Handwerk: Zwischen Abschlussprüfung und Arbeitsvertrag liegen 2 Wochen

Guten morgen und frohe Weihnachten euch Allen,

Sohnemann hat am Freitag mitgeteilt bekommen, dass er bei bestandener Prüfung übernommen wird. Prüfung ist Mitte Januar. Sein Chef hat ihm gesagt, dass er dann 2 Wochen freigestellt wird und zum nächsten 1. einen Arbeitsvertrag bekommen.
Der Spacken hat nicht gefragt was Freistellung bedeuten soll (vielleicht nur Urlaub).
Wenn er in diesen 2 Wochen keinen Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag hat, muss er dann für die 2 Wochen sich arbeitslos melden und alle möglichen Behörden und Versicherungen informieren oder gibt es eine Art Überganszeit/Duldungszeit, da er einen zeitnahen neuen Arbeitsvertrag nachweisen kann.

Danke für Tips
Mar

Die Ausbildung ist mit bestandener Prüfung beendet. Das Wort Freistellung ist daher eigentlich Quatsch, da dein Sohn mit dem Ende der Ausbildung sowieso nicht mehr zur Arbeit muss.

Gibt’s keinen Resturlaub oder angesparte Überstunden?

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Da hilft ein Blick in den Ausbildungsvertrag. Was steht dort zur Beendigung des Vertrages?
Evtl. eine Formulierung wie „endet mit Ablauf des Monats, in dem die Prüfung erfolgreich bestanden wurde“ oder so ähnlich.

Freistellung bedeutet:
Er ist bis Ende Januar beschäftigt, muß aber nicht zur Arbeit erscheinen, er hat quasi „Urlaub“ ohne Anrechnung von Urlaubstagen und erhält in dieser Zeit seinen bisherigen „Lehrlings“-Lohn.
Die Freistellung ist ein Geschenk der Firma zur bestandenen Prüfung.

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Guten Morgen,
im Ausbildungsvertrag steht, dass die Ausbildung mit dem 31.01.2023 endet. Aber online lese ich immer, dass das nur proforma ist und mit Bestehen der Prüfung die Ausbildung endet. Wenn der Chef beim Vertrag bleibt, hat Sohnemann dann einfach nur frei. Da der Chef sehr mit ihm zufrieden ist und ihn unbedingt behalten will, wäre „Frei/Urlaub“ die logischere Erklärung.
Gruß mar

Das Berufsbildungsgesetz ist da ganz klar: Mit Bestehen der Prüfung (Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses) ist die Ausbildung beendet. Damit darf es auch kein „noch Urlaub übrig“ oder „läuft noch (unter den alten Bedingungen) bis zum Monatsende weiter“. Nach Ende des Ausbildungsverhältnisses kann es auch keine „Freistellung“ geben.

Ich sehe es so, dass der Sohn in den beiden Wochen „in der Luft hängt“. Möglicherweise ist dem Chef nicht klar was er da gesagt hat. Ich würde erstmal mit ihm ein Gespräch führen.

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Ergänzung: Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz handelt.
Der junge Mann könnte seinen Chef darum bitten, dass er bei der Kammer nachfragt. (Seine Begründung kann sein „ich habe das in der Berufsschule anders gehört“.)

…, glaube ich, dass er gar nicht weiß, was er da gesagt hat.

Ende der Ausbildung = Bestehen der Prüfung.
Wenn es erst zum nächsten Monatsanfang einen Arbeitsvertrag gibt, dann fragt man sich natürlich, warum der Arbeitgeber das sol will.
Ich vermute Unwissenheit.
Wenn der Sohnemann am Tag nach der Prüfung in Arbeitskleidung zum Arbeitsbeginn erscheint und den Schein an den Chef übergibt, besteht ja noch die Chance, dass dein Sohn direkt zur Arbeit eingeteilt wird. Wenn dein Sohn dann entsprechend tätig wird, hat er einen Arbeitsvertrag ab dieser Sekunde - zu den Bedingungen eines Gesellen!

Das ist die beste Lösung.

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Nicht ganz.

„Bestehen Auszubildende vor Ablauf der vertraglichen Ausbildungszeit die Gesellen- / Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit der schriftlichen Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.“

Zwischen Fall 1 und Fall 4 findet sich noch der Hinweis:

Achtung: Bei einer Weiterbeschäftigung bedarf es gesonderter Regelungen.

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Servus,

Der „nachgehende Leistungsanspruch“ bei der Krankenversicherung umfasst einen Monat, damit sind die zwei Wochen locker abgedeckt. Bei der Rentenversicherung machen die zwei Wochen nicht mehr aus als Hintergrundrauschen im Centbereich.

„Freigestellt“ heißt, dass der Junge ohne weitere Formalia in der Zeit nicht zur Arbeit antreten muss - ach, wer da mitreisen könnte!

Schöne Grüße

MM

Rückfrage: Wann ist die Prüfung als „bestanden“ zu betrachten? Wenn der Prüfungsausschuss das Ergebnis geprüft hat und dies dem Prüfling bekanntgegeben wurde? Oder wann?
Nur das Ablegen der Prüfung allein dürfte nicht genügen, auch nicht irgend ein durchsickern irgendwelcher Prüfungsleistungen.
Ich kenne es unwidersprochen so, dass die Prüfung mit Übergabe des Prüfungszeugnisses bestanden und beendet ist.

Richtig.
Und auch nicht das „Gefühl“ des Prüflings :wink:

Ja genau. Deswegen hatte ich den Link gesetzt.
In den bisherigen Antworten fehlte das Wörtchen „schriftliche“ Bekanntgabe.

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Hallo,

ich bin in zwei IHK-Prüfungsausschüssen. Eine Zeit lang durften wir dem Prüfling nur „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bezüglich der mündlichen Prüfung (Präsentation und Fachgespräch) mitteilen, obwohl uns bei der Notenvergabe keiner reinzureden hat. Inzwischen dürfen wir auch die Note wieder sagen. Die Noten der schriftlichen Prüfungen erhalten sie vorher über das IHK-Portal.
Das endgültige Ergebnis darf (zumindest bei uns) nur die IHK mitteilen, und das kommt per Post.

Viele Grüße
Christa

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Meine Innung gibt am Nachmittag der Prüfung die Ergebnisse bekannt. Dem Azubi wird dabei ein Zettel ausgehändigt, auf dem steht „Max Mustermann hat bestanden.“.
Sobald mir die Prüfungsbescheinigung vorgelegt wird, ist die Ausbildung beendet. Auf die Vorlage des Prüfungszeugnisses habe ich dann keinen Anspruch mehr.

Ich meinte die Aushändigung des Prüfungszeugnisses an den Prüfling, nicht an den Ausbildungsbetrieb.

Erbsenzählerei:
Das Stück Papier muß dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt werden. Erst dann ist die Ausbildung beendet.

Wie @X_Strom schon schrieb:

Das ist auch bei unserer IHK so, also nix Erbsenzählerei.

Update:

  1. Mit Bestehen der Prüfung ist die Ausbildung beendet und er ist bis zum nächsten 1. ohne Arbeit
  2. Krankenkasse ist kein Problem, da er in dem Monat noch in Arbeit/Ausbildung war - er bleibt versichert
  3. Rentenversicherung ist auch kein Problem, der letzte Ausbildungsmonat zählt als ganzer Monat
  4. Da er bereits Aussicht auf eine neue Anstellung in so kurzer Zeit hat, braucht er sich nicht arbeitslos zu melden.

Danke für Eure vielen Tips
Mar

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