Haltverbot ("a. Haltverbot") vor Schule - Schulbus ja?

Hallllllo - also ich fahre als Angestellter in einer Pers.-BefFirma d. h. Busunternehmen einen Kleinbusschulbus. Vorher schon ein paar Jahre/paar mal den Beruf gehabt, Erfahrung ist also da.
Kürzlich sprach mich eine Taxifahrerin kollegial an. Es handelte sich um Folgendes: also da ist Haltverbot=abs. Haltverbot. Ich habe in den letzten Tagen mehrmals/oft die Fahrgäste in 2. Reihe stehend ein-/aussteigen lassen - wegen dem Haltverbot; dies blockiert aber kurz den Verkehr (nicht extrem stark).
Die Taxifahrerin erörterte und erklärte, daß sie mich auch am Vorvortag frühabends bei dieser Verfahrensweise gesehen hat.
Sie hat gesagt, man dürfe als Schulbuskleinbusfahrer (und Taxi auch) kurz zum Ein- und Aussteigen in diesem Haltverbot halten. Ich habe übrigens schon festgestellt, daß über die Frage emsig diskutiert wird. Und jeder behauptet was anderes. Bitte, eine Frage an die Experten - WAS stimmt? Danke im Voraus,
M.

absolutes Halteverbot bedeutet genau das. Ohne Ausnahme, jedenfalls Ausnahmen für PKW, Bus oder Taxi zum Ein- und Aussteigen.
und 2. Reihe an sich ist ja bereits sowieso untersagt.
Hier kommt noch das Halteverbot hinzu.
Was braucht es noch ?

Ohne Zusatzschild mit Ausnahme " Taxi, Busse in der Zeit von/bis erlaubt" geht das nicht.

Und außerdem verstößt Du gegen die Sicherheitsvorschriften, Fahrgäste solle nicht auf der Fahrbahn aussteigen !

Da haben sie ja wieder mal den Richtigen auf die Straße geschickt !

MfG
duck313

Du meinst damit jetzt aber nicht ernsthaft, dass Du wegen des Halteverbots neben dem freien Halteverbotsstreifen auf der Fahrbahn angehalten hast, um dem aus dem Weg zu gehen, oder?
Gruß
anf

Das Verkehrszeichen 283 (Anlage 2 zu §41 Abs. 1 STVO) regelt, dass man auf der Fahrbahn nicht halten darf - ohne Ausnahmen (sofern sie nicht unter dem Verkehrszeichen 283 durch Zusatzschilder geregelt sind).

Selbst §12, Abs. 4 STVO, welcher das Halten in zweiter Reihe für Taxis regelt, hat hier keine Gültigkeit!

Ja, das meine ich, weil bei DIESER Straße sehr offensichtlich zu erkennen ist, daß das Aussteigen der Fahrgäste (deren Anzahl ist übrigens 1) keine, absolut keine, Gefahr darstellt.

Der Fahrgast soll an der Schule rausgelassen werden. Aus Deinen Worten folgt, daß ich ihn in etwa 58 % der Fahrten - mangels Möglichkeiten - wieder nach hause fahren muß. Deine Einlassung ist somit Absurdistan hoch 3.

Kannst du dir diese belehrenden, arroganten Kommentare eigentlich mal sparen? Spricht nicht gerade für dich.

2 Like

Ich habe die Lösung des Problems.
Ich suche bei der morgigen Frühfahrt diese Taxifahrerin (sie steht höchstwahrscheinlich die ganze Woche mit dem Taxi in der Nähe dieses Gymnasiums und gerade bei der heutigen Frühfahrt hab ich sie auch gesehen) und schmiege mich an sie oder umarme sie und kitzle dann ihre Brü…
Mit einem blauen Auge parkt sich‘s doch viel angenehmer in 2. Reihe.

Ich kenne keine einzige Schule in D, bei der es keine Haltemöglichkeiten für den Schulbus gibt, sondern bei der alle Straßen drumherum völlig grundlos (ist ja alles sicher hier) mit absoluten Haltverboten versehen sind.

Was genau verstehst Du unter ‚Schule‘, wenn das ausgerechnet bei Dir doch ganz anders sein soll?

Ich glaube Dir auf gar keinen Fall, dass auch der Schulbus regelmäßig im Haltverbot aussteigen lässt. Oder gar - wie irgendwelche ganz drolligen Leute - in zweiter Reihe neben dem leeren Halteverbotsbereich.
Gruß
anf

Aha. Und das Halteverbot machen die aus Jux?

