Handelsvertreter nach §84 HGB

Hallo Leute,
hallo alle Mütter - einen wunderschönen Muttertag euch allen,

meine Frage ist:
angenommen eine Handelsvertreter nach §84 HGB (nachfolgend HV84 genannt) hat einen gültigen Vertrag seit dem 01.01.2011 er möchte den Vertrag aber zum 30.08.2011 kündigen und möchte das Schreiben am 15.05.2011 der Firma senden / übergeben. Kann die Firma den HV84 dann schon auf den 30.06.2011 kündigen oder hat die Firma nicht das Recht dazu?

laut §89 HGB gibt es folgende Fristen
(1) Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, so kann es im ersten Jahr der Vertragsdauer mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Jahr mit einer Frist von zwei Monaten und im dritten bis fünften Jahr mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
2Nach einer Vertragsdauer von fünf Jahren kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
3Die Kündigung ist nur für den Schluß eines Kalendermonats zulässig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.

gelten die Fristen für beide Vertragsparteien oder kann die Firma den HV84 nicht kündigen? der Vertrag ist unbefristet.

Vielen Dank schon und einen schönen Sonntag

euer Knobi

Hallo,

die Kü-Fristen gelten für beide Vertragsparteien.

§_89 HGB
(Vertragskündigung)
(1) 1Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, so kann es im ersten Jahr der Vertragsdauer mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Jahr mit einer Frist von zwei Monaten und im dritten bis fünften Jahr mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
2Nach einer Vertragsdauer von fünf Jahren kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
3Die Kündigung ist nur für den Schluß eines Kalendermonats zulässig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.

(2) 1aDie Kündigungsfristen nach Absatz 1 Satz 1 und 2 können durch Vereinbarung verlängert werden;
1bdie Frist darf für den Unternehmer nicht kürzer sein als für den Handelsvertreter.

Schönen Tag noch:wink:)