Hallo Alex,
HGB, Erstes Buch, Handelsstand, Erster Abschnitt, Kaufleute
§ 1
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Demnach ist zunaechst festzustellen, ob der Laden des Herrn „W“ einen Geschaeftsbetrieb darstellt, der in Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert oder nicht.
Aufgrund der Angaben in der Aufgabestellung ist das eigentlich nicht eindeutig festzustellen. Die Angabe, dass der Laden sich in einem Einkaufszentrum befindet gibt hierueber jedenfalls keinen Aufschluss.
Da keine Angaben gemacht werden ueber evtl. vorhandene Mitarbeiter ist anzunehmen, dass der Laden von ihm alleine gefuehrt wird. Deshalb wuerde ich nach Art und Umfang keine kaufmaennische Geschaeftsfuehrung vermuten und die Frage damit beantworten wollen, dass es sich nicht um ein Handelsgewerbe nach HGB handelt.
Angabe ohne Gewaehr! Der Beitrag wurde von einem rechtswissenschaflichen Leien erstellt und stellt daher keine Rechtsberatung dar.
Gruesse
Charly