Hammer- und Leiterrecht - welcher Abstand Pferdekoppel?

Hallo,

man nehme an: ein EFH grenzt mit einigen Gebäuden direkt an eine Wiese. Die Wiese soll zukünftig als Pferdekoppel genutzt werden, aber die Eigentümer des EFH müssen weiterhin an die Außenwände der Gebäude kommen können.
Welcher Abstand ist da bei einer Pferdekoppel zu den Wänden einzuhalten? Oder kann man dem Hauseigentümer zumuten, die Leiter auf der „bewohnten“ Koppel auf zu stellen oder mit Pferd im Rücken die Wand neu zu vermörteln?
Gibt es hierzu ein Gesetz?

Gruß,
Paran

Vemutlich gibt es schon eine Regelung wie weit die Koppel von der Hauswand Abstand halten muss. diese Regelung kann die Kommune getroffen haben. Daher dort mal Nachfragen.

Ein Nierdersächsisches Gericht hat mal eine Abstand zur Grenze für Holzpfähle als Grenzmakierung zur Landwirtschaftlichen Fläche von mindestens 0,6m festgelegt.

Bewohnte Koppel ohne Abgrenzung zum arbeitsreich, Glaube nicht, dass dies die Genossenschaft erlaubt. Tempräre E-Zaun in 5 m Abstand als Arbeits und Sicherheitsbereich sollte genügen.

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Hallo,

Da wäre das Nachbarrechtsgesetz Deines Bundeslandes.

Steht das Gebäude direkt auf der Grenze? Oder gibt es einen Grenzabstand?

Da wäre das Hammerschlags- und Leiterrecht zu nennen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass für eine gelegentliche Nutzung des Nachbargrundstücks dauerhalft ein Grenzabstand für einen Zaun einzuhalten ist.
Das sogenannte Schwengelrecht meint etwas Anderes und es wäre zu klären, ob es hier überhaupt greift.

Gruss
Jörg Zabel

Eben.
da man das sowieso nur nach Absprache machen darf, wird sich sicherlich ein Termin finden wann die Koppel ohne Tiere ist oder die abgetrennt werden können.

MfG
duck313

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Hallo,

nein, ein Gebäudeteil und eine Grenzmauer stehen direkt an der Grenze zur Wiese.
Die Koppel ist mit Holzbretterzaun geplant, so dass der Zugang zum Gemäuer in diesem Bereich ohne entsprechenden Abstand unmöglich würde und Mängel ev. unentdeckt blieben.
Wäre es alternativ zulässig, die Mauereinfriedung als „Zaun“ zu nutzen, dort also schlicht keinen Bretterzaun zu bauen? Bzw. dürfen die Pferde ans Nachbargebäude pinkeln?

Gruß,
Paran

Hallo,

Muss hier zuerst die „Zulässigkeit“ geprüft werden, oder kann unter Nachbarn geredet werden? Absprachen unter Nachbarn können durchaus besser sein.

(Ich glaube auch nicht, dass Pferde genauso wie Hunde das Bein heben und an Gebäuden markieren.)

Gruss
Jörg Zabel

Hi

Pferde pinkeln nicht an Büsche, Bäume, Wände …auch die Pferdejungs nicht :grin:

Die pinkeln nur auf möglichst weichen Boden …

Ansonsten hängt der einzuhaltende Grenzabstand vom jeweiligen Bundesland ab. Als Pferdehalter würde ich den Besi des Hauses fragen… und mich mit ihm abstimmen… umgekehrt auch :wink:

Gruß h

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Hallo,

das natürlich nicht, Pferde pinkeln wo sie grad stehen, also u. U. auch an eine Wand (zumindest die Pferdedamen, die schon mal mit Druck nach hinten pieseln).
Die Wahrscheinlichkeit dafür erhöht sich, da das Gebäude den einzigen Windschutz und Schatten spendet, so dass die Tiere sich bei entsprechendem Wetter wahrscheinlich mehr dort aufhalten würden.

Gruß,
Paran

Dann ist es doch am Einfachsten wenn man im guten nachbarlichen Einvernehmen die Wand konstruktiv schützt, ohne dass irgendwer „im Recht ist“. Entweder hält man die Pferde fern oder man baut etwas davor, was mir als bessere Lösung erscheint.

Gruss
Jörg Zabel

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Auch Stuten pinkeln mehr unter, als hinter sich … und von Wänden spritzt der Urin zurück.

Pferde haben zwar nur ein vergleichsweise kleines Gehirn - aber als Fluchttiere (die von ihren Jägern am Geruch erkannt werden) sind sie doch schlau genug, sich auf keinen Fall selbst mit Urin zu bespritzen deswegen pinkeln sie möglichst nur auf offener Fläche …

Sie pinkeln also auch nicht versehentlich gegen Wände …

Bei verhaltensgestörten Boxenpferden kann es sein, dass sie in einer Box an der Wand entlang kacken…Pferde auf der Koppel tun das NICHT

Ein Zaun in 1m Entfernung reicht also völlig :roll_eyes:

Und im Vorfeld miteinander zu reden, hilft auch…Pferdehalter sind zu allem möglichen Kopfständen bereit, wenn es um gute Nachbarschaft geht

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