Händler will vom Kaufvertrag zurück treten

Ich habe bei einem kleinen Autohändler ein Fahrzeug besichtigt, welches für 2750,-€ angeboten wurde. Da aber kein Tüv mehr vorhanden war, haben wir den Preis von 3500,-€ inklusive Tüv und die Reparatur des Fensterhebers ausgemacht.
Dies wurde auch im Kaufvertrag vermerkt.
Eine Anzahlung von 500,-€ habe ich vor Ort geleistet.

Im Vertrag ist er als Händler der Verkäufer
und ich privat der Käufer.

Im Kleingedruckten steht des weiteren das er keine Gewährleistung oder Garantie gibt.
Die Reparatur und Tüv Vereinbarung ist aber
handschriftlich aufgeführt.

Nun rief der Verkäufer heute an und sagte er wolle die Anzahlung zurück geben und den Vertrag damit nichtig machen, weil er mittlerweile beim Tüv war und das Fahrzeug scheinbar einen defekten Kat hat und deshalb keine ASU bekommt. Die Reparatur sei ihm zu teuer und deshalb will er vom Vertrag zurück treten.

Ich möchte aber auf die Einhaltung des Vertrags bestehen, schließlich war inklusive Tüv vereinbart und schließlich dafür auch 750,-€ mehr verlangt.
Liegt das Risiko nicht beim Händler dafür?
Hätte er sich nicht vorher über eventuelle Mängel informieren müssen?

Wie ist das rechtlich? Muss er den Wagen wie vereinbart übergeben oder kann er einfach zurück treten?

Wie ist das mit dem Kleingedruckten, dem Ausschluss der Gewährleistung, ist das als Händler überhaupt gültig?

Den Vertrag habe ich angehängt, jedoch Namen
abgedeckt.

Vielen Dank im voraus
Melanie

Hallo!

… die ein Händler m. W. nicht rechtswirksam ausschließen kann. Wenn ein Händler dennoch derartige Mätzchen versucht, wird man an solchem Fahrzeug vorhersehbar wenig Freude haben.

Soll heißen: Sei froh, wenn Du Deine Anzahlung zurück bekommst und sieh Dich bei einem seriöseren Mitglied der Autohökerkaste nach einem Fahrzeug um. Das Auto solltest Du vor dem Kauf einer Prüfstelle zum Gebrauchtwagencheck vorführen. Solche Prüfung ist nicht zu verwechseln mit der Hauptuntersuchung beim TÜV.

Gruß
Wolfgang

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mir geht es nicht um die Gewährleistung, die hätte ich beim Privat Kauf schließlich ebensowenig. Und der Preis wäre ca der gleiche gewesen.

Mir geht’s jetzt hauptsächlich um den Vertrag bzw dessen Einhaltung.
Im Vertrag steht das der Verkäufer die Mängel behebt und das Fahrzeug mit Tüv verkauft wird.

Nun ist dem Händler scheinbar seine Gewinnspanne zu klein geworden, nachdem er weiß das er den KAT für den Tüv tauschen muss.
Er hat mir sogar angeboten 3 % mehr auszuzahlen, oder das Fahrzeug ohne Tüv für 1000,-€ weniger zu verkaufen.

Ich möchte aber dieses Fahrzeug, zumal ich seit über einem Jahr danach gesucht habe und das Preisleistungsverhältnis stimmt, (mit Tüv)

Wolfgang hat mit seinem Hinweis recht.

Rein rechtlich gesehen ist das verständlich und du hast im Prinzip auch recht. Allerdings würde ich dir dringend abraten, auf den Vertrag zu bestehen. Das Problem liegt beim TÜV. Es gibt nämlich TÜV und es gibt TÜV:

Moin,

ich weiß zwar nicht, um was für ein Auto es sich handelt, aber für einen Händler kostet die Erneuerung eines Kat incl. HU-Prüfung - sofern nicht noch weitere Mängel vorhanden sind, eigentlich keine 1000 Euro. Da klingeln bei mir die Alarmglocken. Und dass der Händler versucht, die Gewährleistung auszuschließen (er müsste eigentlich wissen, dass der Satz im Kaufvertrag ungültig ist), passt dazu. Daher glaube ich nicht so ganz, dass das Preis-Leistungsverhältnis wirklich stimmt.

