Guten morgen und frohe Weihnachten euch Allen,
Sohnemann hat am Freitag mitgeteilt bekommen, dass er bei bestandener Prüfung übernommen wird. Prüfung ist Mitte Januar. Sein Chef hat ihm gesagt, dass er dann 2 Wochen freigestellt wird und zum nächsten 1. einen Arbeitsvertrag bekommen.
Der Spacken hat nicht gefragt was Freistellung bedeuten soll (vielleicht nur Urlaub).
Wenn er in diesen 2 Wochen keinen Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag hat, muss er dann für die 2 Wochen sich arbeitslos melden und alle möglichen Behörden und Versicherungen informieren oder gibt es eine Art Überganszeit/Duldungszeit, da er einen zeitnahen neuen Arbeitsvertrag nachweisen kann.
Danke für Tips
Mar