Handel von CFD für Fremde

Hallo Leute,

seit längerem handel ich als Hobby mit sogenannten CFD´s und das recht erfolgreich. So erfolgreich, dass in den letzten drei monaten sogar mein Gehalt übertrumpft wurde.
Als ich das in meinem Freundeskreis erzählt habe, fühlten sich einige von denen motiviert auch CFD´s zu handeln. Die einen erfolgreich und andere weniger erfolgreich.
Diese Gruppe mit weniger Erfolg ist auf mich zugekommen und hat mich gefragt ob ich das für sie übernehmen will. Natürlich würde ich hier einen Anteil der erreichten Gewinne an mich gehen. Und an Verlusten würde ich nicht beteiligt werden. Das wäre natürlich auch meine Voraussetzung. Wobei das jedem klar ist das es nicht nur in eine Richtigung geht.

Jetzt zu meiner Frage. Da ich hier weder ein Gewerbe angemeldet habe und ich auch keinen Ärger mit dem Gesetzt bekommen möchte, stellt sich mir die Frage ob ich für andere Leute CFD´s handeln darf. Egal jetzt ob in meinem oder auf Fremden Namen. Wer hat hier hilfreiche Tipps bzw. Erfahrungen damit wie man sich hier rechtlich einwandfrei verhält.
Ich habe keine Ausbildung als CFD´- Trader oder so jedoch möchte ich erwähnen das ich Bänker bin und das entsprechende Know-How besitze.
Ich freue mich auf Eure Info´s.

Hi,

jeder der Geld verdient indem er „gewerbsmässig“ handelt muss auch ein Gewerbe anmelden und dem Finanzamt sagen was Sache ist. Klar, wenn ich Dir mein Fahrrad für 20 EUR verkaufe muss ich dafür kein Gewerbe anmelden denn das ist keine „nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistung“. Aber wenn Du Geld damit verdienst das Geld Deiner Freunde zu vermehren schon. Ansonsten ist es Schwarzarbeit.

Gruss
K

bekommen möchte, stellt sich mir die Frage ob ich für andere :Leute CFD´s handeln darf.

Ziemlich sicher nicht.

Alternative: die anderen richten sich auch Accounts auf den Handelsplattformen ein und schreibst per Mail oder SMS was sie machen sollen.

Diese Gruppe mit weniger Erfolg ist auf mich zugekommen und
hat mich gefragt ob ich das für sie übernehmen will. Natürlich
würde ich hier einen Anteil der erreichten Gewinne an mich
gehen. Und an Verlusten würde ich nicht beteiligt werden.

Das
wäre natürlich auch meine Voraussetzung. Wobei das jedem klar
ist das es nicht nur in eine Richtigung geht.

Ich hoffe für Dich du würdest das in rechtlich einwandfrei formulierten Verträgen festhalten, sonst kann das sehr teuer werden. Es gibt nicht immer nur Gewinne, das kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen. Traden sollte man nur mit Geld das man ohnehin nicht zum Leben braucht. :smile:

Und beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf und die Gerichte müssen dann entscheiden.

Viel Erfolg und Gruß vonsales

Hallo,

das klingt nach der Tätigkeit eines „Finanzportfolioverwalters“, und die ist nach § 32 KWG vorab durch die Bafin zu genehmigen. Dumm daran nur, dass es dafür ein paar recht knackige Voraussetzungen gibt:

  1. Der Vermögensverwalters muss über eine nachgewiesene fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit verfügen (die Zuverlässigkeit prüft die BaFin über das Bundeszentral- und das Gewerbezentralregister);
  2. einen ausreichenden Kapitalnachweis erbringen (Mindest-Anfangskapitalausstattung: 50.000 Euro);
  3. Führungserfahrung von mindestens drei Jahren als leitender Angestellter im Bereich Anlageberatung oder Vermögensverwaltung nachweisen.

Wenn Du diese Voraussetzungen alle erfüllst, kannst Du ja mal an die Bafin bzgl. einer entsprechenden Genehmigung herantreten. Ansonsten solltest Du Dir diese Idee besser aus dem Kopf schlagen.

Gruß vom Wiz