Irtgendwas wesentliches stimmt nicht an Deiner Geschichte.
Gruß
anf

Nee, die Eltern, die ihre Kinder unbedingt so abliefern müssen, daß sie ja nicht mehr als 1500 mm laufen müssen, diese Eltern mögen die Leute vom Straßenverkehrsamt nicht.
Verstehst Du, das IST der Arbeitsalltag in der Tätigkeit in der Personenbeförderung. Es IST so.

Es ist bei dieser Schule SO: die Schule steht DA, als Gebäude, ist ja logisch, mit Eingängen, müßten 5 oder 6 Stück sein, diese Eingänge, zwei der Eingänge haben einen Vorplatz davor. Vorbei führt eine Einbahnstraße.
Die hat zwei Straßenränder. In den Straßenrändern gibt es nur 2 Typen von Flächen (jedenfalls in der Umgegend von etwa 80 m vor und hinter bzw. li. und re. von der Schule): solche Flächen, auf denen man (jahrelang) parken kann, und es handelt sich nicht um Anwohnerparkplätze, das Parken ist also komplett frei, UND ein, ich schätze, 62 m langer Bereich des absoluten Halteverbots. Also gekennzeichnete Fläche für Autos der Personenbeförderung (speziell Schüler der Schule): FEHLANZEIGE.

PS: trotz leichter datenschutzrechtlicher Bedenken (weil ich ja ein Bißi zu Stillschweigen verpflichtet bin): hier die Karte: https://www.google.de/maps/place/Erlangen+Ohm-Gymnasium,+91052+Erlangen/@49.5841015,11.0129998,13z/data=!4m2!3m1!1s0x47a1f928d3f52227:0x90aec4893f59feab .

Die Straße, um die sich‘s dreht, ist die südliche Hälfte der Straße ‚Am Röthelheim‘, also die, wo man von West nach Ost fahren kann.

‚@‘ Moderator (en)
bitte den ganzen Thread am 27.10.17 löschen, weil persönliche Adressen drinstehen (die Karte). Daaaanke.

Wo halten denn nun die Schulbusse?
Gruß
anf

Omnibusse und auch eine fiktive Schulbusomnibuslinie, von der ich aber nicht weiß, ob es sie gibt, weiß nicht, ob es auch Schulbusomnibuss -e/-Linien gibt wie in meiner Stadt, w. ich aufwuchs, aber ich glaube nicht, h -ält/-alten an einer Haltestelle 120 m von der Schule entfernt. Nicht geeignet für mich wegen der Körperbehinderung meines Kunden. Kleinbus als Schulbus bin ich als Einziger. Und ich pflege seit 61 Stunden 30 Minuten in dem absoluten Haltverbot zu halten, WENN in dem erlaubten Bereich keine Lücke frei ist, wenn ABER schon, dann im erlaubten Bereich (damit meine ich die normalen Parkflächen). Taxis - die ein oranges Schulbusschild dran haben, sowohl in Form PKW als auch in Form Kleinbus, halten im absoluten Haltverbot, WENN im erlaubten Bereich keine Lücke frei ist, DANN, wenn schon, naturellement meist dort.

Ob es sich um e. Körperbehinderung handelt offiziell, weiß ich nicht genau. Ich nenne es halt mal so.
Kurz: lange Gehstrecke vermeiden.

Tja, dann sehe ich hier nur die Möglichkeit, für diesen Kunden einen akzeptablen Haltepunkt zu schaffen. Zum Beispiel durch eine Ausnahmegenehmigung. Oder einen eigenen, reservierten Stellplatz.

Es kann ja nun wirklich niemand von Dir verlangen, Dich regelmäßig entgegen der Regeln zu verhalten. Zumal Du selber zahlen müsstest, wenn Du mal von offizieller Seite drauf „angesprochen“ wirst.

An Deiner Stelle würde ich mich an die Behörde (Ordnungsamt) und die Schule wenden.
Gruß
anf

Genau.
Ich habe - wenn ich richtig hingehört habe - das Gerücht gehört, daß mein nächster Vorgesetzter von der Firma gerade dem Vorhaben nachgeht oder nachgehen könnte, einen Antrag auf eine Schaffung einer solchen Regelung zu PLANEN. Aber mir schwant, daß ich nicht richtig hingehört habe.

1 Like