Hallo Fragewurm,
Natürlich haben wir gleich im Bad nachgefragt, die haben auch
die Videos angeschaut, und konnten nichts erkennen.
Aber sind die denn nicht versichert?
Irgendwie hast du eine komische Ansicht es Versicherungswesens. 
Eine Haftpflichtversicherung bezahlt Dritten einen Schaden, wenn diese durch ein Verschulden des Versicherten zu Schaden kommen. Kann dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit oder eine Absicht nachgewiesen werden, dann holt sich die Versicherung das Geld, oder einen Teil davon, beim Versicherten wieder.
Allerdings kann ich kein Verschulden des Bades erkennen, wenn du deine Handtasche liegen lässt! Du kannst nicht einfach für deine eigene Dussligkeit (sorry) irgendjemand Anderen verantwortlich machen.
Zudem ist es allgemein bekannt, dass unbewachte Gegenstände an öffentlich zugänglichen Orten, besiztstandsveränderungen unterworfen sind. Es ist also dein Pflicht darauf zu achten, dass deine Gegenstände nicht abhanden kommen.
Wenn sich deine Handtasche in einem verschlossenen Kästchen des Bades befunden hat, ist das Bad immer noch nicht haftbar, denn mit der Möglichkeit des Einschliessens wurde der normalen Sorgfaltspflicht genüge getan. Man kann da nicht verlangen, dass für jeden Badegast eine Tresoranlage wie in Fort Knox zur Verfügung gestellt wird.
Nur wenn jetzt z.B. diese Kästchen keine Rückwand besitzen und nicht mit der Wand verbunden sind, sodass jedermann diese, ohne grossen Aufwand, einfach von der Wand wegziehen und von hinten ausräumen kann, wäre dem Bad ein Verschulden zuzuschreiben. Normalerweise wäre dann aber derjenige Haftbar zu machen, der dies alles nicht fachmännisch montiert hat.
Werden die Kästchen aufgebrochen, ist den Bad auch kein verschulden zuzuweisen, denn roher Gewalt wiedersteht nun mal nichts auf Dauer. Nur wenn das Aufbrechen eine Zweijährigen mit seinem Plastikschäufelchen schon gelingt, kann dem Bad oder dem Hersteller der Kästchen eine Schuld zugewiesen werden.
In deinem Fall käme höchstens deine eigene Hausrat- und/oder Diebstahlversicherung in Frage.
Diese würde aber auf Fahrlässigkeit, also dein eigenes Verschulden, bestehen (siehe Besitzstandsveränderung weiter oben) und auch nicht bezahlen.
Solange der Dieb nicht gefunden wird, bleibst du also auf den Kosten sitzen, musst dies unter Lebenserfahrung verbuchen und in Zukunft besser auf deine Habe aufpassen.
Wenn der Dieb gefunden wird, musst du deine Ansprüche aber zuerst durch eine Klage rechtswirksam feststellen lassen. Besitzt der Dieb aber kein verwertbares Vermögen, bekommst du nur ein Papierchen auf dem geschrieben steht, dass du dein Geld beim Dieb noch gut hast…
MfG Peter(TOO)