Hallo,
Heute war ein Handwerker bei uns, da ich nicht zu Hause war, hat meine Freundin die Rechnung gleich bar bezahlt, da der Handwerker darauf bestand. Problem: Steuerermäßigung gibt es nur bei Überweisung.
Was tun? Kann man den Handwerker auffordern, das Bargeld zurückzuerstatten (per Überweisung) und dann die Rechnung noch mal neu per Überweisung bezahlen? Wird das vom Finanzamt anerkannt?
Oder funktioniert folgender Umweg über den Vermieter (es handelt sich um eine Kleinreparatur):
Dem Vermieter die Rechnung geben, er überweist uns das Geld und stellt uns die Reparatur in der Nebenkostabrechnung in Rechnung. Und die Nebenkostenabrechnung reichen wir dann als Beleg bei der Steuererklärung ein?