Handwerker-Rechnung weicht vom Angebot ab

In diesem Forum dürfen ja laut Regeln keine konkreten Fälle behandelt werden. Daher wende ich mich jetzt mit einer theoretischen Frage an die Forumsteilnehmer und würde mich über Antworten sehr freuen!

Ein Fliesenleger unterbreitet ein Angebot für das liefern und verlegen von Fliesen. In diesem Angebot werden Materialkosten und Arbeitsaufwand gesondert ausgewiesen. Der Kunde bestätigt die Annahme des Angebots durch Unterschrift per Fax (Angebotsgesamtpreis ca. 1850,- Euro).

Nun meldet sich der Handwerker nachdem ca. 80 Prozent der Arbeiten ausgeführt wurden und teilt mit, dass ihm bei der Erstellung des Angebotes ein Fehler unterlaufen sei. Er hätte einen Teil seiner Arbeitsleistung nicht aufgeführt und müssten nun ca. 800,- Euro zusätzlich berechnen. Er schickt ein Angebot-Nr.2 mit der nun geänderten und um 800,- Euro erhöhten Gesamtsumme mit der Bitte um Bestätigung.

Der Kunde hätte den Auftrag nicht an den Fliesenleger gegeben, wenn von Anfang an bekannt gewesen wäre dass die Gesamtsumme so viel höher ist.

Nach nochmaliger Durchsicht des 1. Angebotes stellt der Kunde fest, dass dort zwar 63 qm Fliesen aufgeführt wurden, aber nur 28 qm Verlegung. Allerdings steht im Text der Position: „Verlegung von Fliesen im Flur, Wohnbereich und Galerie im Obergeschoss“, was dem kompletten Bereich der zu fliesen wäre entspricht.

Wie wird es sich in so einem Fall jetzt rechtlich verhalten? Der Kunde hat den Auftrag nur vergeben weil der Gesamtpreis des 1. Angebots für ihn in Ordnung war. Im Angebotstext ist der gesamte Auftragsumfang abgedeckt. Nur die qm-Zahl für die Verlegearbeiten ist falsch aufgeführt, was dem Kunden natürlich nicht aufgefallen ist, da laut Text ja alle Arbeiten enthalten sind.

Müsste ein Kunde in so einem Fall den Mehrbetrag zahlen? Die Finanzierung des Kunden ist sehr eng und alle Handwerkerrechnungen werden nicht direkt von Kunden bezahlt sondern von der finanzierenden Bank nach Einreichung der Rechnungen.

Hallo

Wurde der erste Auftrag als Pauschalvertrag oder als Einheitspreisvertrag abgeschlossen? Nach VOB oder nach BGB?

Gruß
smalbop

Das ist eine gute Frage. Ich weiss gar nicht was da der Unterschied ist.

Der Fliesenleger hat die Arbeiten für die Hausbaufirma ausgeführt, weshalb dann auch von diesem Fliesenleger ein Angebot für die übrigen Arbeiten (Wunschleistungen die nichts mit der Hausbaufirma zu tun haben) abgeben sollte.

Im Hauspreis sind das Fliesen von Küche und Bädern enthalten gewesen. Da nun aber auch der Wohnraum mit Fliesen versehen werden sollte, wurde eben beim Fliesenleger gefragt was das kosten würde. Er hat dann das entsprechende beschriebene Angebot unterbreitet.

Das ist eine gute Frage. Ich weiss gar nicht was da der
Unterschied ist.

Den Unterschied stellst du fest durch einen Blick auf das Angebot. Steht dort etwas von VOB? Steht dort etwas über die Abrechnungsart (pauschal oder nach Aufmaß und Einheitspreisen)?

Der Fliesenleger hat die Arbeiten für die Hausbaufirma
ausgeführt,

AHA! Das ist doch mal eine Information, die man sich nicht erst aus der Nase ziehen lassen sollte. Welcher Umfang an Arbeiten war das denn laut Leistungsbeschreibung der Hausbaufirma genau?

weshalb dann auch von diesem Fliesenleger ein
Angebot für die übrigen Arbeiten (Wunschleistungen die nichts
mit der Hausbaufirma zu tun haben) abgeben sollte.

Das machen Bauträger und Generalunternehmer gern, denn dadurch wird die Gewährleistung verwässert. Warum nur lassen sich manche Bauherren auf sowas ein, statt von ihrem Direktionsrecht Gebrauch zu machen?

