Hallo Picasso49,
als Handelsvertreter bist Du selbständig. Dies beinhaltet, daß Du für Deine RV, KV und Steuern selber aufkommen musst. Wichtig: Ich empfehle Dir dringend, Literatur bzw. Ratgeber zum Thema Selbständigkeit/Handelsvertreter zu lesen.Im zweiten Schritt (nicht als ersten Schritt) kann es Sinn machen, mit einen Versicherungsvertreter zu sprechen. Vorher aber unbedingt selber schlau machen.
a) Wahl der Rechtsform (-> Haftung, Steuern , etc)
b) Wichtig sind auch die vertraglichen Regelungen mit dem Fensterunternehmen. Gibt es z.B. bei Beendigung des Handelsvertretervertrages gemäß § 89 b HGB einen Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsbetrages ?
c) Du hast weiterhin diverse Pflichten wie §29 HGB Eintragung ins Handelsregister, §238 HGB Buchführungspflicht, etc.
d) Welche PKW-Kosten die Firma trägt, und welche Du, sollte unbedingt vertraglich geregelt sein.
Allgemein: Fehlen vertragliche Regeln läuft alles gut, solange man sich verträgt. Verträgt man sich nicht mehr, so gibt es leicht an den Stellen üblen Streit, die nicht sauber geregelt sind.
Der Schritt in die Selbständigkeit sollte gut geplant und gut + sauber durchgeführt werden.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
Viele Grüße,
Leif Kretschmer