Handschuhe mit Bleistaubfüllung verboten?!

Hey Leute!!

Ich hab ne Frage:

Quarzsandhandschuhe sind ja was anderes als Handschuhe mit Bleistaubfüllung…

Die einen darf man Führen, die anderen nicht, oder beide… oder wie?!

Wenn ich die mit Bleistaub im Laden haben will, wollen die meinen 34a sehen… im Internet manche auch, manche nicht… was ist nun richtig?!

Habe eine Notiz gefunden, dass es angeblich einen Beschluss des BKA gibt:

Nach aktuellem Beschluss des BKA und den zuständigen Behörden der Bundesländer ist nun endgültig geklärt, dass diese Handschuhe nicht als „Verbotene Gegenstände“ einzustufen und somit Bundesweit zugelassen sind!

Vielen Danke für die Antworten :smile:

Hey Leut

Ich hab ne Frage:
Ich auch.
Quarzsandhandschuhe sind ja was anderes als Handschuhe mit
Bleistaubfüllung…

Wofür benutzt man solcherlei Handschuhe?
Rumburak

Hallo,

ich kenne die Dinger aus der Praxis. Damit kann man die Schlagkraft der Faust gewaltig verstärken. Auf der Rückseite des Handschuhs sind Taschen aufgenäht, die mit Sand oder Bleistaub gefüllt sind. Die Handschuhe sind recht schwer, tragen sich aber wie normale Handschuhe; bei geballter Faust wird die Außenseite des Handschuhs (die Auftrefffläche der Faust)gespannt und durch die Sandfüllung steinhart. Man wird dann zwar von „nur“ einer Faust getroffen, der Effekt ist aber der eines Pflastersteins, schwere oder sogar tödliche Verletzungen wären möglich.
Der Vorteil dieses Handschuhs ist seine Unauffälligkeit, ständige Einsatzbereitschaft und die Möglichkeit einer massiven sofortigen Gewalteinwirkung.
Meines Erachtens nach sollten diese Handschuhe als verbotener Gegenstand klassifiziert werden. Sie werden aber immer noch als „Verteidigungsmittel“ angeboten.
Tante Gugel weiss da einiges drüber (Handschuhe Sandfüllung).

Gruss

Iru

Freut mich dass sich ein Experte beteiligt :smile:

Also ich hab beim BKA angefragt, aber die wollten meine komplette Adresse, sonst antworten die mir nicht^^

War heute in einem BW Shop meines Vertrauens, und die sagten mir, die Dinger mit Bleistaub dürften nur an Polizisten und 34a Menschen verkauft werden und NUR zum Dienst genutzt werden…

Die Quarzsanddinger darf man ja immer tragen…
(und wenn man sie benutzt ist es ne gefährliche KF…)^^

Wobei ich mich jetzt frage:
Ist die Aussage zu den Bleistaubdingern korrekt? Denn die Quarzsandhandschuhe die ich hab sind richtig hart und voll mit dem Zeug (die bekommt aber nur mein Boxsack zu spüren, ist mal ne nette Abwechslung zu den dicken Sporthandschuhen^^) …

Weil wie Irubis sagte, sind die Bleistaubdinger ja wirklich extrem gefährlich…

Laut BKA sind es keine verbotenen Gegenstände…

Aber besteht jetzt ein Verbot, die Dinger generell so zu führen?!
Weil ich den Unterschied zwischen Quarz und Bleistaub nicht so sehr sehe… beides ist ne Waffe…
Und sollte nur mit entsprechender Kenntnis der Rechtslage sowie persönlicher Eignung erworben werden dürfen …

Nur bei ebay bekommt jederman beides ohne Probleme…

Weiß das jemand?!

Hallo,

ich habe mich mit der waffenrechtlichen Seite der Bleistaubhandschuhe bisher nicht auseinandergesetzt, weiss aber, dass die Quarzsanddinger erlaubt sind. Ich glaube nicht, dass es einen großen Unterschied zwischen Sand und Bleistaub gibt. Meiner Auffassung nach ist nicht das zusätzliche Gewicht, sondern die erreichbare Härte der Faust ausschlaggebend. Und die dürfte bei der Sandfüllung höher sein. Aber um das definitiv zu sagen, müssten die verschiedenen Typen gründlich getestet werden. Ich denke mal, dass die Bleidinger erlaubt sind.

War heute in einem BW Shop meines Vertrauens, und die sagten
mir, die Dinger mit Bleistaub dürften nur an Polizisten und
34a Menschen verkauft werden und NUR zum Dienst genutzt
werden…

Hmm… eine seltsame Aussage. Polizisten und 34a-Menschen sind keine besondere Spezies mit besonderen Rechten. Die polizeilichen Einsatzmittel werden vom Dienstherrn angeschafft - der bei bestimmungsgemäßer Anwendung auch für deren Folgen haftet. Er wird nicht dafür haften, wenn ein Mensch durch privat angeschaffte aber dienstlich benutzte Einsatzmittel schwer geschädigt wird. Viele Polizeien haben schon explizit die Nutzung privater Einsatzmittel verboten. Von daher kann ich mir kaum die Richtigkeit der obigen Aussage in Bezug auf Polizeibeamte vorstellen.

Gruss

Iru