Im Hauspreis sind das Fliesen von Küche und Bädern enthalten
gewesen.

Könnte dies den Unterschied zwischen beiden Zahlen im Angebot erklären? Ein bestimmter (Auf-?)Preis für ALLE FLiesen, OK, da höherwertig als in der Baubeschreibung, aber ein Verlegepreis für NUR die zusätzlichen Fliesen, für deren Verlegung der Fliesenleger nicht schon (Küche, Bäder!) von der Hausbaufirma Geld bekommt - und die wiederum vom Bauherrn. Evtl. möchte der Fliesenleger jetzt für die Verlegung der Fliesen in Küche und Bädern zweimal kassieren. Wäre nicht das erstemal, dass ein Handwerker zusammen mit einem Bauträger einen Bauherrn verarscht.

Wie groß ist den die zusätzliche zu fliesende Fläche im Wohnbereich?

Gruß
smalbop

Den Unterschied stellst du fest durch einen Blick auf das
Angebot. Steht dort etwas von VOB? Steht dort etwas über die
Abrechnungsart (pauschal oder nach Aufmaß und
Einheitspreisen)?

Auf dem Angebot steht nicht von VOB oder ähnlichen. Es ist ein ganz einfaches Word-Angebot gewesen. Dort waren nur ganz wenige Angaben (alles was halt so gesetzlich vorgeschrieben ist).

Leider hab ich das Angebot jetzt nicht vor der Nase, da ich nicht der Bauherr bin sondern mein Cousin. Der Angebotstext war etwa so:

73 qm Fliesen xyz, Kleber, usw.
80 Stück Bordüre
28 qm Fliesen verlegen im Wohnbereich, Eingangsbereich, Galerie im OG

Die Werte sind jetzt nicht genau wie auf dem Angebot aber so in etwa. Hinter den einzelnen Positionen stand halt der Einzelpreis der Leistung. Und unten drunter stand die Gesamtsumme.

Mein Cousin hat bei der Auftragsvergabe nur auf den Gesamtpreis geachtet und auf den Text wo ja steht das alle zusätzlich gewünschten Räume (Wohnbereich usw.) eingeschlossen sind. Dieses Angebot hat er unterschrieben und damit einen Auftrag daraus gemacht.

Der Fliesenleger hat jetzt aber wohl nicht seine kompletten Arbeiten im Angebot aufgeführt, was man evtl. beim Beachten der qm-Werte hätte sehen können. Auf der anderen Seite hat der Handwerker ja auch eingeräumt beim Angebot einen Fehler gemacht zu haben.

Er hätte den Auftrag aber nicht erhalten wenn klar gewesen wäre dass 800,- Euro mehr auf der Rechnung stehen würden.

AHA! Das ist doch mal eine Information, die man sich nicht
erst aus der Nase ziehen lassen sollte. Welcher Umfang an
Arbeiten war das denn laut Leistungsbeschreibung der
Hausbaufirma genau?

Die Arbeiten die für die Hausbaufirma durchgeführt wurden sind völlig losgelöst von den zusätzlichen Arbeiten. Es handelt sich sozusagen um einen Zusatzauftrag der mein Cousin an den Fliesenleger vergeben hat - einfach weil es einfacher war weil der Fliesenleger ja nun schon mal vor Ort gewesen ist. Er hätte den Fliesenleger auch erst nach Hause schicken können als der die Arbeiten für die Hausbaufirma ausgeführt hatte und ihn dann neu bestellen können. Es ist da definitiv nicht zu einer Vermischung der Arbeiten gem. Leistungsbeschreibung der Hausbaufirma und der zusätzlichen Arbeiten gekommen.

Noch mal ganz deutlich: Der Fliesenleger hat ein separates Angebot für die Zusatzarbeiten abgegeben. In diesem Angebot hat er offenbar nicht den kompletten Arbeitsaufwand für die Zusatzarbeiten aufgeführt sondern nur einen Teil. Den Rest hat er einfach vergessen, was ihm jetzt aber aufgefallen ist, nachdem fast alle Arbeiten beendet sind. Nun sollen 800,- Euro zusätzlich bezahlt werden von denen im 1. Angebot keine Rede gewesen ist. Allerdings stand im ersten Angebot auch nur etwas von einer qm-Zahl, die nicht der Gesamtfläche entsprochen hat die zu bearbeiten war, was meinem Cousin aber nicht aufgefallen ist.

