Hamburg Schulreform - letztes Jahr wiederholen?

ich bin jetzt im letzten Jahr und mache mein Abitur, im Februar sind die Prüfungen. leider sind meine noten nicht ganz so gut wie ich das gerne hätte, da ich zu spät gemerkt habe, dass ich was tun muss. jetzt bin ich voller Motivation, habe meinen Schnitt aber schon versaut.
jetzt würde ich gerne wissen ob ich gesetztmäßig das letzte jahr wiederholen darf. das Problem: ich bin der erste Jahrgang, der nur noch acht Jahre Gymnasium macht, gleichzeitig aber auch der letzte Jahrgang mit dem alten „leistungskurs-grundkurs-Wahlsystem“. die stufen unter mir haben die neu eingeführte profieloberstufe( Hamburg).  wenn ich wiederholen würde, wäre es gleichzeitig ein schulsystemwechsel. vor einem halben Jahr hieß es noch, dass das wiederholen aus dem Grund nicht ginge aber es gab glaube ich auch keine gesetztliche Regelung dazu und niemand wusste wirklich bescheid. allerdings sind in meiner Schule einige Schüler nicht zum Abitur zugrlassen, was heist, dass sitzen bleiben geht und ich Frage mich ob die schüler jetzt etwa 2 Jahre zurück müssen, um die komplette Oberstufe in einem Schulsystem zu absolvieren? das wäre doch unmenschlich…
und falls wiederholen erlaubt ist, ich stehe kurz vor den Prüfungen, wie müsste ich dann Verfahren? nicht mitschreiben? soweit ich gehört habe kann man die Prüfungen nur einmal schreiben sofern man sie bestanden hat. wisst ihr wie die gesetzliche Lage da gerade ist. 
vielen dank im vorraus, ich wäre sehr dankbar über eure antworten!
jim

Frag Deinen Oberstufenleiter,
und wenn der es nicht weiß, Deinen Schulleiter.

Pit