Klar, vor Gericht sollte es möglich sein, den Verkäufer auf Einhaltung des Kaufvertrages zu verklagen. Aber ob das Auto diesen Aufwand wert ist?

Beste Grüße
Guido

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Vielen Dank Guido,

Ja ich vermute, das der Händler nicht genug Gewinn raus schlagen kann.
Im Vertrag ist festgehalten, das der Verkäufer die Mängel behebt.
Das heißt Fensterheber links und Motorlauf (im Leerlauf unruhig) , diese beiden Sachen sind also festgelegt. Zusätzlich der Tüv.

Der Händler sagt, das der unruhige Motorlauf am defekten KAT liegt und der Wagen deshalb kein ASU erhält. Meine Vermutung ist, das der Fehler woanders liegt, was dem Händler aber zu teuer ist zu reparieren. (Er selbst hat keine Werkstatt)

Wenn er den Vertrag jedoch einhalten muss, kann ich doch davon ausgehen einen vernünftigen Wagen zu erhalten.
Laut Papiere wurden die letzten zwei Jahre sehr viele Teile bei Bosch-Service repariert und ausgetauscht, (Steuerkette, Bremsscheiben/Beläge/Schläuche, Zündkerzen und Zündspule und vieles mehr)
Scheckheft vollständig bis vor 40tkm bei BMW

Also alles in allem eigentlich gute Voraussetzungen.

Meine Vermutung liegt also nicht bei großartigen Defekten des Autos (abgesehen von Abgasanlage, welche ich sogar schon bei Besichtigung angemerkt hatte) sondern eher am fehlenden Gewinn bzw möglichen Verlust des Händlers, welches er nun umgehen möchte.
(Es ist nur ein kleiner Händler, mit ca 12 Autos auf dem Platz und scheinbar wenig Erfahrung)

Naja ich warte mal ab, der Händler wollte einen Anwalt fragen, ob er den Vertrag Rückgängig machen kann und sich dann nochmal melden.

Hallo noch mal,

ein Kat geht, vor allem wenn es sich um einen Benzinmotor handelt, normal nicht einfach so kaputt. Durchaus möglich, dass da ein ganz anderes Problem vorliegt. Überlege mal, wer für die Behebung bezahlt, wenn es der Verkäufer doch irgendwie schafft, den Wagen jetzt durch die AU (die Abgassonderuntersuchung gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr) zu bekommen. Denn solche Sachen können incl. Fehlersuche schnell mal in den vierstelligen Eurobereich gehen.

Und warum glaubst Du davon ausgehen zu können, mit bestandener HU einen vernünftigen Wagen zu erhalten? Nur weil in der Vergangenheit schon einiges erneuert wurde, heißt es nicht, dass in der nahen Zukunft keine teuren Reparaturen auftreten werden, z.B. Fahrwerk, Kupplung/Getriebe, Elektronik oder ähnliches. Zumal ich davon ausgehe, dass der Wagen schon einige KM hinter sich hat.

Vor allem dass der Verkäufer Dir mehr Geld bietet, als Du angezahlt hast, lässt mich vermuten, dass es zwei Möglichkeiten gibt:

  1. Er ist guter Hoffnung, den Wagen anderweitig für einen besseren Preis verkaufen zu können (oder hat sogar schon einen anderen Käufer). Z.B. für den Export, wo die HU keine Rolle spielt.
  2. Die Behebung der Mängel kostet ihn deutlich mehr als die nachgelassenen 750 Euro.
    Wobei ihm die Alternative 2 ohne die Alternative 1 nicht viel bringt.
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Hallo,

Ich habe den Wagen geprüft und Probe gefahren.
Wie bereits erwähnt, habe ich selbst die defekte Auspuffanlage festgestellt und den Verkäufer darauf hingewiesen.
Diese ist scheinbar auch für den unruhigen Motorlauf (im Leerlauf) verantwortlich, welche vom Verkäufer im Vertrag festgelegt behebt werden sollte.
Ausser diesem war nichts festzustellen.

Was in Zukunft ist, weiß man bei keinem Wagen und ist vor allem beim Privat Verkauf auch reines Glücksspiel.