Selbst wenn jetzt das 1. Angebot also gültig ist und mein Cousin hätte feststellen können dass nicht alle Arbeiten aufgeführt sind (er hatte sich aber darauf verlassen dass alle enthalten ist - so wie es im Text des Angebotes aufgeführt ist, aber Text und qm-wert passen ja nicht zusammen) hätte der Fliesenleger jetzt also Arbeiten ausgeführt die nicht im Angebot stehen und damit also auch nicht beauftragt wurden.

Mein Cousin könnte sicher damit leben jetzt 100 oder 200 Euro mehr zu bezahlen, auch wenn die Budget-Situation mehr als angespannt ist. Aber 800,- Euro mehr zu bezahlen ist für ihn einfach nicht drin. Sicher tut es ihm leid wenn der Handwerker sich vertan hat. Auf der anderen Seite wäre es sonst auch nicht zu einem Auftrag gekommen.

Wenn der Fliesenleger einen Fehler gemacht hat beim Angebot ist das natürlich ärgerlich. Aber es könnte natürlich auch ne Masche von ihm sein. Wenn er sich auf diese Weise vier Aufträge pro Monat sichert und dann jeweils 800,- Euro zusätzlich berechnet, kommt da ja ordentlich was rum für ihn. Man steckt nicht drin und will ja niemanden was unterstellen.

Ärgerlich ist halt dass der Fliesenleger gar nicht erst mit einem „Vergelichsangebot“ gekommen ist. So nach dem Motto: „ich habe zwar einen Fehler gemacht, aber vielleicht können wir uns ja auf der Hälfte treffen“.

Die Frage ist halt wie sich das ganze jetzt rechtlich verhält.

Mein Cousin hat bei der Auftragsvergabe nur auf den…

Sorry, aber eine individuelle Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.

FAQ:1129

Der Fall hört sich sowieso so verzwickt an und gespickt mit Fürs und Widers, dass ihr versuchen solltet, euch gütlich zu einigen - irgendwo in der Mitte. (Wenn beide Seiten jammern, hat man der Gerechtigkeit in der Regel zum Sieg verholfen. Und hier haben beide Mist gebaut.) An einem Streit werden jedenfalls nur die Herren in Schwarz verdienen.

Gruß
smalbop

Mein Cousin hat bei der Auftragsvergabe nur auf den…

Sorry, aber eine individuelle Rechtsberatung ist hier nicht
erlaubt.

FAQ:1129

Habe ich geschrieben dass das alles bei meinem Cousin passiert ist? Das war natürlich nicht meine Absicht. Ich wollte eigentlich schreiben: „was wäre wenn sowas meinem Cousin passieren würde“. Natürlich geht es hier nicht um einen echten Fall, weil das ja nach den Forum-Bedingungen nicht zulässig wäre :wink:

Der Fall hört sich sowieso so verzwickt an und gespickt mit
Fürs und Widers, dass ihr versuchen solltet, euch gütlich zu
einigen - irgendwo in der Mitte. (Wenn beide Seiten
jammern, hat man der Gerechtigkeit in der Regel zum Sieg
verholfen. Und hier haben beide Mist gebaut.) An einem
Streit werden jedenfalls nur die Herren in Schwarz verdienen.

Grundsätzlich wäre ich in so einem Fall auch dafür gemeinsam mit dem Fliesenleger eine Lösung zu suchen mit der beide Seiten leben können. Allerdings sind 800,- Euro mehr für jemanden der eh nichts mehr in der Tasche hat schon wirklich viel.

Es kann ja aber nicht falsch sein zu wissen wo man rechtlich stehen würde (falls das ein echter Fall wäre, was es ja nicht ist) falls eine Einigung mit dem Handwerker nicht möglich sein sollte.

Anders ausgedrückt: wenn man weiß dass man vor Gereicht eh zur kompletten Zahlung verdonnert werden würde, fällt es einem eben leichter dem „Gegner“ entgegen zu kommen.

Eigentlich ist der Fall ja auch gar nicht kompliziert. Die Frage um die sich ja eigentlich nur alles dreht ist ja „Was passiert wenn eine erbrachte Leistung von einem Angebot abweicht und dadurch ein Mehraufwand entsteht“.

