Hallo,
wann sind handschriftliche Änderungen in einem Vertrag rechtskräftig?
Angenommen Dienstleister C setzt einen Vertrag für A und B auf, lässt ihn beiden vorab zukommen und bittet A diesen zu unterzeichnen und zurückzusenden. Dann schickt C eine (schlecht) eingescannte und von A unterschriebene Vertragsversion an B. B unterschreibt. Irgendwann tauchen Probleme auf und A verweist auf Informationen, die B gar nicht kannte. A hatte den Vertrag vor dem Unterschreiben handschriftlich geändert, dies jedoch nicht weiter kenntlich gemacht, Die Änderung ist eine „1“ in Form eines Strichs, der sich kaum vom Gekrissel des Scans unterscheiden lässt. Auch C hat vor dem Unterzeichnen von B nicht auf die geänderte Sachlage aufmerksam gemacht.
Ist ein solcher Vertrag samt der Änderung rechtskräftig? Hätte B das sehen müssen, nachfragen müssen? Oder gilt dies als Täuschung seitens von A?
Vielen Dank