Haftet ein Handwerksbetrieb für Schäden, die durch von ihnen verursachten Stromausfall?
Z.B. wenn dabei die Lebensmittel in dem Tief-Kühlschank kaputtgehen?
Müssen diese verdorbene Lebensmittel, bis welchem Wert als Beweis fotografiert werden?
Hallo,
wenn der Stromausfall vermeidbar gewesen wäre, prinzipiell ja.
§ 823 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Ja. Wobei natürlich nicht bei einem Stromausfall von 15 Minuten der ganze Inhalt in Rechnung gestellt werden kann, d.h. es muss schon ein anhaltender Stromausfall vorliegen, der die Zeit überschreitet oder zumindest nahezu erreicht, für die das Gerät die eingestellte Temperatur laut Herstellerangaben halten kann.
Naja, wer einen Schaden ersetzt haben möchte, muss diesen auch nachweisen können (zumindest, wenn derjenige, der den Schaden ersetzen soll, das verlangt). Also ja.
Gruß
C:
Danke
kl. Ergänzung:
Der Stromausfall begann am Freitag (Uhrzeit unbekannt)
Repariert erst am Montag.
Wasser ausgelaufen
Lebensmittelwert ca. 70,-€
Der Schaden wurde dem Mieter nicht gemeldet.
Mir ist genau das auch einmal passiert.
Dafür hat man eine Haftpflichtversicherung.
Die Anspruchsteller haben dieser eine detaillierte Aufstellung des verdorbenen Gefrierguts und vor der Entsorgung angefertigte Digitalfotografien eingereicht.
Meine Haftpflichtversicherung hat den Schaden (ich glaube um die 300,- €) umgehend reguliert.