Handwerkerarbeiten in Ferienwohnung / Österreich

Hallo,

wir haben eine Ferienwohnung in Österreich, die nicht groß (30qm), etwas älter und vor allem sehr renovierungsbedürftig ist.
Wir sind am Überlegen, diese renovieren zu lassen. Anschließend diese selbst zu nutzen und / oder teilweise oder ganz zu vermieten. Vorab wollte ich fragen, wie es hier mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Revovierungsarbeiten aussieht. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

In Deutschland ist es ja ein Unterschied zw. Eigennutzung (gedeckelte Handwerkerleistung) und Vermietung (auch Material). Wäre dies bei einem Objekt in Österreich geenauso?

Danke, viele Grüße
H.

fragt das ein Österreicher oder ein Deutscher Steuerbürger, der eine österreichische Ferienwohnung hat ?

Sorry, ein deutscher Staatsbürger. Hätte ich natürlich dazu schreiben sollen.

Du kannst als deutscher, hier Steuerpflichtiger die haushaltsnahen Handwerkerleistungen, die in einer selbstgenutzten Ferienwohnung in der EU anfallen, nach den hier geltenden Regeln des § 35a EStG geltend machen.

Siehe Textziffer 1 hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html

Bei einer vermieteten Ferienwohnung greifen allerdings die lokalen Steuergesetze.

Das ist vollkommen gleichgültig, weil das Besteuerungsrecht in beiden Fällen bei Kakanien liegt und sich daher nach kakanischem Recht richtet.

Und wo ist das Problem?

Schöne Grüße

MM

Danke, und wie wäre es, wenn ich die Ferienwohung herrichten lassen würde

  • zum vollständigen Vermieten oder
  • für ein zukünftiges Vermieteen als Ferienwohnung?

Bin für jeden Hinweis dankbar.
Ciao
H