Hallo zusammen,
aufgrund einer diagnostizierten Erkranktung (Allergie) mussten wir in unserem Haus unplanmäßig den Fußboden austauschen. Die Rechnungen wurden von Handwerken ausgeführt und überwiesen.
Jetzt kann ich zum einen die Rechnung bzw. den Arbeitslohn in der EInkommensteuererklärung angeben und darauf 20% erstattet bekommen. Aufgrund der medizinischen Indikation möchte ich gern den Rest (Gesamtrechnung abzüglich der Steuererstattung für den Arbeitslohn = verbleibende Gesamtbelastung) als Sonderausgabe geltend machen. Das FA meint aber entweder Handwerker-Rechnung oder Sonderausgabe.
Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall oder kennt ggf. Steuerurteile dazu?
Danke für die Unterstützung,
VG
Mario