Handelt es sich um eine Uraufführung, wenn

Hallo!

Ich hätte bitte eine Definitionsfrage:

Angenommen, eine Oper wird geschrieben: Ouvertüre, dann zb. 3 Akte. Die Oper wird Uraufgeführt, allerdings OHNE die Ouvertüre!

Handelt es sich dabei dann noch um eine Uraufführung, trotz der fehlenden Ouvertüre?
Ich selber finde, dass es keine mehr ist, weil das Werk VOLLSTÄNDIG gespielt werden sollte, und dazu gehört die Ouvertüre m.E. auch dazu, ansonsten wäre es für mich eher eine Art „Teile der Oper werden gezeigt“, obwohl das sicher drastisch formuliert ist, weil ja bis auf die Einleitung sonst nichts fehlt.

Wie seht ihr das?

Für die Geschichtsschreibung gelten sicher andere Kriterien für den Begriff „Uraufführung“ als für den aktuellen geschäftlichen Verkehr.

Kaufe ich eine CD mit dem Titel „Uraufführung der Oper XY“, dann wäre dies dann eine Irreführung, wenn der heutige"durchschnittlich informierte" Käufer erwarten kann, dass dabei auch die Ouvertüre aufgeführt wird. Wann dies der Fall ist, kommt auf die konkreten Umstände an.

Hat der Urheber die Ouvertüre nachgeschoben? Hat er sie als optional bezeichnet?

Für die Geschichtsschreibung ist eher relevant, wie das Publikum damals diese Aufführung empfand: Als Generalprobe? Als Vorgeplänkel? Oder doch als Premiere?

Gruß aus Berlin, Gerd

Kaufe ich eine CD mit dem Titel „Uraufführung der Oper XY“,
dann wäre dies dann eine Irreführung, wenn der heutige
„durchschnittlich informierte“ Käufer erwarten kann, dass
dabei auch die Ouvertüre aufgeführt wird.

Wenn die UA nun mal ohne Ouvertüre stattfand, dann kann die Aufnahme aber ja auch keine Ouvertüre enthalten…

Striche und Sprünge in Opernaufführungen sind doch gang und gäbe. Ob es sinnvoll ist, eine Ouvertüre zu streichen sei dahingestellt, dennoch sehe ich keinen wesentlichen Unterschied, ob diese fehlt, oder irgendwelche anderen Ausschnitte der Oper.

Grüße!

Wenn die UA nun mal ohne Ouvertüre stattfand, dann kann die
Aufnahme aber ja auch keine Ouvertüre enthalten…

Das ist schon ein Pleonasmus! Die Frage war doch, ob überhaupt eine UA stattfand, wenn sie ohne Ouvertüre stattfand!

Gruß aus Berlin, Gerd

Selbstverständlich ist die erste Aufführung einer Oper eine Uraufführung, auch wenn die Ouvertüre gestrichen ist, oder irgendein anderer beliebiger Ausschnitt - warum auch nicht?

Was ist überhaupt Anlass der Frage?

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Selbstverständlich ist die erste Aufführung einer Oper eine
Uraufführung, auch wenn die Ouvertüre gestrichen ist, oder
irgendein anderer beliebiger Ausschnitt - warum auch nicht?

Das würde heißen, wenn man aus der Oper „Salome“ theoretisch bei der ersten Aufführung NUR den Tanz der sieben Schleier gespielt, würde es sich trotzdem um eine Uraufführung handeln?

Ich habe es immer so gesehen, dass es ja heißt „Die Oper wurde uraufgeführt“, und die Oper ist eigentlich das komplette Stück, mit allem was dazu gehört. Andernfalls würde ich eher schreiben „Teile der Oper wurden uraufgeführt“, oder so.

Was ist überhaupt Anlass der Frage?

Der konkrete Anlass ist, dass ich unlängst über die Oper „Hänsel und Gretel“ von Humperdinck las, dass die Uraufführung am 23.12.1893 unter Richard Strauss OHNE Ouvertüre stattfand, weil es organisatorische Probleme gab: die Post hatte die Ouvertüre nicht rechtzeitig geschickt, weswegen das Orchester sie auch nicht einstudieren konnte.
Und ich bin mir nicht sicher ob das tatsächlich als „richtige“ Uraufführung gelten kann.

Man darf das nicht so akademisch sehen. Wörter sind doch nur dazu da, verstanden, und nicht gemeint zu werden!
Man sagt also:
Die Oper XY wurde am ZZ.ZZ.ZZZZ…
…auszugsweise [wenn viel fehlt]
…unvollständigerweise [wenn einiges fehlt]
…ohne Ouvertüre…

…uraufgeführt.
Uraufgeführt heißt also simplerweise, dass es noch nie vorher erklang. Da muss man doch keine Wissenschaft draus machen, ist doch ganz klar.