Hallo, 2013 kaufte ich bei einem Händler ein Fahrzeug, im Kaufvertrag was ich noch habe steht nichts von einem Unfall.
Heute hab ich das Fahrzeug leider für weniger verkauft als erwartet nachdem der Käufer eine Abfrage bei Versicherungen machte und feststellte das das Fahrzeug 2013 mit einen Unfallschaden über Versicherung abgewickelt wurde. Hab ich hier noch Chancen auf Schadenersatz ?
Viele Dank
Mir wäre jetzt schleierhaft, wie ein potentieller Käufer Informationen über Versicherungsvorgänge bekommt, aber nun gut.
Ein Versicherungsvorgang bedeutet noch nicht direkt Unfallschaden. Könnte auch Dellen-Reparatur, Glas oder Reifen sein.
Was genau behauptet denn der Käufer?
Welcher Schaden ist dir denn entstanden bzw. könntest Du ihn beziffern/berechnen ?
Wenn Du damals den Vorschaden (es war ja offenbar keiner mehr da !) gekannt hättest, dann hättest Du den Kaufpreis nicht bezahlt ? Hättest runtergehandelt oder auf Kauf dort verzichtet ?
Und was für Unfall war das ? Was wurde ersetzt/repariert ?
Es macht ja durchaus einen Unterschied, ob eine Tür wegen kleinem Parkrempler verbeult war und getauscht wurde oder ob der Wagen nach Totalschaden neu aufgebaut wurde.
MfG
duck313
Hallo!
Zunächst stellt sich die Frage, ob Du 2013 vom Autohändler oder jetzt vom Käufer vergackeiert wurdest. Oder wie funktioniert die Sache mit der Abfrage bei Versicherungen?
Um welchen Schaden handelt es sich? Wurde die Karre wie eine Ziehharmonika zusammengequetscht und wieder gerade gezogen oder hat jemand eine Radkappe angeschrammt?
Gruß
Wolfgang
ich denke eher, da hat Dir der Käufer was vorgemacht, um den Preis zu drücken. Oder glaubst Du im Ernst, dass irgendwer bei irgendeiner Versicherung anrufen kann und sich nach irgendwelchen Schäden erkundigen kann? Aber den Trick werde ich mir merken, wenn ich mir wieder mal ein gebrauchtes Auto kaufen will.
Zentralruf der Autoversicherer
Kann anscheinend wirklich jeder abrufen, kostet eine kleine Gebühr.
Fahrzeug hatte hinten links einen Schaden war auch mit Lackmessgerät erkennbar sowie den Lackübergang war leicht ersichtlich was ich vielleicht beim Autokauf genauer hätte anschauen sollen…
Normalerweise kann man dort nicht nachfragen, was in den letzten Jahren so alles passiert sei, sondern die gegnerische Haftpflicht für einen konkreten Schadensfall ermitteln.
Eine Nachlackierung muss nicht immer Unfallschaden sein. (War dort richtig gespachtelt, ausgetauscht, oder nur z.B. 150µm statt 100µm?)
Steht irgendwas zu Unfallfrei im Kaufvertrag? Du müstest im Zweifel belegen, dass das Autohaus den Schaden kannte oder zumindest hätte kennen müssen. Ohne Kenntnis des Schadenumfangs (jetzt ist der Wagen ja weg), ist dies aber auch sehr schwer.
Ich hab auch das Gefühl, das der Verkäufer hier schön über den Tisch gezogen wurde.