Den Unterschied stellst du fest durch einen Blick auf das
Angebot. Steht dort etwas von VOB? Steht dort etwas über die
Abrechnungsart (pauschal oder nach Aufmaß und
Einheitspreisen)?
Auf dem Angebot steht nicht von VOB oder ähnlichen. Es ist ein ganz einfaches Word-Angebot gewesen. Dort waren nur ganz wenige Angaben (alles was halt so gesetzlich vorgeschrieben ist).
Leider hab ich das Angebot jetzt nicht vor der Nase, da ich nicht der Bauherr bin sondern mein Cousin. Der Angebotstext war etwa so:
73 qm Fliesen xyz, Kleber, usw.
80 Stück Bordüre
28 qm Fliesen verlegen im Wohnbereich, Eingangsbereich, Galerie im OG
Die Werte sind jetzt nicht genau wie auf dem Angebot aber so in etwa. Hinter den einzelnen Positionen stand halt der Einzelpreis der Leistung. Und unten drunter stand die Gesamtsumme.
Mein Cousin hat bei der Auftragsvergabe nur auf den Gesamtpreis geachtet und auf den Text wo ja steht das alle zusätzlich gewünschten Räume (Wohnbereich usw.) eingeschlossen sind. Dieses Angebot hat er unterschrieben und damit einen Auftrag daraus gemacht.
Der Fliesenleger hat jetzt aber wohl nicht seine kompletten Arbeiten im Angebot aufgeführt, was man evtl. beim Beachten der qm-Werte hätte sehen können. Auf der anderen Seite hat der Handwerker ja auch eingeräumt beim Angebot einen Fehler gemacht zu haben.
Er hätte den Auftrag aber nicht erhalten wenn klar gewesen wäre dass 800,- Euro mehr auf der Rechnung stehen würden.
AHA! Das ist doch mal eine Information, die man sich nicht
erst aus der Nase ziehen lassen sollte. Welcher Umfang an
Arbeiten war das denn laut Leistungsbeschreibung der
Hausbaufirma genau?
Die Arbeiten die für die Hausbaufirma durchgeführt wurden sind völlig losgelöst von den zusätzlichen Arbeiten. Es handelt sich sozusagen um einen Zusatzauftrag der mein Cousin an den Fliesenleger vergeben hat - einfach weil es einfacher war weil der Fliesenleger ja nun schon mal vor Ort gewesen ist. Er hätte den Fliesenleger auch erst nach Hause schicken können als der die Arbeiten für die Hausbaufirma ausgeführt hatte und ihn dann neu bestellen können. Es ist da definitiv nicht zu einer Vermischung der Arbeiten gem. Leistungsbeschreibung der Hausbaufirma und der zusätzlichen Arbeiten gekommen.
Noch mal ganz deutlich: Der Fliesenleger hat ein separates Angebot für die Zusatzarbeiten abgegeben. In diesem Angebot hat er offenbar nicht den kompletten Arbeitsaufwand für die Zusatzarbeiten aufgeführt sondern nur einen Teil. Den Rest hat er einfach vergessen, was ihm jetzt aber aufgefallen ist, nachdem fast alle Arbeiten beendet sind. Nun sollen 800,- Euro zusätzlich bezahlt werden von denen im 1. Angebot keine Rede gewesen ist. Allerdings stand im ersten Angebot auch nur etwas von einer qm-Zahl, die nicht der Gesamtfläche entsprochen hat die zu bearbeiten war, was meinem Cousin aber nicht aufgefallen ist.
Selbst wenn jetzt das 1. Angebot also gültig ist und mein Cousin hätte feststellen können dass nicht alle Arbeiten aufgeführt sind (er hatte sich aber darauf verlassen dass alle enthalten ist - so wie es im Text des Angebotes aufgeführt ist, aber Text und qm-wert passen ja nicht zusammen) hätte der Fliesenleger jetzt also Arbeiten ausgeführt die nicht im Angebot stehen und damit also auch nicht beauftragt wurden.
Mein Cousin könnte sicher damit leben jetzt 100 oder 200 Euro mehr zu bezahlen, auch wenn die Budget-Situation mehr als angespannt ist. Aber 800,- Euro mehr zu bezahlen ist für ihn einfach nicht drin. Sicher tut es ihm leid wenn der Handwerker sich vertan hat. Auf der anderen Seite wäre es sonst auch nicht zu einem Auftrag gekommen.
Wenn der Fliesenleger einen Fehler gemacht hat beim Angebot ist das natürlich ärgerlich. Aber es könnte natürlich auch ne Masche von ihm sein. Wenn er sich auf diese Weise vier Aufträge pro Monat sichert und dann jeweils 800,- Euro zusätzlich berechnet, kommt da ja ordentlich was rum für ihn. Man steckt nicht drin und will ja niemanden was unterstellen.
Ärgerlich ist halt dass der Fliesenleger gar nicht erst mit einem „Vergelichsangebot“ gekommen ist. So nach dem Motto: „ich habe zwar einen Fehler gemacht, aber vielleicht können wir uns ja auf der Hälfte treffen“.
Die Frage ist halt wie sich das ganze jetzt rechtlich verhält.