Hallo!
Ich hätte bitte eine Definitionsfrage:
Angenommen, eine Oper wird geschrieben: Ouvertüre, dann zb. 3 Akte. Die Oper wird Uraufgeführt, allerdings OHNE die Ouvertüre!
Handelt es sich dabei dann noch um eine Uraufführung, trotz der fehlenden Ouvertüre?
Ich selber finde, dass es keine mehr ist, weil das Werk VOLLSTÄNDIG gespielt werden sollte, und dazu gehört die Ouvertüre m.E. auch dazu, ansonsten wäre es für mich eher eine Art „Teile der Oper werden gezeigt“, obwohl das sicher drastisch formuliert ist, weil ja bis auf die Einleitung sonst nichts fehlt.
Wie seht ihr das?