Hallo zusammen,
eine GmbH hat die Handlungsvollmacht (i.A., i.V., ppa.) in der EMail-Signatur eingetragen. Ist dies für die externe Kommunikation wichtig, oder reicht eine interne Regelung (wer was tun darf) aus?
Hallo zusammen,
eine GmbH hat die Handlungsvollmacht (i.A., i.V., ppa.) in der EMail-Signatur eingetragen. Ist dies für die externe Kommunikation wichtig, oder reicht eine interne Regelung (wer was tun darf) aus?
streiche ppa, dann kann das intern geregelt sein und fertig. Die Prokura gehört ins Handelsregister.
Hi,
was heißt jetzt für externe Kommunikation wichtig?
Klar ist es für den Externen wichtig zu wissen, wieviel Kompetenz der „Schreiberling“ hat, daher ja diese Kürzel.
i.A., i.V. und ppa. sind geregelte und allgemein anerkannte Abkürzungen.
Ein i.A. (im Auftrag von) darf noch lange nicht alles, was ein i.V. (in Vollmacht) darf.
Und ein ppa (per procura) muss sowieso aufpassen, was er schreibt und verhandelt.
Wie schon gesagt wurde, muss der ppa im HRG eingetragen sein. i.V. wird im Normalfall per Vertrag geregelt (haben meist Abteilungsleiter bzw. ab mittlerem Management).
Gruss
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe.
Deshalb ein „Nachhaken“.
Ich habe jetzt versucht, entsprechende Gesetze zu finden, die ich aber nicht gefunden habe. Ich habe lediglich Texte gefunden, die das sagen, was ich gelernt habe. Und das muss ja nicht richtig sein.
Also gelernt habe ich Folgendes:
Prokura muss ins HR eingetragen sein. Klar
Aber die Vertretungsvollmachen i.A., i.V. sollten schriftlich fest gehalten werden (müssen aber nicht).
Nur: man darf nicht ohne das entsprechende i.A. oder i.V. unterschreiben. Das darf nur der Geschäftsführer oder Vorstand.
Unterschreibt ein „Normalo“ ohne Vollmachtskürzel kann ihm das als Geschäft ohne Auftrag ausgelegt werden und somit auch rechtliche Konsequenzen haben.
(So ein Fall ist mir zumindest im Berufsleben schon mal untergekommen, in dem ein i.V. einen Vertrag ohne Vollmachtskürzel abgeschlossen hat…
Und darüber hinaus habe ich es schon öfter erlebt, dass Außenstehende explizit wissen möchten, welche Vertretungsvollmacht vorliegt).
Liege ich total falsch? Wäre nett, wenn es mir einer erklären könnte.
Danke schon mal und
Gruß
Shannon
Hallo zusammen,
erstmal danke für die Antworten. Ich weiß das ppa ins Handelsregister gehört, aber sollte/muss dies auch in einer Emial-Signatur stehen? Wenn man Aufträge(BS,Verträge,etc.) unterschreibt ist mir klar das die Handlungsvollmacht dabei stehen sollten/müssen. Allerdings sagt die Handlungsvollmacht bei dem Geschäftsparten nichts darüber aus ob die internen Firmenvorganben dadurch eingehalten werden. Beispiel:
Sachbearbeiter A hat Handlungsvollmacht i.A. und darf damit eine Bestellung bis zu 1000€ selbständig auslösen (interne Firmenvorgabe). Er bestellt aber für 2000€. Der Geschäftspartner weiß nichts von diesen internen Vorgaben und bestätigt die BS.
Somit halte ich die Handlungsvollmachten gerade in Email-Signaturen für unwichtig. Verträge die nur ein ppa oder GF unterschreiben darf werden sowieso nicht mit einer Email geschlossen. Und ob in einer Email-Signatur i.A. oder i.V. steht sagt noch nichts über den Stellenwert innerhalb einer Firma aus.
Oder liege ich da falsch??