Hallo
Zusammen
Folgendes Problem
Ich bin nun mehr als 6 Jahre selbständig als Maler seit 2 Jahren habe ich einen Meister eingestellt
Da ich gerne ohne Meister weitermachen möchte
wüsste ich gerne wie ich das Anstellen soll
wer weiss wie man eine Ausnahme Genehmigung in Fall bekommt und oder hat einen anderen Rat für mich
Danke
Moin!
Soweit ich das weiß, wendet man sich an die zuständige Handwerkskammer und beantragt eine Sondergenehmigung. Kostet aber.
Gruß, Fo
anfragen bei der Handwekskammer oder selbständig als Hausmeisterdienstleister incl. Malerarbeiten anbieten…
Hallo,
da mit kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen.
MfG
Hallo Toni,
wenn ich dich nun richtig verstanden habe, hast du seit zwei Jahren einen Malermeister angestellt und arbeitest selbstständig als Malerbetrieb.
Nun fragst du dich ob du problemlos als nicht-Meister deinen Betrieb vorführen kannst und den Meister den du angestellt hast behalten kannst?
Meiner Meinung nach ist dies absolut gar kein Problem.
Du alleine darfst einen Betrieb führen, allerdings nur bestimmte Tätigkeiten ausführen. Dazu fehlt dir persönlich der Meistertitel.
Da du aber einen Meister angestellt hast, erübrigt sich der zwang des Meisterbriefes. Dein Mitarbeiter sollte sich aber bewusst sein das er seinen Brief und damit seinen Meistertitel deinem Unternehmen zur Verfügung stellt.
Somit darfst du als Betrieb ausbilden und auch alle Tätigkeiten eines Malers ausführen.
Du beschäftigst schließlich ausgebildetes und qualifiziertes Fachpersonal.
Soweit mein Wissen und meine Erfahrungen.
Gruß Christian
hi
normalerweise reicht ein ganz gewöhnlicher gewerbeschein, allerdings darf man damint keinen Azubi ausbilden.
um diese ausbilden zu dürfen benötigt man noch einen kurs, weiss aber nicht wie der jetzt heisst, sollte man aber durch die malerinnung herrausfinden.
gruss
ein kolege aus bayern
Hallo!
Wie wäre es mit dem Besuch der Meisterschule??? Ansonsten einfach mal direkt mit der Handwerkskammer Kontakt aufnehmen. Gruß Chris!
such dir jemanden der über 400€
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oder schau hier mal nach
Soweit ich weiß wird der Meister nur für die Ausbildung von Azubis benötigt. Für den normalen Geschäftsalltag langt es normal ein Gewerbe anzumelden. Zur Geschäfts Gründung gibt aber auch das Arbeitsamt Auskunft.
Das ist ein ziemlich kompliziertes Thema, ich würde mich an die Handwerkskammer wenden. Gruß Johanna
Also,meines Wissens brauchst du nur einen Meister,wenn du auch ausbildest.natürlich darfst du den Titel Meisterbetrieb auch nicht mehr führen.Genaueres müsste dir aber die Handwerkskammer sagen können.