Handelsvermittler Handelsvertreter oder Warenmakler?

Hallo,
ich möchte mich in kürze selbstständig machen und würde gerne wissen welche bezeichnung/berufsbezeichnung genau meiner tätigkeit entspricht.

Schwerpunkt meiner tätigkeit ist: Waren (Baumaschinenersatzteile) aus Deutschland zu meinen Kunden in der Türkei zu Vermitteln. Genauer gesagt werde ich als Zwischenhändler arbeiten.

Ablauf: Der Kunde in der Türkei schickt mir per email eine Ersatzteilliste mit den genauen angaben zum Produkt (Originalteil oder Nachbau). Ich suche nach diesen bei den die mir bekannten Herstellern oder Händler und bekomme den Preis mitgeteil. Den mir zugesprochenen Preis+Versandkosten teile ich dem kunden in der Türkei mit. Der Versand erfolgt durch den Hersteller bzw. Händler. Nach erfolgreicher Auftragsabwicklung überlege ich mein Anteil durch eine Provision zu bekommen.

Meine Frage ist: Wie nennt man diese tätigkeit genau?
                           Welche Rechtsform muss ich wählen?
                           Wie kann ich sicherstellen das meine Provision auch bezahlt wird?
                           Wer bezahlt meine Provision?

Hallo , warum einfach, wenn es auch umständlich geht ?
Üblich ist folgendes geschäftsmodell:
Sie erhalten vom Kunden einen Auftrag über ein Ersatzteil. Sie erkundigen sich beim hersteller nach ihrem Einkaufspreis. Darauf schlagen Sie alle Ihre Kosten und teilen dem Kunden in der Türkei Ihren VK mit. Akzeptiert der Kunde Ihren Preis (schriftlich oder per Mail), schicken Sie die Ware ab und machen Ihre Rechnung an Ihren Kunden.
Das ist eine Handelsvertreter-Tätigkeit
Die Mehrwertsteuer müssen Sie ans Finanzamt abführen.
So ist Ihre „Provision“ sicher.
Die Ware bleibt so lange Ihr Eigentum, bis der Käufer Ihre Rechnung bezahlt hat.
Lassen Sioe sioch doch kostenfrei bei Ihrer IHK beraten.
Viel Erfolg, Reinhold.

Servus,

das mit der Umsatzsteuer sieht bei einer Ausfuhrlieferung in die Türkei allerdings ein bissle andersten aus: Wo nix ist, ist auch nix abzuführen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder