Handelsvertreter und firmenwagen

Ich stehe vor einem Vertragsabschluß als Handelsvertreter für ein Unternehmen im Direktvertrieb von Fenstern, Türen, etc…
Ich habe als Selbständiger keine Erfahrungen und habe folgende Fragen:

  • Ich erhalte ein Fixum und Provision
  • mir wird ein Firmen-PKW zur Verfügung gestellt

Wie ist es mit den Kosten?

  • Selbst muss ich dann Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung tragen
    Welche Tipps gibt es hierzu???

  • Wie verhält es sich mit dem Firmen-PKW (Kosten)???

Danke für eine rasche Antwort

Picasso49

Hallo Maler, als Handelsvertreter (HV) muss zunächst bei der Stadt oder Gemeinde ein Gewerbe angemeldet werden.
Krankenversicherung und Vorsorge ( Rentenversichg + Pflege ) liegen nun in Ihrer Verantwortung.
Krankenversicherung ist ganz wichtig !! Vielleicht noch eine Berufsunfähigkeitsversiucherung und Unfallverschg.
PKW-Kosten ? Gehen alle zu Lasten des Arbeitgebers, wie z.B. Benzin, Kundendienst, Winterreifen, TÜV usw.
Kaufen Sie sich doch ein Taschenbuch mit dem Thema Selbstständigkeit.
Viel Erfolg und alles Gute, Ihr Reinhold Müller

Guten Abend,
wenn Sie mir Ihre Email- adresse anvertrauen wollen, sende ich Ihnen Unterlagen zu den Sozialversicherungen und zum Firmen kfz. Offizielle Mitteilungsblätter des CDH - Handelsvertreterverband als PDF.
mfg Bader,
[email protected]

Hallo Picasso49,

als Handelsvertreter bist Du selbständig. Dies beinhaltet, daß Du für Deine RV, KV und Steuern selber aufkommen musst. Wichtig: Ich empfehle Dir dringend, Literatur bzw. Ratgeber zum Thema Selbständigkeit/Handelsvertreter zu lesen.Im zweiten Schritt (nicht als ersten Schritt) kann es Sinn machen, mit einen Versicherungsvertreter zu sprechen. Vorher aber unbedingt selber schlau machen.

a) Wahl der Rechtsform (-> Haftung, Steuern , etc)
b) Wichtig sind auch die vertraglichen Regelungen mit dem Fensterunternehmen. Gibt es z.B. bei Beendigung des Handelsvertretervertrages gemäß § 89 b HGB einen Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsbetrages ?
c) Du hast weiterhin diverse Pflichten wie §29 HGB Eintragung ins Handelsregister, §238 HGB Buchführungspflicht, etc.
d) Welche PKW-Kosten die Firma trägt, und welche Du, sollte unbedingt vertraglich geregelt sein.

Allgemein: Fehlen vertragliche Regeln läuft alles gut, solange man sich verträgt. Verträgt man sich nicht mehr, so gibt es leicht an den Stellen üblen Streit, die nicht sauber geregelt sind.
Der Schritt in die Selbständigkeit sollte gut geplant und gut + sauber durchgeführt werden.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
Viele Grüße,

Leif Kretschmer

Hallo Picasso,
ich denke du hast einen Einkommensplan vorgelegt bekommen.
Die Gretchenfrage ist: woher soll der Umsatz für dich aus den Provisionseinkünften kommen?
Nur Neukundenakquise, Bestandskunden-Management, Back-Up Office betreut wie?

1 % vom neu Listenpreis des PKW muß als Firmenwagen versteuert werden.
Bei Gewerbetreibenden ist zu rechnen, ob Nutzung des PKW als Privatwagen (bis max. 50 % der Fahrleistung p.a.)günstiger ist als PKW im Geschäftsvermögen mit allen Kosten absetzbar, aber mit Versteuerung der privaten KM-Leistung

viel Erfolg bei genauen Szenarien Kalkulationen!