Haltverbot-Zusatzschildkombination

Hi,

wie hat man folgende Kombination von Schildern zu interpretieren?

Schilderwirrwarr

Haltverbot ist klar, die Pfeile für „bis hier und weiter“.
Auf dem Seitenstreifen gilt dasselbe.
Aber nur für LKWs?
Und für die auch nur 22 bis 6 Uhr sowie sonn- und feiertags?

Das bedeutet doch, PKWs dürfen hier immer parken oder?
Und LKWs auch, außer es ist ein Sonn- oder Feiertag oder es ist nach 22 und vor 6 Uhr?

Bitte entwirrt mal mein Gedankenwirrwarr.

MfG
Marius

Hallo,

absolutes Halteverbot für Lkw zwischen 22:00 und 06:00. An Sonn- und Feiertagen von 00:00-24:00. Zudem gem. Verkehrszeichen 1060-31 gilt auch ein Haltverbot auf dem Seitenstreifen an jedem Tag von 00:00-24:00 (Pkw, Lkw, Krad, Fahrrad).

Das Zeichen steht doch sicher in einem Viertel mit gemischter Nutzung, oder?

Gruß
vdmaster

Das Viertel ist schon ziemlich Gewerbe-lastig…

Aber so sehr schlauer geworden bin ich aus deiner Erklärung auch nicht.

Drehen wir es mal um: Was ist denn hier nun erlaubt?

LKW-Parken/-Halten von 6 bis 22 Uhr und sonst nix oder wie?

Ich hatte es eher so gedeutet:
Das LKW-Piktogramm bezieht sich auf die Kombination darüber. Also dürfen LKW 22-6/sonn- und feiertags weder auf Fahrbahn noch auf Seitenstreifen halten. PKW dürfen stets halten/parken nach Gutdünken.

Das ergäbe auch noch am ehesten Sinn. Man will sicherlich vermeiden, dass hier LKW-Fahrer ihre Ruhezeiten verbringen und alles zuparken. Aus demselben Grund wurde nämlich an anderer Stelle eine Zufahrt zum Einkaufscenter-Parkplatz mit Betonbarrieren auf ca. 2 m verengt.

Hi.
VD1 (@vdmaster) hat es doch treffend erklärt. Wo sind deine Bedenken, oder Fragen? Der Randstreifen ist tabu, für jeden.
LKW dürfen parken, aber nur in der vorgegebene Zeit. Also nicht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Ebensfalls nicht an Sonn und Feiertagen. Natürlich scheint das ein Mittel zu sein, um den LKW Sklaven eine weitere Möglichkeit zu nehmen einen Platz zum Schlafen zu nehmen und Lenkzeiten einzuhalten. Ist aber ein anderes Thema.
Du darfst also, mit deinem PKW (natürlich nicht auf dem Seitenstreifen) auf den vorgesehenen Örtlichkeiten parken.

Vorbeifahren! :grin:

Ausser am Sonn- oder Feiertagen :wink:. Pkw-Halten (aber nicht auf dem Seitenstreifen).

Offenbar ist das vorrangig eine Wartezone für Lkws, die auf Ent-/Beladung warten und noch nicht auf das entsprechende Betriebsgelände fahren können. Entweder weil die Tore frühmorgens noch geschlossen sind, oder aber bereits zuviele Lkws auf dem Gelände sind. Andererseits sollen sie wg. der Anwohner auch nicht 24h rund um die Uhr dort halten/parken können, da das für die Nachtstunden zuviel Lärm macht.

Der Seitenstreifen ist stets gesperrt, damit es zu keinen Zuparksituationen kommt. Anderenfalls könnten dort bspw. Pkws abgestellt werden von Leuten, die auf die Lkw-Situation keine Rücksicht nehmen wollen. Oder Lkw-Fahrer arrangieren sich untereinander zweigleisig gerade wg. der gegenseitigen Rücksichtnahme und dem begrenzten Parkraum. Das kann man nächstens auf Autobahnraststätten sehr gut beobachten, wo jeder Zentimeter noch genutzt wird.

Gruß
vdmaster

Mich wundert, dass demzufolge der Seitenstreifen quasi vollkommen unnütz weil frei bleiben müsste, während auf der Fahrbahn ein Fahrzeug stehen dürfte.

Falsch.
Fahrbahn und Seitenstreifen sind verboten.

Es gibt ein Zusatzeichen mit Text „auf dem Seitenstreifen“. Das gilt dann ausschließlich für den Seitenstreifen.

Dieses Zusatzzeichen hier heißt „gilt auch auf dem Seitenstereifen“.

Sinnvoll wäre ein Verbot „nur auf dem Seitenstreifen“ wenig, weil man den Seitenstreifen eigentlich beparken MUSS.
„Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“
Wenn dessen Benzutzung durch Zusatzzeichen „auf dem Seitenstreifen“ verboten ist, ist auch das Parken auf der Fahrbahn unzulässig.
Allenfalls das Halten wäre dann auf der Fahrbahn erlaubt.
Verbietest du das Parken für LKW „nur“ auf dem Seitenstreifen, dann ist es automatisch auch auf der Fahrbahn gültig. Allein schon deswegen, weil dann die Parkplätze des Seitenstreifens blockier würden.

Warum? Gilt doch nur für LKW und nur für die beschriebenen Zeiten.
Hier sind LKW halt nur tagsüber an Werktagen geduldet.

Nö. Auf dem Seitenstreifen dürfen PKW parken. Ein auf der Fahrbahn parkendes Fahrzeug verstößt gleich gegen zwei Regeln:

  1. Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
  2. Man würde auf dem Seitenstreifen stehende PKW blockieren.