98% vollgeparkte Parkplätze oder a. Haltverbot. Sicher, es braucht wohl die wahrscheinlich kostenpflichtige (? oder gratis… oder einen Tag aussuchen, wo sie zu nem Aktionspreis zu kriegen ist?) Ausnahmegenehmigung.
Ich bin zum Teil, zum größten Teil, davon überzeugt, daß es zutrifft, daß man ihm die 120 m nicht zumuten sollte. Sicher, es klingt etwas seltsam, aber muß ja eines bedenken: früh am Morgen kriegt ein Mensch ja ein gewisses Energiebudget in seinen Tank, 24 Std. später wieder usw. Wenn er jetzt im Übermaß beim Laufen von der Haltestelle zur Schule x kWh verbraucht, bleibt weniger übrig, und bei DIESEM Kunden ist es halt weniger. MfG

Ach da fällt mir auf ich
habe ja bei Deinem Text den Abschnitt mit dem ‚aufmerksam werden‘ nur überflogen. Ja, das wäre auch eine Möglichkeit, aber es ist eigentlich ja nicht der strenge offizielle Gang. Ich meine theoretisch hängen kommunales Straßenverkehrsamt und Schule ja nicht zusammen. Aber alle Theorie ist grau.
Mir fällt noch eins ein die Schule wird zur Zeit repariert, erweitert und renoviert. Vielleicht fehlt dadurch ein Schild?