Moin,
man stelle sich vor, in einer Gegend führen 3-4 konkurrierende Schrottsammler *nahezu täglich* im Schleichtempo durch alle Straßen und spielen dabei in Martinshorn-Lautstärke irgendwelche Melodien ab. Gerne morgens vor 9 oder Samstagsmittags oder zu anderen Ruhezeiten.
Frage: Gibt es irgendein Verbot o.ä. auf das sich belästigte Bürger z.B. duch eine Anzeige bei Polizei oder Ordnungsamt stützen könnte? Mir fiele nur §1 StVO (gegenseite Rücksicht) oder so ein, aber vielleicht gibt es da
treffenderes.
Kennt jemand Präzendenzfälle?