Hallo liebe www-ler,
folgende Frage hat sich mir gestellt:
Seit 2011 existiert ein Bausparvertrag bei der alten Leipziger, der rückwirkenden mit 4% verzinst wird. Der Vertrag wurde zum Sparen und nicht zum Bauen abgeschlossen. Die Bausparsumme beträgt 10.000€. Der Regelsparbetrag beträgt 4 pro Tausend Euro pro Monat, also bei 40 €. Zu Beginn wurde jedoch eine Rate von 83€ festgelegt.
Da der Vertrag aktuell sehr gut verzinst wird, soll dieser möglichst schnell aufgefüllt werden und bei ca. 80% freigestellt werden. Telefonisch wurde versucht die Sparrate zu erhöhen, was jedoch abgelehnt wurde. Der passende Absatz in den Allgemeinen Bedingungen lautet:
„Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung der zugeteilten Bausparmittel beträgt 4 von Tausend der Bausparsumme (Regelsparbeitrag).
Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen.“
Folgende Fragen haben sich ergeben:
Darf die BSK einen höheren Sparbeitrag (monatlich, nicht als Sonderleistung) verweigern?
Kann die BSK den monatlichen Beitrag von ihrer Seite aus reduzieren?
Wenn eine Sonderzahlung per Überweisung durchgeführt wird, kann es da Probleme geben? Wie sieht hier eine Zustimmung bzw. keine Zustimmung der BSK aus?
Kann es Probleme bei der Freistellung geben, wenn die angepeilten sieben Jahre als Mindestansparphase nicht erreicht sind
Über Antworten bzw. Tips, wo ich suchen kann, wäre ich dankbar!
Grüße
uladida