Da haben wir ja schon mal ein Problem: Wenn Schwiegersohn und Sohn alleine Erben sollen und in der Ausgangsfrage von mehreren Kindern die Rede ist, dann gibt es da ja noch weitere potentielle Erben, die hier offenbar nicht berücksichtigt werden sollen. Kann man natürlich machen, man sollte sich dann aber natürlich der Tatsache bewusst sein, dass Kinder pflichtteilsberechtigt sind, und diese Ansprüche dann ggf. auch gegenüber den Erben durchsetzen. Vermutlich hat sie für sich alleine nicht durchgespielt, wie das dann für ihre Erben funktionieren soll. Das sollte man aber auf jeden Fall vorab besprechen! Zudem gehört das Haus allen Kindern, und man schafft sich hier ggf. eine fröhlich dauerhaft gegenseitig verhasste Erbengemeinschaft am Haus, wenn man den ideellen Anteil der Schwiegermutter jetzt auf einen Sohn und den Schwiegersohn vererbt. Viel Spaß schon mal! Da könnte die Verwertung zu Lebzeiten der Mutter eine gar nicht so schlechte Variante sein, um genau den Ärger zu vermeiden.
Weiterhin stellt sich aufgrund des jetzt erst allein von ihr verfassten Testaments natürlich die Frage, auf welcher Grundlage sie und die Kinder damals ins Grundbuch gekommen sind. War das gesetzliche Erbfolge nach dem Vater, oder gab es da ggf. auch ein Testament, aus dem sich Folgen ergeben, die Schwiegermutter nicht bewusst sind? Z.B. wenn das damals ein gemeinschaftliches Ehegatten-Testament gewesen ist, kann sie ggf. gar nicht mehr abweichend testieren.
Ganz ehrlich: Da steckt gerade angesichts der ganzen Miteigentümer am Haus und der „drohenden“ zerstrittenen Erbengemeinschaft soviel Risiko drin, dass ich ganz dringend raten würde, zu einem erfahrenen Anwaltskollegen oder hinreichend beratungswilligen Notar zu gehen, und die Sache professionell aufzubereiten, bevor das Kind in den Brunnen fällt.