Handwerkerrechnung - Steuerbetrugsverdacht

Hallo allerseits.
Eine Firma schreibt eine Reparaturrechnung. Verschiedene Fehler und andere Dinge veranlassen zu dem begründeten (!) Verdacht von Steuerhinterziehung und Sozialabgabenbetrug.

  1. Frage: Gibt es irgendeinen legalen Grund, warum eine mind. 20 Jahre alte Firma auf der Rechnung keine Umsatzsteueridentifikationsnummer und keine Handelsregisternummer angibt?
  2. Wer wäre bei einer Anzeige bezügl. Steuer- u. Sozialabgabenhibterziehung zuständig? Polizei? Finanzamt? Zoll? Oder egal?
    Ich würde ungern die lokale Polizei einschalten. Kann sein, dass die Firma dann inoffziell davon Wind bekäme…
    Gruß
    LB.

Hi!

Zu 1.: UStID: keine Ahnung. Ist eine Steuernummer angegeben? Die wäre alternativ ok. Handelsregisternummer: Je nach Unternehmensform kann es auch KEINE Eintragung im Handelsregister geben, dann gäbe es auch keine Handelsregisternummer.
Zu 2.: es ist eine typische Aufgabe des Zolls:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/bekaempfung-der-schwarzarbeit-und-illegalen-beschaeftigung_node.html

Gruß
Christa

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Welche Formen wären das? Der Link half schon ein Stück weiter. Steuernummer ist auch keine angegeben…

Einzelunternehmen (nicht aber Einzelkaufleute) und GbR müssen sich nicht eintragen lassen. Genaueres hier:

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Servus,

ist viel zu vage, um beurteilen zu können, ob und wie hier Denunziation angezeigt, angebracht oder möglich ist.

Kein Einzelunternehmer hat eine Handelsregisternummer, wenn er kein e.K. ist (bei Handwerkern sind eingetragene Kaufleute sehr selten). Was es nicht gibt, kannn man auch nicht gut angeben.

Die USt-ID-Nummer oder die Steuernummer muss auf einer Rechnung nur angegeben werden, wenn diese an einen Unternehmer gerichtet ist. Die einschlägige Vorschrift dafür ist nämlich § 14 Abs 3 UStG, der nur eine Rolle spielt, wenn der Rechnungsempfänger Vorsteuerabzug geltend machen will.

Von Sozialabgaben war jetzt im Sachverhalt überhaupt keine Rede, deswegen an dieser Stellle nichts weiter dazu.

Schöne Grüße

MM

Der Gesetzestext stützt deine Behauptung nicht. Da ist keine Rede davon, dass dies nur auf Rechnungen anuwenden sei, in denen Vorsteuerabzug eine Rolle spielt. Außerdem ists Abs 4. Im vorherigen Teil des § ist sogar die Rede von Privatkunden.

Denunziation? Eine Anzeige einer möglichen Straftat siehst du so? Da kann ich nur den Kopf schütteln.

Durchaus. Jede gesetzliche Bestimmung lässt sich leichter erfassen und verstehen, wenn man in ihrem Zusammenhang die Bestimmungen anschaut, die vorher und nachher stehen, und wenn man sich vor Augen führt, in welchem Gesetz oder Gesetzbuch sie enthalten ist. Im vorliegenden Fall wird sehr rasch deutlich, wofür die detaillierten Regelungen von § 14 Abs 3 UStG dort stehen: Das steht nämlich bereits im unmittelbar folgenden § 15 Abs 1 Nr. 1 UStG, wo man sehen kann, wofür der gesamte § 14 UStG denn eigentlich gut ist.

Durchaus. Nämlich dann, wenn man sozusagen mit Händen und Füßen nach einer „Straftat“ sucht, wo es keine Hinweise darauf gibt - nur um jemanden anzuschwärzen, dessen Nase einem aus welchem Anlass auch immer mißfällt.

Freundlicherweise liefert das UStG übrigens anders als andere Steuergesetze die Bußgeld- und Strafvorschriften gleich mit - und was tut Gott? Von einer Straftat kann keine Rede sein - mit ein wenig Mühe kann man die fehlende Angabe der USt-ID-Nummer allenfalls unter § 26a Abs 2 Nr. 1 UStG subsumieren, wenn man die unvollständig ausgestellte Rechnung mit der fehlenden Angabe als „nicht ausgestellt“ betrachtet.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Erzähl mal mehr. Irgendwelche (vermuteten) Formfehler auf der Rechnung begründen keinen Verdacht auf Steuerhinterziehung.
(Im Verkehrsrecht tauchen hie ähnliche Fragen auf. Da wird bei einem simplen Schreibfehler in der Verwarnung gleich „nicht rechtswirksam“ gerufen.)

Gruss
Jörg Zabel

Diese Aussage bestärkt mich, eine Anzeige zu machen. Wucherern , Steuerbetepgern gehört das Handwerk gelegt.

Das kann natürlich hier zutreffen.

Es gibt einen Zeugen für Arbeit ohne Rechnung.

Ich denke, es gibt eine Rechnung. Erzähl doch erst mal die ganze Geschichte.

Nein. Es ist genug. Der Zeuge bezeugt einen 2 Jahre alten Vorgang.

Dann ist ja Alles gut.
Jetzt müssten wir nur noch die Frage „Wie lang ist ein Seil?“ sauber beantworten.

Aber bitte im Philosophiebrett.

Nein, gerade dort nicht.

Fragen dieser Qualität tauchen in allen Brettern auf. Und es wird eine konkrete und hilfreiche Antwort erwartet.
Mit Rückfragen bekommt man manchmal die nötigen Informationen, die für das Antworten nötig sind - manchmal auch nicht. Dann bleibt die Frage eben unbeantwortet.

(Mit den Fragen ist das immer so eine Sache. Es gibt Fragesteller, die kennen ihr Problem genau, es gelingt ihnen aber nicht die Frage so zu stellen, dass ein Anderer die Situation erfasst. Andere Fragesteller geben nur einen Teil der nötigen Informationen, weil sie der Meinung sind, dass „das Andere“ nicht nötig ist um eine gute Antwort zu geben. Beides kann auf die Fragestellung „Wie lang ist eine Seil?“ hinauslaufen.)

Gruss
Jörg Zabel

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