Handhabe gegen nervige Schrottsammler

Moin,

man stelle sich vor, in einer Gegend führen 3-4 konkurrierende Schrottsammler *nahezu täglich* im Schleichtempo durch alle Straßen und spielen dabei in Martinshorn-Lautstärke irgendwelche Melodien ab. Gerne morgens vor 9 oder Samstagsmittags oder zu anderen Ruhezeiten.

Frage: Gibt es irgendein Verbot o.ä. auf das sich belästigte Bürger z.B. duch eine Anzeige bei Polizei oder Ordnungsamt stützen könnte? Mir fiele nur §1 StVO (gegenseite Rücksicht) oder so ein, aber vielleicht gibt es da
treffenderes.

Kennt jemand Präzendenzfälle?

Tach,

wie viel Uhr wäre das den genau vor neun Uhr in Samstag Nachmittags?

Gruß

Hallo

Wenn Mo-Sa vor 7 oder nach 20 Uhr:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimsch…

Ansonsten ist das Thema Lärm nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Länder und z. T. sogar Kommunen haben hier ihre eigenen Regelungen.

http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/5673/

Und natürlich ist es eine OWi, seinen PKW vermeidbaren Lärm - auch laute Melodien - erzeugen zu lassen.

Gruß
smalbop

Guten Tag,

der Samstag ist doch ein normaler Werktag. Gibt es da überhaupt besondere „Ruhezeiten“ ? Mal völlig unabhängig vom Thema „vermeidbare Lärmbelästigung“ gefragt …

Schönen Tag noch !

Ok, du hast dich geärgert.
Aber ich bezweifle einfach, dass das was du schilderst wirklich ein dauerhaftes Problem ist. Es macht betriebswirtschaftlich keinen Sinn Zeit, Löhne, Sprit und LKW-km zu investieren, wenn keinerlei Umsatz zu erwarten ist. Wenn der Bereich abgeklappert ist, ist er abgeklappert. Dann wird nichts mehr zu holen sein und man fährt in ein anderes Gebiet, in dem noch keiner war.
Bei Eisverkäufern mag das anders sein, da ergibt sich der Bedarf irgendwie öfter :wink:

vnA

sei versichert: Der beschriebene fiktive Fall bezöge sich auf mittlerweise 3 Jahre, täglich…

Die betriebswirtschaftliche Lösung erwarte ich da nicht mehr :smile:

danke

Vor 7 kommt aber nicht vor in dem fiktiven Fall. Es geht schon um tagsüber. Aber auch da sollte man ja nicht beliebig laut rumeiern dürfen.

„Vermeidbarer Lärm“ scheint ja der Ansatz zu sein. Müsste man die Anzeige bei der Polizei oder Richtung Ordnungsamt positionieren?

Hallo

„Vermeidbarer Lärm“ scheint ja der Ansatz zu sein. Müsste man
die Anzeige bei der Polizei oder Richtung Ordnungsamt
positionieren?

Wenn sich ausreichend viele Anwohner beschweren: Beim Ordnungsamt. Die haben nämlich einen Chef (Bürgermeister), der wiedergewählt werden will. Die Polizei hat das nicht, deswegen kann man dort nur von innen her (eben über das Amt) Handlungsdruck erzeugen. Insbesondere am Wochenende und bei den derzeitigen Temperaturen.

Gruß
smalbop

Das waren noch wo sogenannte Klüngelskerle und Schrottsammler Regelmäßig durch die Straßen fuhren, damals hat sich das auch noch gelohnt da die Schrottpreise viel höher waren.