Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Dez. einen Artikel im Telekomshop gekauft. Das Gerät war defekt. Ich bin erst diesen Freitag dazu gekommen das Gerät wieder zurückzubringen. Der Telekomshop hat die Annahme verweigert. Ich habe auf Gewährleistung verwiesen und wollte natürlich, dass ich auf die eine oder andere Weise ein funktionierendes Gerät erhalte. Ich solle mich an den Hersteller wenden, hies es.
Nun meine Frage, entsteht das nicht zwischen Käufer und Verkäufer das Recht auf Gewährleistungsansprüche? Muss nicht der Verkäufer hier aktiv werden?
Leider ist die Kontaktaufnahme mit dem Hersteller sehr schwierig, da Mails nicht beantwortet und das Telefon in Östereich scheins kaum besetzt ist.
Bitte informieren Sie mich über die entsprechenden Regelungen.