Handwerker erscheint nicht mehr,

Hallo, ich habe ein Problem,
ich habe einen Elektriker/innenausbauer beauftragt eine ehemalige KÜche, wieder zu einer Küche umzubauen,- heißt Elektrik,- Herdanschluss, Installationen und Fliesenspiegel.
Tapeten ab, neu tapezieren, anstrich,…Ich bekam einen Kostenvoranschlag, musste einen Teil anzahlen. Dann fuhr der Elektriker erst einmal in Urlaub. Danach begann er ca. Mitte SEptember, mit einer Woche Verspätung, (Der Heimflug aus Griechenland nach Deutschland wurde gestrichen, sodass er erst eine Woche später heimfliegen konnte ?!), mit den Arbeiten. Er musste die Tapeten entfernen,- was sehr mühsam war, der Vormieter (er wohnte über 40 Jahre in der Wohnung) hatte Styropor an die Wände geklebt zur Dämmung.
Also erhielt ich Anfang Oktober eine Weitere Kostenaufstellung,- da weitere Arbeiter beauftragt werden müssten die Tapeten etc. zu entfernen. Auch hier überwies ich einen Teil. Dann passierte lange Zeit nichts,- Mitte/Ende Oktober war der Elektriker zugange er Zog Kabel und Bohrte dafür „Tunnel“ in die Wände, bohrte dabei ein Kupferrohr an. … Dann passierte lange Zeit nichts. Mitte NOvember fragte ich nach, wie lange die Arbeiten denn noch dauern würden. Worauf der Handwerker mit mitteilte,- dass er einen Herzinfarkt, dazu noch einen Schlaganfall erlitten hätte, aber nun. am 26.11. würde er wieder anfangen zu arbeiten und am 7.12 wäre dann alles Fertig. …Heute ist der 27.11. es war bislang noch kein Handwerker weiter da. Alles in ca. 10 oder auch 12 Tagen zu schaffen, ist bereits ein sehr sportliches Vorhaben. Bislang habe ich keine weiteren Nachrichten vom Handwerker erhalten, ob er weiterhin krank wäre( den Herzinfarkt und Schlaganfall, mit Heilung hätte er von ca. 1 bis 21 .11. 2019 haben müssen?!, kann das überhaupt sein?). Nun habe ich im Internet recherchiert und habe festgestellt, dass er vor 2 Jahren mit einer anderen Firma, ( mit gleichem Aufgabengebiet) insolvent war, (die Firma wurde nach.§ 394 FamFG von Amts wegen gelöscht )……Jetzt gehe ich davon aus,- dass er nicht vorhat, die Arbeiten zu beenden, zumal ich ihm mehr gezahlt habe, als er bisher an Leistung erbracht hat.
Was hätte ich für Möglichkeiten, wenn ich Recht behalten würde.
Dummerweise habe ich ihm auch noch einen Schlüssel für die Wohnung überlassen. DArf ich jetzt schon das Schloss auswechseln, denn ein Teil seiner Werkzeuge sind noch in der Wohnung ,- sozusagen als Pfand, stelle ich Anzeige? was kann ich tun.

Für Antworten bzw. HIlfe bin ich wie immer sehr dankbar.
Bürger 79

Hallo Bürger 79,

ich sag mal so:
es ist ziemlich dumm gelaufen für Dich… eine Anzahlung VOR einer Handwerkerleistung zu zahlen ist unüblich… Elektroinstallationen darf nur eine entsprechend qualifizierte Firma machen und das mit dem Zweitschlüssel… sorry… das ist extrem fahrlässig.

mehr fällt mir dazu gerade nicht ein.

Ach ja… falsches Brett

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Hallo,

grundsätzlich ist dieses Verhalten natürlich nicht zu akzeptieren. Keine Frage.

Ihr habt einen Werkvertrag geschlossen, den es beiderseitig zu erfüllen gilt.
Was den Handwerker dazu bewegt, dass er hier nicht weiter macht sei mal dahin gestellt.

Grundsätzlich würde ich zunächst mal das Schloss tauschen. Egal was das Gesetz dazu sagt (wenn es dazu überhaupt eines gibt).
Einem Handwerker der solche Spielchen treibt, dem würde ich nicht vertrauen.
Dann geht ein Schreiben per Einschreiben an den Handwerker.

Dieses Schreiben hat den Inhalt zu folgenden Punkten:

  • Er kann sein Werkzeug jederzeit nach Terminvereinbarung abholen
  • Bitte um eine Aufstellung der bereits geleisteten Arbeiten / gelieferten Materialien um nachvollziehen zu können welche Kosten hier bereits bezahlt wurden
  • Hinweis darauf, dass er natürlich gerne weiter machen darf
  • Setzen einer angemessenen Frist zur Fertigstellung.

Aus dem Vertrag austreten ist nicht ganz so einfach. Dies kann nur bei Nichterfüllung einer der beiden Parteien in bestimmen Fällen funktionieren. In diesem Fall wäre es, dass der Unternehmer den Werkvertrag nicht zeitgerecht ausführt.
Aber: Ich gehe davon aus, dass vorab kein Fertigstellungstermin vereinbart wurde.
Daher muss man ihm nun eine angemessene Frist setzen.
Ist diese verstrichen und der Handwerker hat die Leistungen nicht erbracht, so besteht ein Anspruch auf Ersatz. Man kann also einen anderen Handwerker beauftragen, und ggf. dadurch entstandene Mehrkosten inkl. ggf. Schadensersatz vom ehemaligen Handwerker einklagen. (Achtung nur bestimmte kosten. Nicht wenn der neue Handwerker einfach teurer ist).
Das ganze sollte aber zuvor mit einem Anwalt abgesprochen werden.

Davon ist absolut abzuraten. Sein Werkzeug gehört ihm. Ich kann nicht sagen welcher Tatbestand es ist, aber ich gehe mal von Unterschlagung aus.

Ich würde aber wie gesagt alle Schritte zunächst mit einem Anwalt absprechen.

Viel Erfolg!

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Hallo Fronk,
Danke für Deine persönliche Meinung, die mir aber nicht weiter hilft.
Danke
Bürger79

Hallo! Was ist denn an dem Rat „mit einem Anwalt besprechen“ nicht hilfreich ?

MfG
duck313

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Dazu hatte ihm nur @Mille1404 geraten, nicht aber @Fronk. Zumindest wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte, würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, ohne Versicherung hinge es davon ab, wieviel ich der Meinung bin, zu viel gezahlt zu haben, also ob es sich „lohnt“.

Gruß
Christa

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hallo Duck313

ich hatte die Antwort von Fronk gemeint, denn ich ärgere mich über meine eigene Dummheit schon genug,

die Antwort von Mille 1404, fand ich dagegen sehr hilfreich.

und möchte mich dafür auch bedanken

Bürger79

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