Nach meiner Einschätzung handelt es sich um ein solides Fahrzeug zu einem guten Preisleistungsverhältnis, weshalb ich dann ja auch den Kaufvertrag abgeschlossen habe.

Wie gesagt, vermute ich lediglich einen zu geringen Gewinn für den Händler, weshalb er zurück treten will. Zumal vergleichbare Modelle für um die 1000,-€ mehr bei Privat Verkäufern angeboten werden.

Ich Danke Ihnen für Ihre Meinung , wollte jedoch
nur eine Antwort bezüglich der Rechtslage des Vertrags.

Nein!!! Laß es sein! Ein Händler, der die Gewährleistung auszuschließen versucht, kann nicht seriös sein. Da würden bei mir alle Alarmglocken angehen. Du weißt nicht, was für Probleme Dir noch verschwiegen worden sein könnten, noch dazu, wo Du offensichtlich nicht vom Fach bist.

Gruß T

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So ist es. Alleine die Tatsache Ich selbst habe die defekte Auspuffanlage diagnostiziert und dann Rückschlüsse auf die unruhige Leerlaufdrehzahl gezogen, kann laienhafter nicht formuliert werden.
Aber lass mal, manche Leute müssen eben erst richtig auf die Fre… fliegen um schlau zu werden. Zumal doch hier manigfaltig auf die Gefahren hingewiesen wurde.
Manchmal fehlen einem die Worte.

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Ja. Jeder macht sich so gut lächerlich, wie er kann.

Nein, er muss nun alles reparieren (lassen), bevor er Dir den Wagen übergibt. Sonst hätte er ja beim Verkauf Mängel und das darf ein Händler nicht. Deshalb will er ja zurücktreten… :wink:

Er hat sich „verzockt“ und du hast es nun in der Hand!

Gruß Oberberger

So nun bin ich schlauer :blush:

Der Wagen steht mittlerweile in einer vom Händler beauftragten Werkstatt und wird
dort auf Kosten des Händlers repariert.

Die Werkstatt hat mich angerufen und mitgeteilt,
daß sie den übergabe-Termin nicht einhalten können, da die Reparatur etwas Zeitaufwendiger wird. Auf meine Nachfrage, sagte die Werkstatt das sich die Kosten um die 1000,-€ belaufen werden, welche der Händler nun aber trägt, bzw tragen muss.
Die Werkstatt bestätigte mir ebenso das ich
dann einen Top-Wagen von 4500,-€ wert übergeben bekomme nächste Woche.

Somit hab ich mit meiner Einschätzung, das der Händler sich verzockt hat und deswegen zurück treten wollte, ja doch bestätigt. :slight_smile:

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Ich habe nicht vom Auspuff auf Motorlauf geschlossen, sondern lediglich bemerkt das
Auspuff undicht scheint und Motor leicht unruhig lief im Leerlauf.

Solche blöden Kommentare bezüglich Dummheit
kann man sich auch sparen.

Zumal es sich ja nun doch zu meinem Gunsten
geklärt hat.

Ich wollte lediglich eine Antwort zur rechtlichen Frage und keine Ferndiagnose von Möchte-Gern-Alleswisser

Das mit dem lesen und dem Vorteil würde ich nochmals überdenken.

Wo steht das ich das kombiniert habe?
Ich habe den undichten Auspuff bemerkt.

Das der Motorlauf mit KAT zusammen hängt,
hat der Verkäufer gesagt.

Tut aber nichts zur Sache das die Antwort nichts mit der gestellten Frage zu tun hatte und somit sinnlos war

Moin,

ich wünsche dir GLÜCK. Du wirst es vielleicht gebrauchen.
Der Kaufvertrag STINKT, nicht nur wegen der Rechtschreibmängel und Rechtsmängel.
Du weißt schon, was „KM laut Tacho“ bedeutet?
Alleine schon für den völlig wahnsinnigen Versuch, die Sachmängelhaftung komplett auszuschließen, hat er sich die Medaille „Fähnchenhändler des Jahres“ verdient.

Er hatte doch Fähnchen und Migrationshintergrund aus dem Orient, oder?
Damit wären dann alle Klischees erfüllt.

Nee, stimmt nicht. Die wären erst erfüllt, wenn die Werkstatt, die dein Auto repariert hat, vom Onkel/Bruder/Schwager des Händlers geführt wird.

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