Widerruf
Hallo Holger,
ich muss mich korrigieren. Veranlasst durch den unten geposteten Link habe ich recherchiert, dass eine Handelsklassenbezeichnung für Zwiebeln (I oder II, nicht aber Extra) tatsächlich immer noch zulässig ist, lediglich nicht vorgeschrieben. Es gibt sie also tatsächlich, die rote Zwiebel Handelsklasse I …
Das gilt generell für Obst und Gemüse, für die es zwar keine spezifische EU-Vermarktungsnorm gibt, aber zumindest eine UNECE-Vermarktungsnorm. UNECE ist die Europasektion der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (United Nations Economic Commission for Europe).
Lediglich bei Produkten, für weder eine spezifische EU-Vermarktungsnorm noch eine UNECE-Vermarktungsnorm existiert, ist die Angabe einer Handelsklasse unzulässig. Bezeichnenderweise betrifft dies u.a. das europäische Grundnahrungsmittel per se: die Speisekartoffel. Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode …
Freundliche Grüße,
Ralf