Ich habe bei einem kleinen Autohändler ein Fahrzeug besichtigt, welches für 2750,-€ angeboten wurde. Da aber kein Tüv mehr vorhanden war, haben wir den Preis von 3500,-€ inklusive Tüv und die Reparatur des Fensterhebers ausgemacht.
Dies wurde auch im Kaufvertrag vermerkt.
Eine Anzahlung von 500,-€ habe ich vor Ort geleistet.
Im Vertrag ist er als Händler der Verkäufer
und ich privat der Käufer.
Im Kleingedruckten steht des weiteren das er keine Gewährleistung oder Garantie gibt.
Die Reparatur und Tüv Vereinbarung ist aber
handschriftlich aufgeführt.
Nun rief der Verkäufer heute an und sagte er wolle die Anzahlung zurück geben und den Vertrag damit nichtig machen, weil er mittlerweile beim Tüv war und das Fahrzeug scheinbar einen defekten Kat hat und deshalb keine ASU bekommt. Die Reparatur sei ihm zu teuer und deshalb will er vom Vertrag zurück treten.
Ich möchte aber auf die Einhaltung des Vertrags bestehen, schließlich war inklusive Tüv vereinbart und schließlich dafür auch 750,-€ mehr verlangt.
Liegt das Risiko nicht beim Händler dafür?
Hätte er sich nicht vorher über eventuelle Mängel informieren müssen?
Wie ist das rechtlich? Muss er den Wagen wie vereinbart übergeben oder kann er einfach zurück treten?
Wie ist das mit dem Kleingedruckten, dem Ausschluss der Gewährleistung, ist das als Händler überhaupt gültig?
Den Vertrag habe ich angehängt, jedoch Namen
abgedeckt.
Vielen Dank im voraus
Melanie