Wozu lasse ich mir ein Angebot erstellen, wenn hinterher ganz andere Kosten auf mich zukommen?

Vielleicht hat ja noch jemand eine Meinung zu diesem Fall… würde mich über jeden Beitrag freuen. Auf jedem Fall bedanke ich mich schon mal bei smalbop für seine Beiträge.

Hallo,
wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht, habe nur mal gehört, dass die Rechnung nicht über 10 % vom Angebot abweichen soll.
Leider kann es schon mal vorkommen, dass man sich verrechnet und das der Aufwand größer ist, als bei der Angebotserstellung angegeben wurde. Meiner Meinung ist dann korrekt, das aufgewendetete Material zu bezahlen und sich bei den Arbeitskosten den Mehraufwand zu teilen. Wie diese Aufteilung erfolgt, ist von den Umständen abhängig (z. B.Kosten für Mitarbeiter). Es kann nicht sein, dass der Kunde den Fehler bei der Angebotserteilung allein ausbaden muss. Eine gütliche Einigung ist sicherlich besser, als nur auf sein Recht zu pochen. Vielleicht nützt es auch, dass man mal erwähnt, dass sich so was rumspricht und die meisten Handwerksbetriebe sind auf eine Weiterempfehlung angewiesen.
evifrog

Hallo

Grundsätzlich wäre ich in so einem Fall auch dafür gemeinsam
mit dem Fliesenleger eine Lösung zu suchen mit der beide
Seiten leben können. Allerdings sind 800,- Euro mehr für
jemanden der eh nichts mehr in der Tasche hat schon wirklich
viel.

Immerhin lernt der hypothetische Cousin auf diese Art, dass man beim Hausbau finanziell nicht auf Kante nähen sollte. Dann hätte halt ein Teil ungefliest bleiben müssen - oder er das Angebot genau lesen, dann wäre ihm die Unstimmigkeit nämlich aufgefallen.

Es kann ja aber nicht falsch sein zu wissen wo man rechtlich
stehen würde (falls das ein echter Fall wäre, was es ja nicht
ist) falls eine Einigung mit dem Handwerker nicht möglich sein
sollte.

Der Gedanke ist richtig, nur wirst du mit den hier nur ausschnittsweise zur Verfügung gestellten Informationen selbst von einem Bundesrichter keine Auskunft erhalten, auf die du dich wirklich verlassen kannst.

Anders ausgedrückt: wenn man weiß dass man vor Gereicht eh zur
kompletten Zahlung verdonnert werden würde, fällt es einem
eben leichter dem „Gegner“ entgegen zu kommen.

Wenn man das wüsste, wüsste es der Gegner auch und hätte dann seinerseits keinen Anlass, entgegen zu kommen.

Eigentlich ist der Fall ja auch gar nicht kompliziert.

Doch, der Fall ist recht kompliziert und der Ausgang ungewiss.

Die Frage um die sich ja eigentlich nur alles dreht ist ja „Was
passiert wenn eine erbrachte Leistung von einem Angebot
abweicht und dadurch ein Mehraufwand entsteht“.

Die Frage ist nicht, was im Angebot steht, sondern was beauftragt wurde (und zwar auch mündlich/nachträglich/konkludent) oder was dem mutmaßlichen Willen des Bauherrn entsprach. Denn er scheint ja nichts dagegen gehabt zu haben, dass mehr als 27 qm gefliest wurden, oder? Er will es nur nicht bezahlen. Es gibt wohl Richter, die sich da, Fehlereingeständnis des Handwerkers hin oder her, auf die Seite des Handwerkers schlagen würden…

Wozu lasse ich mir ein Angebot erstellen, wenn hinterher ganz
andere Kosten auf mich zukommen?

Es ist nicht die Ausnahme, sondern jedenfalls am Bau eher die Regel, dass das, was am Ende abgerechnet wird, nicht mit dem übereinstimmt, was zuerst angeboten wurde. Baustellen sind nämlich ständigen Veränderungen unterworfen und die Wünsche der Bauherrn sind es oft auch. Die Lebenserfahrung lehrt nämlich, dass sich der Laie die Dinge oft erst richtig vorstellen kann, wenn er sie körperlich vor sich sieht.

Vielleicht hat ja noch jemand eine Meinung zu diesem Fall…
würde mich über jeden Beitrag freuen. Auf jedem Fall bedanke
ich mich schon mal bei smalbop für seine Beiträge.

