Falsch.
Fahrbahn und Seitenstreifen sind verboten.
Es gibt ein Zusatzeichen mit Text „auf dem Seitenstreifen“. Das gilt dann ausschließlich für den Seitenstreifen.
Dieses Zusatzzeichen hier heißt „gilt auch auf dem Seitenstereifen“.
Sinnvoll wäre ein Verbot „nur auf dem Seitenstreifen“ wenig, weil man den Seitenstreifen eigentlich beparken MUSS.
„Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“
Wenn dessen Benzutzung durch Zusatzzeichen „auf dem Seitenstreifen“ verboten ist, ist auch das Parken auf der Fahrbahn unzulässig.
Allenfalls das Halten wäre dann auf der Fahrbahn erlaubt.
Verbietest du das Parken für LKW „nur“ auf dem Seitenstreifen, dann ist es automatisch auch auf der Fahrbahn gültig. Allein schon deswegen, weil dann die Parkplätze des Seitenstreifens blockier würden.