Das soll möglich sein?
Ja, es ist möglich. Was die deutschen Handwerkskammern den Existenzgründern gerne verschweigen:
In den meisten Ländern der EU ist die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit weitgehend ohne Beschränkungen möglich. Die deutsche Handwerksordnung steht mittlerweile ziemlich allein da. Es sind natürlich nationale Voraussetzungen zu erfüllen. Ich persönlich habe mich in den Niederlanden „schlau gemacht“ und kann all denjenigen, die diesen Schritt vollziehen möchten, dabei helfen.
Wenn ein Bürger der EU (also auch Deutsche) sich in einem Land der EU im Handwerksberuf selbständig gemacht haben, dürfen diese ihre Leistungen in jedem anderen Land der EU anbieten. Dieses ist die grenzüberschreitende Dienstleistung. Wenn diese Person auch noch drei Jahre ihre Tätigkeit ausgeübt hat und über einen entsprechenden (deutschen) Gesellenbrief verfügt, kann diese vollkommen legal mit einer Ausnahmegenehmigung in der deutschen Handwerksrolle eingetragen werden - und zwar ohne Meisterbrief!!
Wenn Ihr mehr Informationen benötigt, schicke ich gerne auf Anfrage eine Dokumentation zu diesem Thema per e-Mail.
Viele Grüße
Manfred Schulz
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