Gerne.

smalbop

Die Frage um die sich ja eigentlich nur alles dreht ist ja „Was
passiert wenn eine erbrachte Leistung von einem Angebot
abweicht und dadurch ein Mehraufwand entsteht“.

Die Frage ist nicht, was im Angebot steht, sondern was
beauftragt wurde (und zwar auch
mündlich/nachträglich/konkludent) oder was dem mutmaßlichen
Willen des Bauherrn entsprach. Denn er scheint ja nichts
dagegen gehabt zu haben, dass mehr als 27 qm gefliest wurden,
oder? Er will es nur nicht bezahlen. Es gibt wohl Richter, die
sich da, Fehlereingeständnis des Handwerkers hin oder her, auf
die Seite des Handwerkers schlagen würden…

Bitte da jetzt nichts interpretieren nur damit es besser passt! Es war von Anfang an klar welchen Arbeitsumfang der Auftrag enthalten hat. Das Angebot wurde nach den Wünschen des Cousins erstellt. Es gab hinterher keine Änderungen oder ähnliches.

Es wurde gesagt: bitte Angebot erstellen für fliesen von den genannten drei Flächen. Das Angebot wurde erstellt und vom Bauherrn unterschrieben. Dadurch wurde das Angebot zum Auftrag. Im Text des Angebots waren alle Angaben enthalten nach dem Motto „wir fliesen die gewünschten drei Räume“.

Es geht hier nicht um die Frage ob mein Cousin erbrachte Leistungen nicht bezahlen will. Der Fliesenleger hat doch schon längst eingeräumt einen Fehler gemacht zu haben. In diesem Punkt gibt es keine unterschiedlichen Meinungen.

Angenommen der Arbeitsumfang wäre nun gem. Angebot ausgeführt worden: Dann hätte der Fliesenleger ja jetzt EIGENMÄCHTIG mehr arbeiten ausgeführt als er selbst im Angebot aufgeführt hat! Das ist wohl auch der Grund warum der Handwerker direkt seinen Fehler zugegeben hat. Man kann es nämlich drehen wie man will… er hat immer einen Fehler gemacht.

Entweder mein Cousin hätte auf dem 1. Angebot sehen müssen dass die qm-Zahl nicht stimmen kann und mit dem Text nicht zusammen passt - dann wäre das Angebot Richtig und mein Cousin hätte den Fehler gemacht. In diesem Fall hätte der Fliesenleger dann aber auch nur die Angebotene Fläche fliesen sollen.

Oder das Angebot war richtig - dann hätte jetzt aber auch nicht nachträglich eine Nachforderung erfolgen dürfen.

Ich habe meinem Cousin bereits geraten mit dem Fliesenleger zu sprechen und sich zu einigen. Ich finde es allerdings vom Fliesenleger auch nicht richtig den kompletten Betrag nachzufordern ohne Entgegenkommen zu signalisieren.

Wenn ich mir Angebote einhole um eine Dienstleistung zu beauftragen, stellen die mir vorgelegten Angebote meine Entscheidungsgrundlage dar. Wenn jetzt ein Handwerker den Auftrag erhält weil er Aufgrund eines Fehlers der günstigste ist, dann ist das für den Auftraggeber mehr als ärgerlich. Es ist nämlich tatsächlich so, dass der Auftrag nach Korrektur des Fehlers im Angebot relativ teuer ist. Bei einem Aufschlag von fast 50 Prozent hätte es wohl günstigere Alternativen gegeben ODER mein Cousin hätte sich tatsächlich aufgrund des engen Budgets dafür entschieden den Bereich zunächst nicht fliesen zu lassen.

Und noch zum Hinweis dass man nicht mit zu engen Budget bauen sollte: Grundsätzlich ist das richtig. Wenn das alte Haus jedoch nicht mehr renovierungsfähig ist, die Familie (mit zwei kleinen Kindern) aber ein Dach über dem Kopf braucht, muss man manchmal so knapp kalkulieren. Natürlich kann man daraus lernen - ich bin mir sicher das mein Cousin beim nächsten mal anders planen würde. Ich gehe allerdings auch nicht davon aus, dass er in den nächsten Tagen noch ein weiteres Haus bauen wird und sich der Lerneffekt daher in Grenzen hält :wink: